Neu Rücksendung nach Widerrufsfrist

andie28

Sehr aktives Mitglied
31. Mai 2011
476
45
Guten Tag,

nicht oft aber hin und wieder wird ohne Rückfrage etc Ware nach Widerrufsfrist zurückgesendet.
Manchmal gibt es auf Nachfrage nur eine Antwort und danach nichts mehr.

Wie handhabt ihr das, bzw was ist rechtlich zulässig?
Kann man die Ware, die dem Käufer ja nun einmal gehört unfrei zurücksenden?
 

keinbenutzername

Sehr aktives Mitglied
28. Juni 2018
127
27
bei uns zumindest meist artikel unter 50€ - einfach retoure annehmen, kosten für retourenschein abziehen und erstatten..erspart meistens viel ärger und ist die ,mühe und die zeit nicht wert.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.343
838
Kann man die Ware, die dem Käufer ja nun einmal gehört unfrei zurücksenden?

Warum soviel Aufwand betreiben?

Wenn der Kunde Dir die Ware zuschickt und es keinen fristgerechten Widerruf gab, kannst Du doch das Paket/die Ware erstmal aufbewahren und warten, dass der Kunde sich meldet und Dir mitteilt, was es mit der Ware auf sich hat.

Falls er sich dann meldet, kannst Du ja immer noch entscheiden, ob Du die Ware aus Kulanz zurücknimmst oder was weiter zu tun ist.

Wir achten allerdings in den meisten Fällen gar nicht groß drauf, ob die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Ist die Ware einwandfrei und liegt kein Extremfall vor (extrem großer Abstand zwischen Ende der Widerrufsfrist und Rücksendung), ist es meistens das einfachste den normalen Retourenablauf durchlaufen zu lassen.
 

andie28

Sehr aktives Mitglied
31. Mai 2011
476
45
Nun es geht um Ware im Wert von 190,00 €
Angeschrieben habe ich Ihn, darauf kam nur eine Antwort: "Passt nicht und infos zum Gerät"!
War dann klar: Mal wieder die Beschreibung nicht richtig gelesen.
Klar kann ich eine Sonderrücknahme machen, aber warum?
Der Kunde lernt ja nicht hinzuschauen wenn es keine Konsequenzen hat.

Ich habe ihn dann auf den Auslauf der Widerrufsfrist hingewiesen und gewartet, dann hätte man das klären können.
Kam aber nichts, wieder gesendet und immer noch nichts.

Ist jetzt einen Monat her und ich habe nun auch keine Lust mehr hinter den Leuten herzulaufen.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.343
838
@andie28
Na ja, einfach gar nicht hinterherlaufen.

Du lagerst die Ware halt solange bis der Kunde sich meldet, was damit passieren soll. Wenn er sich nach einem bestimmten Zeitraum nicht gemeldet hat, hat er wohl das Eigentum "aufgegeben".
Sprich Dich am besten mit einem Rechtsanwalt ab, wie Du vorgehen kannst bzw. welche Fristen einzuhalten sind und welcher Rechtsrahmen besteht.

Nur weil Dir irgendwer irgendwas (außerhalb der Widerrufsfrist) zusendet, heißt das ja nicht, dass Du in der Pflicht bist da hinterher zu laufen.
Es kommt da meistens sowieso nichts bei raus.
Also entweder gleich (aus Kulanz) erstatten oder den Rechtsrahmen abklären und Dich nur um das rechtlich nötige kümmern. Geld ist ja bei Dir und Ware (unverschuldet) auch, wenn der Kunde eins von beidem haben möchte, wird er sich schon melden.
 

andie28

Sehr aktives Mitglied
31. Mai 2011
476
45
@andie28
Na ja, einfach gar nicht hinterherlaufen.

Du lagerst die Ware halt solange bis der Kunde sich meldet, was damit passieren soll. Wenn er sich nach einem bestimmten Zeitraum nicht gemeldet hat, hat er wohl das Eigentum "aufgegeben".
Sprich Dich am besten mit einem Rechtsanwalt ab, wie Du vorgehen kannst bzw. welche Fristen einzuhalten sind und welcher Rechtsrahmen besteht.

