Stornieren einer Rechnung

Mitsumi

Gut bekanntes Mitglied
2. Januar 2011
151
1
Köln
Hallo,

mir ist aufgefallen das ich eine Rechnung nicht mehr Stornieren kann, ich habe nur die Möglichkeit diese zu löschen.
In der Auftragsübersicht habe ich zwar die Möglichkeit einen Auftrag zu Stornieren aber nur wenn keine
Rechnung existiert.

Wenn meine Rechnung aber schon durch die Buchhaltung ist oder was öfter vorkommt auch beim Endkunden schon Verbucht wurde
darf ich diese nicht mehr löschen sondern nur noch Stornieren und muss eine korrigierte (neue) Rechung schreiben. Kann ich aber nicht ??

Bin mir nicht sicher aber ich bin der Meinung das dies in der Version 780 noch ging.

Kann mir jemand sagen wie man dieses Problem handhaben muss? Ist das in der neuen WAWi so gewollt?

mfg
Frank

(JTL Shop 3.15 + Patches & JTL WAWI 099815)
 

Mitsumi

Gut bekanntes Mitglied
2. Januar 2011
151
1
Köln
AW: Stornieren einer Rechnung

Hallo,

also das mit der Gutschrift habe ich gefunden allerdings kann das nicht die Lösung sein. (oder doch)

Selbst ein Angebot kann ich in der WAWI Stornieren warum also nicht eine Rechnung ??
Was das für einen Sinn mach erschliesst sich mir auch nicht.

Ausserdem kann ich zu einer Rechnung auch 10 mal eine Gutschrift machen der Betrag wird dann immer wieder von der Rechnung abgezogen. Auch ins Negative...

Also jede Warenwirtschaft mit der ich bisher gearbeitet habe funktioniert nach dem Prinzip, ist eine Rechnung gedruckt worden
kann Sie nicht mehr gelöscht werden sondern nur noch Storniert. Dann kann ich gegebenenfalls eine Gutschrift erstellen, manche Programme
machen dies auch Automatisch.

Liege ich hier falsch??



Update:
Selbst wenn ich eine Gutschrift zur Rechnung gemacht habe kann ich zu diesem Auftrag keine neue Rechnung schreiben da diese ja schon existiert.
Den Auftrag kann ich nicht Stornieren da ja eine Rechnung Existiert.
Löschen der Rechnung ist nicht Zulässig.

Ich muss also um eine korrigierte Rechnung zu Schreiben einen Neuen Auftrag Anlegen, das geht aber nicht da ich ja schon
einen Laufenden Auftrag habe zu dem ich nur eine korrigierte Rechnung benötige.

Wer kann mir sagen wie ich das machen soll? (Kopfkratz)

Noch zur Info wir benutzten die WAWI nicht nur für den Shop sondern schreiben damit auch Dienstleistungsangebote / Aufträge und Rechnungen.

mfg
Frank
 

CatsCrash

Gut bekanntes Mitglied
30. Juli 2010
412
2
AW: Stornieren einer Rechnung

Du liegst hier definitiv falsch. Rechnungen darf/soll man aus buchhalterischen sicht weder löschen noch ändern noch stornieren. Der einzig richtige Weg ist hier die Rechnung per Gutschrift auszugleichen.
 

Mitsumi

Gut bekanntes Mitglied
2. Januar 2011
151
1
Köln
AW: Stornieren einer Rechnung

Hallo,

ne das glaube ich nicht (das es kein Storno einer Rechnung gibt) denn alle großen WAWI Syteme haben die Möglichkeit Rechnungen zu Stornieren, es wird dann eine Storno Rechnung
geschrieben, in dem Augenblick kann ich zu dem Auftrag dann eine neue Rechnung Schreiben.

