AW: Amazon Sellercentral ... Marketplace mit Fremdwährung
Steh nur ich auf dem Schlauf? Aber da steht:
Werte in fremder Währung sind zur Berechnung der Steuer und der abziehbaren Vorsteuerbeträge auf Euro nach den Durchschnittskursen umzurechnen, die das Bundesministerium der Finanzen für den Monat öffentlich bekanntgibt, in dem die Leistung ausgeführt oder das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vor Ausführung der Leistung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4) vereinnahmt wird. Ist dem leistenden Unternehmer die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten gestattet (§ 20), so sind die Entgelte nach den Durchschnittskursen des Monats umzurechnen, in dem sie vereinnahmt werden. Das Finanzamt kann die Umrechnung nach dem Tageskurs, der durch Bankmitteilung oder Kurszettel nachzuweisen ist, gestatten. Macht ein nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer von § 18 Abs. 4c Gebrauch, hat er zur Berechnung der Steuer Werte in fremder Währung nach den Kursen umzurechnen, die für den letzten Tag des Besteuerungszeitraums nach Absatz 1a Satz 1 von der Europäischen Zentralbank festgestellt worden sind. Sind für diesen Tag keine Umrechnungskurse festgestellt worden, hat der Unternehmer die Steuer nach den für den nächsten Tag nach Ablauf des Besteuerungszeitraums nach Absatz 1a Satz 1 von der Europäischen Zentralbank festgestellten Umrechnungskursen umzurechnen.
Klipp und klar: "sind umzurechnen" und nicht "sind in Fremdwährung, Hühnern und Äpfeln zu belassen"
Also entsprächen die aktuell von der
Wawi ausgegebenen Rechnungen (in Fremdwährung)
nicht der gesetzlichen Vorgabe. Sind ja nur in der Fremdwährung, da stehen nirgends Euro. Natürlich kann (und muss) ich mir nun eine Vorlagen für eine solche Rechnung selbst erstellen, was auch ok ist. Ich kann da schließlich (hoff ich zumindest, habs nicht getestet, gehe aber von aus) irgendwo ein Formelchen einbauen das mein Problem umrechnet. Allerdings dann ich nicht jeden Tag / Monat diese Rechnungsvorlage(n) editieren, bevor ich eine Rechnung schreibe.
Mal ehrlich.. das passt so garnicht zum sonst doch sehr komfortablen und benutzerfreundlichen Wawi-Bild.
Nicht nur Julians Buchhaltung möchte diese zumindest Euro-Beträge auf der Rechnung sehen, unsere ebenfalls. Unsere Buchhaltung nimmt auch gerne beide Beträge - aber eine reine GBP-Rechnung (was du behauptest) und vor allem auch ein entsprechender
Datev-Export wird von der Kanzlei ebenfalls nicht akzeptiert und steht auch nicht im zitierten Paragraph als erlaubt drin. Aber vlt. sitz ich auf auf den Augen, tu ich in diesen Sachen gern mal, böhmische Dörfer und so. Nun denn..
Eventuelle Differenzen zwischen dem Eurobetrag der Rechnungsstellung und dem letztlich von Amazon überwiesenen GBP-Betrag sind nicht das Thema, wie diese aus- und umgebucht werden ist klar. Aber auch unsere Buchhaltung besteht zumindest darauf das es einen Euro-Betrag gibt und eben entweder zusätzlich die GBP oder eine Floskel ala "dieser Betrag entspricht x GBP".
Wenn man also einplant Fremdwährungsrechnungen zu erstellen sollte man für die Eingabe der Bemessungsgrundlage zumindest auch ein komfortableres Interface bereit stellen als zu jeden Tag/Monat eine
Druckvorlage (oder drei bei uns PDF/Druck/Mail) editieren zu lassen -oder nicht?