Amazon neue Richtlinien

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move-tools

Sehr aktives Mitglied
5. September 2008
1.706
2
Flensburg
Hallo
habe mich gerade mit Amazon unterhalten. Da mein Gewerbeamt es nicht für zwingend notwendig hält eine Bestätigung des Gewerbescheins auszustellen. Nun sagt Amazon dann beantragen sie einen Neuen. Dieser kostet mich wieder 20 Euro. Amazon übernimmt den Preis natürlich nicht....warum auch, wollen die ja nen aktuellen Wisch.

Wie macht ihr das ? Habt ihr die 20 Euro selbst bezahlt? Oder lasst ihr es sein bei amazon zu verkaufen
 

christian1701

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2007
2.939
121
Wien
AW: Amazon neue Richtlinien

Welchen unterschied macht es für dein geschäft 20 euro mehr oder weniger auszugeben? Da kostet dich ja das schreiben hier mehr arbeitszeit ;)
 

_simone_

Sehr aktives Mitglied
17. Februar 2013
3.245
463
Emsland
Firma
Notun Delend
AW: Amazon neue Richtlinien

Lade einfach deinen alten Gewerbeschein hoch und fertig ist. Hat Ama bei uns nicht beanstandet. :)
lg
Tom
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
9
AW: Amazon neue Richtlinien

Wir haben es wie _simone_ gemacht. Renne doch nicht extra zum Gewerbeamt, um eine Bestätigung zu holen. "Alten" Gewerbeschein hochgeladen und gut ist - auch wenn der schon ein paar Jahre mehr auf dem Buckel hat als die geforderten 3 Monate ;) Ama hat auch nicht gemeckert
 

neimles

Gut bekanntes Mitglied
12. November 2012
304
0
AW: Amazon neue Richtlinien

ihr wisst aber schon das das ein eu gesetz ist das ama hier umsetzt? bei einer weiteren prüfung machen die den account erstmal dicht. dann ist mal zwei wochen null umsatz.

scheiss auf die 27 euro die das vei uns gekostet hat...
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Amazon neue Richtlinien

ihr wisst aber schon das das ein eu gesetz ist das ama hier umsetzt? bei einer weiteren prüfung machen die den account erstmal dicht. dann ist mal zwei wochen null umsatz.

scheiss auf die 27 euro die das vei uns gekostet hat...

Was soll denn das für ein "EU-Gesetz" sein, dass Amazon da umsetzt?
Zumal: EU-Gesetze gibt es nicht - die EU kann lediglich entsprechende Vorlagen erstellen, die binnen einer Frist in nationales Recht umgesetzt werden müssen...

Und seit wann laufen Gewerbeanmeldungen aus... Mir wäre nicht bekannt, dass eine Gewerbeanmeldung/Eintragung im Handelsregister "ausläuft". Wenn Ama nicht glaubt, dass die eingereichte Bescheinigung noch gültig ist, können SIE SELBST AUF IHRE KOSTEN bei dem zuständigen Gewerbeamt/Amtsgericht nachfragen. Das wäre sonst so, als würde Amazon bei einem Personalausweis auch drauf bestehen, dass der nicht älter als 3 Monate ist, obwohl das Teil mehrere Jahre gültig ist.
 

neimles

Gut bekanntes Mitglied
12. November 2012
304
0
AW: Amazon neue Richtlinien

ama payments hat ne bankenlizenz und daher anti geldwäsche regelungen zu erfüllen.

im anschreiben steht genau wie das ding heisst. und wenn ich mein gewerbe abmelde, bleibt der scan vom gewerbeschein trotzdem auf meinem rechner. von daher macht ein aktueller schein ja sinn. und diese regeln hat ja nicht ama aufgestellt. in österreich brauchst du die gleichen unterlagen wenn du ein geschäftskonto haben willst. auch bei meinem deutschen war das so. da war der gewerbeschein aber sowieso frisch. von daher kann ich nicht sagen ob er da älter als drei monate sein darf.

ich bin bei weitem nicht der größte ama freund, aber diese regelung hat den netten nebeneffekt das bald alle daten von allen händlern aufliegen. ich glaube da wird es die nächsten jehre viele treffen die halboffiziell an der steuer vorbei verkaufen.

weg mit den privaten und kleinunternehmernd die um 100000 im jahr ware verkaufen und keine ust zahlen.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Amazon neue Richtlinien

@Neimles:
Wenn DU einen Gewerbeschein vorlegst, obwohl das Gewerbe nicht mehr besteht, so ist das (mindestens mal) Betrug, wenn nicht sogar Urkundenfälschung. Sollte dem Gegenüber daraus Schaden entstehen, so haftest du alleine vollumfänglich, da du das Gegenüber getäuscht hast.