Ich würde aber in dem Fall sagen das eine Stornorechnung mit einer Gutschrift gleichzusetzen ist. Nur kann ich in JTL WAWI keine
neue Rechnung Schreiben wenn ich zur Rechnung eine Gutschrift gemacht habe.

mfg
Frank
 

mgr

Aktives Mitglied
8. August 2012
98
4
AW: Stornieren einer Rechnung

Du musst tatsächlich eine Gutschrift für die Rechnung erstellen und, falls nötig, einen neuen Auftrag mit den richtigen Daten erfassen + entsprechende Rechnung stellen. Rechnungs-Storno als eigenständige Funktion gibt es nicht.

In Sachen Finanzbuchhaltung besteht generell noch etwas Nachholbedarf. Die Gutschriften (Stornos) werden, wenn ich mich nicht täusche, beim DATEV-Export über die Ameise nicht beachtet. Mahngebühren werden nicht verbucht. Der Zahlungsabgleich ordnet Zahlungen falsch zu.

Das liegt vermutlich aber daran, dass die WaWi aus dem Online-Versand kommt und damit 90% der Vorgänge gegen Vorkasse abgerechnet werden. Für andere Einsatzgebiete braucht es bis dato externe Buchhaltungssoftware oder etwas mehr Finanzeinsatz für den Steuerberater.
 

Nento

Sehr aktives Mitglied
4. Dezember 2008
1.820
1
AW: Stornieren einer Rechnung

Ja zum Thema Zahlungsabgleich ist mir auch was aufgefallen.

Warum kann man eigentlich nicht bei einem Zahlungsabgleich die Externe-Auftragsnummer (Shopbestellnummer) als Match Feld benutzen.
Das wäre SUPER wichtig, weil die bei uns mit an WireCard bzw PayPal übergeben wird.

Und um die lästigen Nachzahhler bei PayPal nicht zu vergessen wollte ich die PayPal Daten im Zahlungsabgleich mit importieren geht aber nicht da man keine Externe Auftragsnummer ( Shop Bestellnummer) zuordnen kann.

Auch viele Vorkasse Zahler geben die Ext. Shop-Bestellnummer mit an.
Hier bitte den Abgleich erweitern, das würde uns nen HAUFEN Arbeit ersparen.

P.S mache das gleiche nochmal in einem neuem Thema auf, sry für den doppel Post
 

Mitsumi

Gut bekanntes Mitglied
2. Januar 2011
151
1
Köln
AW: Stornieren einer Rechnung

Hallo JTLer,

dann als Anregung an JTL.
- Storno der Rechnung.
- Gleichzeitig oder Manuell Gutschrift der Rechnung.
- Bei einem Storno der Rechnung kann eine neue Rechnung zum Auftrag geschrieben werden.
- Solange die Rechnung noch nicht gedruckt/ Versand wurde ist eine Änderung der Rechnung möglich (Anpassen der Rechnungstexte).

Zusatzwunsch: Funktion Direktrechnung, Ich schreibe eine Rechnung und der dazugehörige Auftrag wird automatsch angelegt.


Mit freundlichen Grüßen
Frank
 

poi

Sehr aktives Mitglied
25. Januar 2008
548
27
AW: Stornieren einer Rechnung

Hey... bei einer revisionssicheren WaWi wie wir diese nun schon seit Jahrzehnten benutzen, darf ein Storno nicht durchgeführt werden! Ein "Storno" darf nur über eine Gutschrift erfolgen, dann MUSS ein neuer Auftrag gestellt werden. Anders ist es auch nicht mehr möglich, diese Vorgänge dem Finanzprüfer nach Jahren noch deutlich zu machen. Hatten wir alles schon... das ist definitiv.

Bei unserer WaWi ist es so, dass ich die Positionen einer Rechnung importieren kann, damit ich diese nicht dauernd abtippen muss. Also es gibt eine Gutschriftsfunktion die es erlaubt, die gestellte Rechnung in einem Rutsch anzufassen und diese dann gutzuschreiben. Ich habe das mit der JTL nun "noch" nicht geprüft, denke das es hier ebenso möglich ist.

Also entweder revisionssicher oder die WaWi bleibt ein "Spielzeug" mit dem man das Finanzamt nicht wirklich beeindrucken kann...

