denkt mal und lest mal nach UMGEHUNG DER EBAYGEBÜHREN
Es ist Ansichtssache, ob hierbei Gebühren umgangen werden. Man könnte es so auslegen: Es werden zusätzliche Artikel nicht über eBay Seiten gekauft, sondern es handelt sich um ergänzende Leistungen nach dem eBay Kauf - man kann dies doch als 2 seperate Käufe auslegen. Einer über eBay, einer per Webshop,
X-Selling oder sonstige Plattformen.
Ob nun der Käufer und Verkäufer sich auf zusätzliche Artikel per Mail verständigen oder die Cross Selling Option von Auktionsabwicklungsplattformen nutzen oder sonstige Funktionen nutzen, die den Erwerb anderer (evtl. bei eBay garnicht angebotenen) Artikel umfassen, ist dasselbe.
Ich kenne einige große Auktionsplattformen, die die Anzahl gekaufter eBay Artikel ändern erlauben und sogar eigene Gebühren auf X-Selling Artikel aufschlagen.