FYI: Bei fehlender Datenschutzerklärung droht eine Abmahnung

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas casim
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: FYI: Bei fehlender Datenschutzerklärung droht eine Abmahnung

Und was ist daran neu?
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
10
AW: FYI: Bei fehlender Datenschutzerklärung droht eine Abmahnung

na ja, soooo alt ist das OLG-Urteil nun ja nicht (27.06.13) und bisher habe ich das hier im Forum noch nicht als Information gelesen.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: FYI: Bei fehlender Datenschutzerklärung droht eine Abmahnung

Nur weil's kein Urteil gibt, heißt das noch lange nicht, dass man nicht verpflichtet ist, entsprechende Dinge vorzuhalten.

Fakt ist, dass man lt. Datenschutzgesetz schon viel länger gezwungen ist, eine solche Erklärung vorzuhalten (die Pflicht gibt's schon seit ein paar Jahren), sobald man personenbezogene Daten verarbeitet.
Zumal man auch jemanden benennen muss, der bei Belangen, die den Datenschutz betreffen, Ansprechpartner ist.
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
10
AW: FYI: Bei fehlender Datenschutzerklärung droht eine Abmahnung

öhmmm es geht nicht um die generelle pflicht (da stimme ich dir zu), sondern darum ... ob es abmahnfähig ist oder nicht ...

- bisherige überwiegende Rechtssprechung: nein, nicht abmahngefährdet
- aktuelle Rechtssprechung: ja, kann abgemahnt werden
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: FYI: Bei fehlender Datenschutzerklärung droht eine Abmahnung

Na ja - verpflichtet warst du bisher auch schon, eine entsprechende Datenschutzerklärung vorzuhalten...
Wenn du dich nicht dran gehalten hast, hat dir bisher kein Konkurrent an's Bein pissen können - die Datenschützer vom Land und auch die Verbraucherzentralen hätten es jedoch schon immer gekonnt [nur was haben die davon - sofern du nicht "nur" gegen die Pflicht verstößt, eine Erklärung online zu stellen. Sobald jedoch Mängel erkennbar waren/sind und ggf. sogar keine DSE online steht, sind die auch bisher schon tätig geworden].

Die Frage ist also nicht, ob man verklagt werden kann, sondern lediglich, wer einen verklagen kann und ob der das auch will...

By the way:
Ich weiß gar nicht, was hier immer die Angst vor den Abmahnungen rumgeht: Wenn man sich an die Spielregeln hält, kann einem keiner was. Und wenn man sich nicht an die Spielregeln hält, muss man sich nicht wundern, wenn's irgendwann teuer wird.
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
233
AW: FYI: Bei fehlender Datenschutzerklärung droht eine Abmahnung

"berufsbedingt" sehen wir eine Vielzahl von Shops und -reneromann- glaube mir, eine Vielzahl haben gar keine DSE und können selbst wenn man sie darauf hinweist, nichts damit anfangen.

Insofern finde ich es schon berechtigt, hier auf diese Themen aufmerksam zu machen, was nicht ein "bange machen vor Abmahnungen" ist, sondern ein "schützen vor Abmahnungen"
 

Dnxgr

Aktives Mitglied
1. Mai 2011
70
1
AW: FYI: Bei fehlender Datenschutzerklärung droht eine Abmahnung

Wenn man sich an die Spielregeln hält, kann einem keiner was.

Nur dass die Spielregeln oft unklar, manchmal unbestimmt, ab und zu auch widersprüchlich, schonmal nicht vorhanden, extrem kleinteilig und verworren, und ab und an nicht umsetzbar sind, ganz davon zu schweigen, dass sie sich öfter ändern, als die Sonne aufgeht.
 

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