Gruß!
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.650
1.966
AW: Stornieren einer Rechnung

Hey... bei einer revisionssicheren WaWi wie wir diese nun schon seit Jahrzehnten benutzen, darf ein Storno nicht durchgeführt werden! Ein "Storno" darf nur über eine Gutschrift erfolgen, dann MUSS ein neuer Auftrag gestellt werden. Anders ist es auch nicht mehr möglich, diese Vorgänge dem Finanzprüfer nach Jahren noch deutlich zu machen. Hatten wir alles schon... das ist definitiv.

Bei unserer WaWi ist es so, dass ich die Positionen einer Rechnung importieren kann, damit ich diese nicht dauernd abtippen muss. Also es gibt eine Gutschriftsfunktion die es erlaubt, die gestellte Rechnung in einem Rutsch anzufassen und diese dann gutzuschreiben. Ich habe das mit der JTL nun "noch" nicht geprüft, denke das es hier ebenso möglich ist.

Also entweder revisionssicher oder die WaWi bleibt ein "Spielzeug" mit dem man das Finanzamt nicht wirklich beeindrucken kann...

Gruß!

Würde ich auch so sehen und man kann den Auftrag (mit oder ohne bestehender Rechnung / Gutschrift) kopieren und damit eine neue Rechnung erstellen ... das geht heute schon.
 

poi

Sehr aktives Mitglied
25. Januar 2008
548
27
AW: Stornieren einer Rechnung

Also ich plädiere dafür das wenn man eine Gutschrift erstellen möchte dann nach der entsprechenden Rechnung gefragt wird. Diese dann in eine Gutschrift gewandelt und verarbeitet wird.

Wenn das nicht schon so geht, wie gesagt konzentriere ich mich gerade ganz intensiv auf eine andere Baustelle und habe und will das noch nicht testen.

Gruß!
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.650
1.966
AW: Stornieren einer Rechnung

Du markierst eine Rechnung und klickst den Button "Gutschrift", erledigt.
Du kopierst den Auftrag der Rechnung / Gutschrift, erhälst damit einen neuen Auftrag den du beliebig ändern kannst und machst eine Rechnung daraus, erledigt.
 

hubert

Gut bekanntes Mitglied
23. November 2010
316
4
AW: Stornieren einer Rechnung

Hallo
könnte ja sein, daß der Kunde z.B. eine andere Rechnungsanschrift wünscht, oder z.b. seine Bestellnummer auf der Rechnung sehen möchte. Dazu muß die Rechnung änderbar sein. Deshalb schlage ich vor, das Ändern von Rechnungen/Aufträgen aus den globalen Einstellungen rauszunehmen und in die Rechteverwaltung der Benutzer aufzunehmen.
Hubert
 

TheOggy

Sehr aktives Mitglied
6. Oktober 2009
1.032
99
Berlin
AW: Stornieren einer Rechnung

solche Änderungen kannst du doch im Auftrag machen und diese werden in der Rechnung dann übernommen oder täusche im mich da jetzt?
egal ob die Rechnung schon erstellt ist oder nicht...
 

hubert

Gut bekanntes Mitglied
23. November 2010
316
4
AW: Stornieren einer Rechnung

Ja
mein Wunsch wäre ja nur, daß diese Möglichkeit nicht global für alle Benutzer eingestellt wird, sondern eben in der Rechteverwaltung der Benutzer. So ist es ja auch in LSPOS. Änderungen an Verkäufen, aufträgen usw. sollten nur von dazu authorisierten Benutzern durchgeführt werden können.

