@Stefan_F Da ich dich hier gerade "erwische", per se hast du ja recht. Und auch danke für das
Ticket eines "sekundaren Kassenbuches".
Es ist zwar so das EC und Co. nicht im Kassenbuch stehen dürfen, aber auch das BMF(?) lenkt mittlerweile ein, dass die alte gängige Praxis "fast-vielleicht-eventuell" in Ordnung ist. Also Unbare Einnahmen im Kassenbuch stehen dürfen.
Naja, schwammiger geht's wohl nicht. Aber ich denke hier wird sich vielleicht in Zukunft wieder etwas ändern, vielleicht mal zu Gunsten der Kassenbuchpflichtigen.
Bis dahin muss man sich erstmal orientieren was der Steuerberater für in Ordnung befindet.
Die Problematik bei unbaren Einnahmen ist, dass man als Kassenbuchführer am Ende des Tages nicht auf Anhieb erkennen kann, welche USt.-Beträge dabei genau entstanden sind.
Übrigens möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass im Kassenbuch für die Bareinnahmen noch eine Spalte mit den USt.-Beträgen fehlt.
https://forum.jtl-software.de/threads/kassenbuch-ust-betrag-fehlt.129965/#post-711989