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vor 10 Stunden
Am 1. Januar 2025 führt die Schweizer Steuerbehörde neue Regelungen zur Umsatzsteuer für E-Commerce-Verkäufe an Kunden in der Schweiz ein.
Wenn eine Bestellung an eine Adresse in der Schweiz (einschließlich Fürstentum Liechtenstein und der deutschen Stadt Büsingen) geliefert wird, berechnen wir die Schweizer Umsatzsteuer und führen diese direkt an die Schweizer Steuerbehörde ab, unabhängig vom Status Ihrer Umsatzsteuerregistrierung.
Diese Änderung gilt für Sendungen, die in die Schweiz importiert werden und für Inlandssendungen in der Schweiz.
Weitere Informationen und Angaben dazu, wie Sie die Einfuhrinformationen von Amazon für Sendungen mit Versand durch Verkäufer bereitstellen, finden Sie unter Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce in der Schweiz.
Die Informationen in dieser Bekanntmachung stellen keine rechtliche oder sonstige Beratung dar.
Wir nutzen VCS lite und die Wawi 1.9.5.4.
Aktuell senden wir die Pakete in die Schweiz ohne MWST und die Rechnungen werden normal über VCS lite als Netto erstellt. Ich habe jetzt in der Mail nicht herauslesen können ob wir was an der Vorgehensweise ändern müssen.
Neue Umsatzsteueregelungen für Verkäufe in der Schweiz gültig ab 1. Januar
von News_Amazonvor 10 Stunden
Am 1. Januar 2025 führt die Schweizer Steuerbehörde neue Regelungen zur Umsatzsteuer für E-Commerce-Verkäufe an Kunden in der Schweiz ein.
Wenn eine Bestellung an eine Adresse in der Schweiz (einschließlich Fürstentum Liechtenstein und der deutschen Stadt Büsingen) geliefert wird, berechnen wir die Schweizer Umsatzsteuer und führen diese direkt an die Schweizer Steuerbehörde ab, unabhängig vom Status Ihrer Umsatzsteuerregistrierung.
Diese Änderung gilt für Sendungen, die in die Schweiz importiert werden und für Inlandssendungen in der Schweiz.
- Für Sendungen mit Versand durch Amazon koordinieren wir die Zollabfertigung der Einfuhrumsatzsteuer und -abgaben. Von Ihrer Seite besteht kein Handlungsbedarf.
- Bei Sendungen mit Versand durch Verkäufer müssen Sie Ihrem Transportdienst die Einfuhrinformationen von Amazon für die Zollanmeldung bereitstellen.
Weitere Informationen und Angaben dazu, wie Sie die Einfuhrinformationen von Amazon für Sendungen mit Versand durch Verkäufer bereitstellen, finden Sie unter Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce in der Schweiz.
Die Informationen in dieser Bekanntmachung stellen keine rechtliche oder sonstige Beratung dar.
Wir nutzen VCS lite und die Wawi 1.9.5.4.
Aktuell senden wir die Pakete in die Schweiz ohne MWST und die Rechnungen werden normal über VCS lite als Netto erstellt. Ich habe jetzt in der Mail nicht herauslesen können ob wir was an der Vorgehensweise ändern müssen.