Hubert
 

MINALO

Aktives Mitglied
15. April 2012
68
0
Berlin
AW: Stornieren einer Rechnung

Also eine Rechnung storniert man eigentlich wenn noch keine Zahlung erfolgt ist. Hat einer (du oder kunde) bereits eine zahlung geleistet, ist die rechnung nicht mehr eine stornorechnung sondern ein gutschriftsrechnung. bei jtl gibt es den button zum stornieren nicht und braucht man auch eigentlich nicht. das ist aber auch fürs personal etwas undurchsichtig deswegen haben wir es wie folgt:

du hast ANGEBOT - AUFTRÄGE -RECHNUNG - GUTSCHRIFT

ANGEBOT
Wenn der der Kunde eine Anfrage stellt kannst du ein unverbindliches Angebot anbieten.
> Kunde nimmt Angebot nicht an: Angebot entweder löschen oder einfach farblich markieren, Kunde hat Angebot abgelehnt.
> Kunde nimmt Angebot an: Angebot zum Auftrag umwandeln, an Kunden senden und bis Zahlungseingang warten. Nach Zahlungseingang Rechnung erstellen.

Angebote sind für die Buchhaltung irrelevant und nicht vom Bedeutung.

AUFTRAG
Wenn Kunden verbindlich bestellen, kommt die bestellung vorerst als Auftrag.
> Kunde Zahlt: Nachdem der Kunde bezahlt hat, erstellt man die Rechnung
> Kunde hat Widerrufen oder Storniert: Dann kannst du denn Auftrag einfach stornieren.

Auch Aufträge sind für die Buchhaltung irrelevant und nicht vom Bedeutung. Bei JTL ist der Nachteil, dass man Aufträge nicht Mahnen kann, ein Auftrag ist verbindlich, jedoch hat man da noch keine Rechnung erstellt. Um eine Mahnung senden zu können muss man eien Rechnung erstellen. Dies würde heißen mehr Buchhaltungsaufwand. Denn würde man den Auftrag seperat Mahnen können und der Kunde Zahlt trotzdem nicht, kann man immernoch überlegen ob ich ernst mache oder einfach den fall mit "uneinbringlich" abschließe. So sind noch keine Buchhaltungsaufwand entstanden.

RECHNUNG + GUTSCHRIFT
Die Rechnung erstellen wir wenn die Zahlung eingangen ist.
> Kunde hat bezahlt: Fall ist abgeschlossen die Buchhaltung verbucht die Rechnung.
> Kunde hat Widerrufen/Garantiefall: Da bereits Zahlungen geleistet wurden sind, kann man hier nicht mehr vom Storno reden. Den sobald Zahlungen geleistet sind und der Kunde sein Geld zurück haben will muss diese auch zurück Bezahlt werden. Damti aber auch die Buchhaltung die Rückzahlung nachvollziehen kann wird ein Gutschrift erstellt. Ein Gutschrift kann man entweder für den kompletten Rechnung erstellen oder nur für ein teil der Rechnung.

Natürlich und auch sehr sinvoll ist das man ein Gutschrift ins negative erstellen kann. Wenn du die Versandkosten an den Kunden erstatten musst/willst ist es somit schon eine negative Gutschrift.

z.B.:
Kunde Bestellt für 100,- € Ware + 5,- € Versandkosten.
Kunde schickt die Ware für 6,90 € zurück.
Also musst du dem Kunden 111,90 € erstatten und nicht nur 105,- €. Somit hast du negativen Wert.

Ware 100,00
Versandkosten 5,00
Retourenkosten 6,90
Gesmatgutschrift 111,90
 

hogge

Aktives Mitglied
22. November 2011
54
0
AW: Stornieren einer Rechnung

Eine Gutschrift ist immer negativer Betrag, ansonsten ist es eine Rechnung.

Rechnung plus Gutschrift kann positiv oder negativ sein.