Und "Anti-Geldwäsche-Regelung" der EU sind völlig egal. Entweder es ist nationales Recht (m.W. besitzt Ama eine luxemburgische Lizenz, also luxemburgisches(!) Recht) -oder- es gibt KEIN nationales Recht. Und wenn es kein nationales Recht ist, können Sie sowas zwar gerne "wollen", aber dann müssen sie auch zahlen.
 

neimles

Gut bekanntes Mitglied
12. November 2012
304
0
AW: Amazon neue Richtlinien

ja die diskussion können wir jetzt ewig führen, ich versteh nur nicht warum sich viele so wegen den 20 euro aufregen.

der spielplatz gehört ama, also stellen sie auch die spielregeln auf.

den alten gewerbeschein hochzuladen um 20 euro zu sparen und eine sperre zu riskieren halte ich wirtschaftlich für grob fahrlässig. ich verkauf 200 artikel jeden tag, eine sperre würde uns schon so um die 500 euro am tag kosten. dagegen sind die 20 euro peanuts.

aber jeder wie er will - ich freu mich schon auf die jammerthreads in den diversen foren und meinen mehrumsatz wenn einige deswegen fliegen.
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
9
AW: Amazon neue Richtlinien

Ama hat aber den hochgeladenen Gewerbeschein akzeptiert. Die haben nur gemeckert, weil das Datum nicht übereingestimmt hat (hatte einen falschen Monat angegeben). Also scheint es für Ama auch kein Problem zu sein, wenn der Gewerbeschein nicht so frisch ist wie angegeben.
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
9
AW: Amazon neue Richtlinien

Neues von Amazon:
Die Gewerbeanmeldung wurde heute abgelehnt - ist älter als drei Monate ... Allerdings ist es rechtlich nicht zulässig (lt. Aussage Gewerbeamt) eine Gewerbeanmeldung mit neuem Datum zu versehen.

Unsere Mitteilung an Amazon:

Hallo,

laut Aussage unseres Gewerbeamtes ist es rechtlich nicht zulässig, eine bereits bestehende Gewerbeanmeldung mit einem neuen Datum zu versehen. Dies verstößt gegen geltendes Recht. Daher ist für uns nicht nachvollziehbar, warum die Gewerbeanmeldung nicht älter als 3 Monate sein darf.

Freundlicherweise haben wir vom Gewerbeamt eine mit heutigem Datum beglaubigte Kopie erhalten. Diese Kopie haben wir heute hochgeladen - mehr geht nicht.

Ich hoffe, dass auch Amazon einsieht, dass manche Forderungen absurd sind ...

Viele Grüße


Hoffentlich akzeptieren die das ...
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.700
1.982
AW: Amazon neue Richtlinien

Hatte mich schon gewundert über dein Posting ... wurde auf Amazon schon öfters diskutiert.

Amazon besteht darauf, genau so wie auf 1 aktuelle "Haushalts"-Rechnung ... :) ... weil die Amis keine Meldezettel/Bestätigung kennen.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Amazon neue Richtlinien

Neues von Amazon:
Die Gewerbeanmeldung wurde heute abgelehnt - ist älter als drei Monate ... Allerdings ist es rechtlich nicht zulässig (lt. Aussage Gewerbeamt) eine Gewerbeanmeldung mit neuem Datum zu versehen.

Unsere Mitteilung an Amazon:
Hallo,

laut Aussage unseres Gewerbeamtes ist es rechtlich nicht zulässig, eine bereits bestehende Gewerbeanmeldung mit einem neuen Datum zu versehen. Dies verstößt gegen geltendes Recht. Daher ist für uns nicht nachvollziehbar, warum die Gewerbeanmeldung nicht älter als 3 Monate sein darf.

Freundlicherweise haben wir vom Gewerbeamt eine mit heutigem Datum beglaubigte Kopie erhalten. Diese Kopie haben wir heute hochgeladen - mehr geht nicht.

Ich hoffe, dass auch Amazon einsieht, dass manche Forderungen absurd sind ...

Viele Grüße
Hoffentlich akzeptieren die das ...[/FONT][/COLOR]

Wichtig wäre ggf. ein Verweis auf die passenden Paragraphen zu liefern. Denn dann kann Amazon keine Ablehnung in der Form "interessiert uns nicht - wir wollen aber..." schreiben, andernfalls würden sie nämlich zum Gesetzesverstoß auffordern (was strafbar ist). Einzige Möglichkeit dann wäre -> Gewerbeabmeldung und danach gleich wieder Gewerbeanmeldung...
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Amazon neue Richtlinien

Da habe ich aber auch schon bessere Anregungen von Dir gelesen.
Das mit der Ab- und Anmeldung war auch mehr ironisch gemeint...

Was Ama ja "eigentlich" will, ist nicht die Anmeldung (weil die könnte ja schon ewig alt sein - je nachdem das Gewerbe existiert), sondern die Bestätigung, dass das Gewerbe immer noch existiert.
Da ich mir nicht sicher bin, wie Ama reagieren würde, wäre vielleicht die Möglichkeit, dass man die "alte" Gewerbeanmeldung zusammen mit einer aktuellen Bestätigung hochlädt. Sollte Ama dann immer noch rumzicken, müsste man es wohl darauf ankommen lassen und ggf. mit einem Anwalt gegenüber Ama feststellen lassen, dass das Gewerbe wie angegeben existiert. Das dürfte natürlich mit extremen Zusatzkosten verbunden sein, wäre dann aber -sofern das Verfahren "fruchtet"- die letzte verbleibende Option.
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
9
AW: Amazon neue Richtlinien

Ich habe jetzt die Bestätigung erhalten, dass alles gut ist.
Also - beglaubigte Kopie des Gewerbescheines reicht, hat mich 5 Euronen gekostet.
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.757
15
AW: Amazon neue Richtlinien

so einen Zirkus haben die bei uns nicht gemacht, auch mussten wir nichts hochladen, wir haben nur alle Felder ausgefüllt. Oder gilt das mit Gewerbenachweis nur bei Klein und Einzelunternehmen?
 
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