Guardian0815
Gut bekanntes Mitglied
Hallo zusammen,
kurze Frage wie handhabt Ihr Teilrückerstattungen oder Aufpreise? Kurz anhand zweier Beispiele:
1. Fall:
Kunde kauft über eBay, es handelt sich um einen Stücklistenartikel, zahlt den kompletten Betrag, nun passt irgendwas nicht und der Kunde schickt einen Artikel zurück. Es wird vereinbart das der Kunde Betrag XX,XX erstattet bekommt, nicht den kompletten.
Wie verfahre ich damit in der WaWi? Rechnungskorrektur und dort gebe ich dann den Betrag ein den der Kunde tatsächlich bezahlt hat, also der welcher mir bleibt?
2. Fall:
Kunde kauft über eBay, es handelt sich um einen Stücklistenartikel, zahlt den kompletten Betrag, nach einem Abgleich wird festgestellt das der Artikel nicht passt, wir dem Kunden, aber einen teureren Artikel anbieten können. Kunde akzeptiert und bezahlt den Aufpreis. Sollte nun eine neue Rechnung geschrieben werden über den Differenzbetrag oder sollte mit Rechnungskorrektur gearbeitet werden?
Vielen Dank
Fabian
kurze Frage wie handhabt Ihr Teilrückerstattungen oder Aufpreise? Kurz anhand zweier Beispiele:
1. Fall:
Kunde kauft über eBay, es handelt sich um einen Stücklistenartikel, zahlt den kompletten Betrag, nun passt irgendwas nicht und der Kunde schickt einen Artikel zurück. Es wird vereinbart das der Kunde Betrag XX,XX erstattet bekommt, nicht den kompletten.
Wie verfahre ich damit in der WaWi? Rechnungskorrektur und dort gebe ich dann den Betrag ein den der Kunde tatsächlich bezahlt hat, also der welcher mir bleibt?
2. Fall:
Kunde kauft über eBay, es handelt sich um einen Stücklistenartikel, zahlt den kompletten Betrag, nach einem Abgleich wird festgestellt das der Artikel nicht passt, wir dem Kunden, aber einen teureren Artikel anbieten können. Kunde akzeptiert und bezahlt den Aufpreis. Sollte nun eine neue Rechnung geschrieben werden über den Differenzbetrag oder sollte mit Rechnungskorrektur gearbeitet werden?
Vielen Dank
Fabian