Neu Wichtig! Wie neue Rechnung bei bestehendem Auftrag erstellen?

tobiasgraeber

Aktives Mitglied
22. Januar 2017
53
12
Hallo!

ich habe exakt das gier beschriebene Problem. Ich möchte den Moderator bitten, das Thema ggf. anzupinne bzw. sofern möglich im Titel oder innerhalb von TAGs auch die Begriffe "Rechnungskorrektur / Korrekturrechnung" mit aufzunehmen.

Meiner Einschätzung nach ist das Problem elementat und hochgradig Relevant für alle Nutzer - zumindest wenn man Kein zusätzliches externes Buchungssystem nutzt!

Bitte unbedingt höher priorisiern!

Danke
 
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NewBuy

Sehr aktives Mitglied
29. August 2016
2.113
321
Wir haben uns sowohl mit unserem Steuerberater und unser Zuständiges Finanzamt auseinander gesetzt Ergebnis ist:
  • Man muss keinen neuen Auftrag für eine neue Rechnung anlegen
  • Es darf eine Rechnung storniert werden und zu dem Auftrag eine neue Rechnung erstellt werden wenn folgendes beachtet wird:
    • Die stornierte Rechnung muss in der Warenwirtschaft vorhanden sein
    • Es muss vom Kunden einen Nachweis für die Änderung der Rechnung vorliegen Email mit den Informationen reicht aus, diese muss aber rechtskonform gespeichert werden
 
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wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.775
831
Wir haben uns sowohl mit unserem Steuerberater und unser Zuständiges Finanzamt auseinander gesetzt Ergebnis ist:
  • Man muss keinen neuen Auftrag für eine neue Rechnung anlegen
  • Es darf eine Rechnung storniert werden und zu dem Auftrag eine neue Rechnung erstellt werden wenn folgendes beachtet wird:
    • Die stornierte Rechnung muss in der Warenwirtschaft vorhanden sein
    • Es muss vom Kunden einen Nachweis für die Änderung der Rechnung vorliegen Email mit den Informationen reicht aus, diese muss aber rechtskonform gespeichert werden

Genau so ist es richtig, aus dem Grund gibt es ja den Wunsch, zu einem bestehenden Auftrag neue Rechnungen anlegen/ändern zu können.
Dann hängen ALLE Rechnungen am Auftrag und man hat eine Historie, am besten mit einem Pflicht-Änderungshinweis dazu.

Wir fordern vom Kunden immer die Änderung schriftlich auf der Rechnung notiert mit Unterschrift (+ Stempel).
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.618
1.074
Ich weiß ja nicht, ob ich falsch liege, aber meiner Meinung nach ist momentan das Hauptproblem, dass die Wawi darauf überhaupt nicht eingestellt ist und man dementsprechend wohl auf Rechnung 2.0 wird warten müssen.

Streng genommen muss man vielleicht sogar auf eine DMS-Integration in der Wawi warten. Momentan ist die Gesamtkonstellation ja etwas schwierig, da man immer die Rechnungsdaten in der Wawi + die Rechnungsvorlage in List&Label hat (man kann also nie sicher sein, dass 2 zu unterschiedlichen Zeitpunkten oder über unterschiedliche Ausgabewege über die Wawi ausgegebenen Rechnungen auch inhaltlich identisch sind).

Im Moment bleibt meines Erachtens daher grundsätzlich nur die Möglichkeit, den Auftrag zu duplizieren und damit quasi über Auftrag -> Rechnung -> Stornorechnung und Neuer Auftrag -> Neue Rechnung zu arbeiten, um hier die Nachprüfbarkeit zu gewährleisten.

Wenn man die Auftragsdaten nach Rechnungserstellung nicht sperrt und dann nachträglich was in den Auftragsdaten verändert (also auch die Rechnungsadresse), würde ich das als sehr problematisch sehen.

@NewBuy : Handelt es sich denn um eine rechtsverbindliche Auskunft des Finanzamtes?

@wawi-dl : Fordert Ihr die Bestätigung des Kunden auch an, wenn Ihr einen neuen Auftrag für die neue Rechnung anlegt?

Leider weiß man ja nie, worauf ein Prüfer möglicherweise später achtet und stößt und was er dann daraus macht.
 

NewBuy

Sehr aktives Mitglied
29. August 2016
2.113
321
Rechtsverbindlich?
Unser zuständiges Finanzamt sagte nur die akzeptieren es so.
In solchen Fällen würde ich immer beim zuständigen FA nachfragen
 

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