AW: FYI: Bei fehlender Datenschutzerklärung droht eine Abmahnung
Na ja - verpflichtet warst du bisher auch schon, eine entsprechende Datenschutzerklärung vorzuhalten...
Wenn du dich nicht dran gehalten hast, hat dir bisher kein Konkurrent an's Bein pissen können - die Datenschützer vom Land und auch die Verbraucherzentralen hätten es jedoch schon immer gekonnt [nur was haben die davon - sofern du nicht "nur" gegen die Pflicht verstößt, eine Erklärung online zu stellen. Sobald jedoch Mängel erkennbar waren/sind und ggf. sogar keine DSE online steht, sind die auch bisher schon tätig geworden].
Die Frage ist also nicht, ob man verklagt werden kann, sondern lediglich, wer einen verklagen kann und ob der das auch will...
By the way:
Ich weiß gar nicht, was hier immer die Angst vor den Abmahnungen rumgeht: Wenn man sich an die Spielregeln hält, kann einem keiner was. Und wenn man sich nicht an die Spielregeln hält, muss man sich nicht wundern, wenn's irgendwann teuer wird.