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Hallo,
danke für´s Nachschauen. Reicht das nicht, wenn diese in den AGB, in der Bestellabwicklung und nochmal in der Bestellbestätigungsmail enthalten sind?
Hi,
diese Art der Darstellung habe ich von meinem Shop2 übernommen und dieser wurde rechtlich "abgenommen". Für diesen Shop steht es noch aus. Dennoch stellt sich mir die Frage ob das nun reicht, oder ob die Rückgabe und Widerrufsbelehrung besser ein viertes Mal dargestellt werden sollten... Kommt Zeit, kommt Widerruf