AW: Mahnung per E-Mail; Empfänger nicht auswählbar
Man
muss gar keine Mahnung schicken. Aber
wenn ich eine schicke, wäre es schon praktisch die an die Adresse zu senden, die ich nehmen will!
Das können bei Kunden ganz unterschiedliche Adressen sein. Besteller war Abt. A in Stadt X. Zahler ist die Landeszentrale in Stadt Y, Zentrale Buchhaltung ist aber in Stadt Z im großen Nachbarland.
Habe ich schon 3 E-Mail Adressen. Und schicke die Mahnung immer nur an den Besteller...

Der kann aber vielleicht gar nichts dafür, daß die Zentrale oder die Buchhaltung so schleissig sind und die Rechnung nicht zahlen.
Wir behelfen uns so, daß wir unsere eigene die Kopie des Mails mit der Mahnung an die andere E-Mail Adresse weiter leiten. Geht auch, anderes - direkt aus der
WaWi raus - wäre es eleganter.
lg
Gerhard