Nur weil Dir irgendwer irgendwas (außerhalb der Widerrufsfrist) zusendet, heißt das ja nicht, dass Du in der Pflicht bist da hinterher zu laufen.
Es kommt da meistens sowieso nichts bei raus.
Also entweder gleich (aus Kulanz) erstatten oder den Rechtsrahmen abklären und Dich nur um das rechtlich nötige kümmern. Geld ist ja bei Dir und Ware (unverschuldet) auch, wenn der Kunde eins von beidem haben möchte, wird er sich schon melden.
Schon klar, habe mit dem Anwalt gesprochen ganz sicher wie es ist, ist er sich auch nicht, halt nur das der Vertrag erfüllt ist.
Aber ich will ja nicht ständig hier solche Ware lagern.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.343
838
Schon klar, habe mit dem Anwalt gesprochen ganz sicher wie es ist, ist er sich auch nicht, halt nur das der Vertrag erfüllt ist.
Aber ich will ja nicht ständig hier solche Ware lagern.

Aber Du willst ja auch nicht ständig den Kunden hinterherlaufen...

Also bleibt nur:
Aus Kulanz erstatten.
Aber Moment, kostet ja Geld und Du hast die Ware trotzdem da.

Entscheiden musst Du es selber. Wir machen es so, dass wir die Pakete mit unklarem Kundenwunsch an einem Ort lagern und warten, dass der Kunde sich meldet. Passiert das nach einer gewissen Zeit nicht, verwerten wir die Ware.
 
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andie28

Sehr aktives Mitglied
31. Mai 2011
476
45
Aber Du willst ja auch nicht ständig den Kunden hinterherlaufen...

Also bleibt nur:
Aus Kulanz erstatten.
Aber Moment, kostet ja Geld und Du hast die Ware trotzdem da.

Entscheiden musst Du es selber. Wir machen es so, dass wir die Pakete mit unklarem Kundenwunsch an einem Ort lagern und warten, dass der Kunde sich meldet. Passiert das nach einer gewissen Zeit nicht, verwerten wir die Ware.
Ja das macht ja Sinn, aber ist das statthaft? Denn die Ware gehört ja dem Kunden....
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.343
838
Ja das macht ja Sinn, aber ist das statthaft? Denn die Ware gehört ja dem Kunden....

Das ist der Punkt, den man mit einem Anwalt besprechen sollte.

Aus meiner Sicht hat der Kunde mit der Rücksendung der Ware das Eigentum an der Ware aufgegeben, wenn kein weiterer Zweck der Rücksendung erkennbar ist. Ein Widerruf außerhalb der Widerrufsfrist ist nicht möglich, sofern also keine Reklamation vorliegt und auch nichts weiter zum Sinn der Rücksendung bekannt ist, ist es zwar theoretisch seine Ware, aber Du kannst diese ja auch nicht Ewigkeiten lagern und mir wäre nicht bekannt, dass man den Kunden zu dem Sinn seines Handelns befragen müsste.

Meldet der Kunde sich dann später noch, hast Du halt entweder die Ware noch oder der Kunde erhält - sofern ein Anspruch besteht - halt das, was die Verwertung ergeben hat.

Ob man das so darf und welche Fristen einzuhalten sind, müsste Dir halt ein Jurist/Anwalt erläutern.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.810
1.540
Eigentumsübergang ist üblicherweise mit der Bezahlung.
Daher ist es auch die Frage ob bezahlt oder nicht ?

Besitzer ist derjenige bei dem die Ware aktuell liegt, egal ob bezahlt oder nicht.

Und ob man Ware die man besitzt einfach entsorgen kann, dafür gibt es Fristen.
Und letztlich könnte man sogar die Zahlung einklagen von Ware die bestellt wurde, aber gar nicht im Besitz des Bestellers ist.
Will der Eigentümer (=Kunde) seine Ware wieder haben, dann muss man ihm sein Eigentum zusenden, aber nicht kostenfrei.

Also hin wie her, jede Menge Details je nach Lage des Falls und eine allgemein gültige Antwort in 1 Satz gibt es nicht.

Dazu müsste man die Pflichten genau kennen oder einen Anwalt befragen ...
 
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