Teilrückerstattung und Aufpreis

Guardian0815

Gut bekanntes Mitglied
18. September 2015
163
5
Hallo zusammen,

kurze Frage wie handhabt Ihr Teilrückerstattungen oder Aufpreise? Kurz anhand zweier Beispiele:

1. Fall:
Kunde kauft über eBay, es handelt sich um einen Stücklistenartikel, zahlt den kompletten Betrag, nun passt irgendwas nicht und der Kunde schickt einen Artikel zurück. Es wird vereinbart das der Kunde Betrag XX,XX erstattet bekommt, nicht den kompletten.
Wie verfahre ich damit in der WaWi? Rechnungskorrektur und dort gebe ich dann den Betrag ein den der Kunde tatsächlich bezahlt hat, also der welcher mir bleibt?

2. Fall:
Kunde kauft über eBay, es handelt sich um einen Stücklistenartikel, zahlt den kompletten Betrag, nach einem Abgleich wird festgestellt das der Artikel nicht passt, wir dem Kunden, aber einen teureren Artikel anbieten können. Kunde akzeptiert und bezahlt den Aufpreis. Sollte nun eine neue Rechnung geschrieben werden über den Differenzbetrag oder sollte mit Rechnungskorrektur gearbeitet werden?

Vielen Dank
Fabian
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Teilrückerstattung und Aufpreis

Hallo zusammen,

kurze Frage wie handhabt Ihr Teilrückerstattungen oder Aufpreise? Kurz anhand zweier Beispiele:

1. Fall:
Kunde kauft über eBay, es handelt sich um einen Stücklistenartikel, zahlt den kompletten Betrag, nun passt irgendwas nicht und der Kunde schickt einen Artikel zurück. Es wird vereinbart das der Kunde Betrag XX,XX erstattet bekommt, nicht den kompletten.
Wie verfahre ich damit in der WaWi? Rechnungskorrektur und dort gebe ich dann den Betrag ein den der Kunde tatsächlich bezahlt hat, also der welcher mir bleibt?

Rechnung markieren, rechts auf Re.korrektur, aus dieser alle Artikel entfernen, welche der Kunde behalten hat, es bleibt also nur der Artikel stehen, den der Kunde zurückgibt, diesem wird der vereinbarte Betrag zugeordnet. Auf diese Weise wird auch der Lagerbestand ordentlich gebucht.

2. Fall:
Kunde kauft über eBay, es handelt sich um einen Stücklistenartikel, zahlt den kompletten Betrag, nach einem Abgleich wird festgestellt das der Artikel nicht passt, wir dem Kunden, aber einen teureren Artikel anbieten können. Kunde akzeptiert und bezahlt den Aufpreis. Sollte nun eine neue Rechnung geschrieben werden über den Differenzbetrag oder sollte mit Rechnungskorrektur gearbeitet werden?

Rechnungskorrektur wie oben erstellen, Rechnung über den neuen Artikel erstellen, Rechnung und Rechnungskorrektur miteinander verrechnen, so ist es buchhalterisch korrekt.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Teilrückerstattung und Aufpreis

Rechnungskorrektur wie oben erstellen, Rechnung über den neuen Artikel erstellen, Rechnung und Rechnungskorrektur miteinander verrechnen, so ist es buchhalterisch korrekt.

Was ich vergessen habe, den Betrag der Rechnungskorrektur kannst Du bei der neuen Rechnung als Zahlung bzw. Anzahlung verbuchen, somit bleibt der noch vom Kunden zu zahlende Differenzbetrag offen und diesen kann man auf dem Auftrag/in der Auftragsbestätigung ausgeben lassen, sofern alles korrekt eingestellt ist.

Beispiel

Rechnungsbetrag: 50€
Bereits bezahlt: 40€ per Gutschrift
Restbetrag: 10€
 

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