Wenn du eine Rechnung über 120 Euro schreibst, und feststellst, dass du nur 100 Euro kriegen darfst, kannst du es auf zwei Arten lösen:

Eine Gutschrift über 120 Euro schreiben (negativer Wert über -120 Euro)

Rechnung plus Gutschrift = 0 Euro ( 120 Euro Rechnung + Gutschrift über -120 Euro = 0 Euro)
Danach die korrekte Rechnung über 100 Euro schreiben:

erste Rechnung plus Gutschrift plus zweite Rechnung = 100 Euro
(120 Euro - 120 Euro + 100 Euro)

oder aber die 2. Möglichkeit:

Du hast eine falsche Rechnung über 120 Euro geschrieben und Kunde braucht nur 100 Euro zahlen.
Du kannst ihm eine Gutschrift über 20 Euro schreiben und damit eine Forderung an den Kunden über 100 Euro haben:

Rechnung plus Gutschrift = 100 Euro
120 Euro plus - 20 Euro = 100 Euro

Du buchst ja auf dem Kundenkonto positive Werte mit einer Rechnung = positive Werte müssen vom Kunden bezahlt werden.
und Gutschriften erzeugen negative Werte = Werte, die du dem Kunden bezahlen musst.

Wenn ein Kunde 5 Rechnungen erhält, dann wird das Kundenkonto vom Wert her im plus größer.
Gutschriften verringern den Wert wieder.

z.B. 1. Rechnung 100 Euro plus 2. Rechnung 50 Euro plus 3. Rechnung 20 Euro = 170 Euro Gesamtwert auf Kundenkonto
1. Gutschrift 20 Euro plus 2. Gutschrift 10 Euro und 3. Gutschrift 5 Euro = - 35 Euro

Kundenkonto = 170 Euro minus 35 Euro = + 135 Euro (Kunde hat 135 Euro zu zahlen)


Also eine Rechnung storniert man eigentlich wenn noch keine Zahlung erfolgt ist. Hat einer (du oder kunde) bereits eine zahlung geleistet, ist die rechnung nicht mehr eine stornorechnung sondern ein gutschriftsrechnung. bei jtl gibt es den button zum stornieren nicht und braucht man auch eigentlich nicht. das ist aber auch fürs personal etwas undurchsichtig deswegen haben wir es wie folgt:

du hast ANGEBOT - AUFTRÄGE -RECHNUNG - GUTSCHRIFT

ANGEBOT
Wenn der der Kunde eine Anfrage stellt kannst du ein unverbindliches Angebot anbieten.
> Kunde nimmt Angebot nicht an: Angebot entweder löschen oder einfach farblich markieren, Kunde hat Angebot abgelehnt.
> Kunde nimmt Angebot an: Angebot zum Auftrag umwandeln, an Kunden senden und bis Zahlungseingang warten. Nach Zahlungseingang Rechnung erstellen.

Angebote sind für die Buchhaltung irrelevant und nicht vom Bedeutung.

AUFTRAG
Wenn Kunden verbindlich bestellen, kommt die bestellung vorerst als Auftrag.
> Kunde Zahlt: Nachdem der Kunde bezahlt hat, erstellt man die Rechnung
> Kunde hat Widerrufen oder Storniert: Dann kannst du denn Auftrag einfach stornieren.

Auch Aufträge sind für die Buchhaltung irrelevant und nicht vom Bedeutung. Bei JTL ist der Nachteil, dass man Aufträge nicht Mahnen kann, ein Auftrag ist verbindlich, jedoch hat man da noch keine Rechnung erstellt. Um eine Mahnung senden zu können muss man eien Rechnung erstellen. Dies würde heißen mehr Buchhaltungsaufwand. Denn würde man den Auftrag seperat Mahnen können und der Kunde Zahlt trotzdem nicht, kann man immernoch überlegen ob ich ernst mache oder einfach den fall mit "uneinbringlich" abschließe. So sind noch keine Buchhaltungsaufwand entstanden.

RECHNUNG + GUTSCHRIFT
Die Rechnung erstellen wir wenn die Zahlung eingangen ist.
> Kunde hat bezahlt: Fall ist abgeschlossen die Buchhaltung verbucht die Rechnung.
> Kunde hat Widerrufen/Garantiefall: Da bereits Zahlungen geleistet wurden sind, kann man hier nicht mehr vom Storno reden. Den sobald Zahlungen geleistet sind und der Kunde sein Geld zurück haben will muss diese auch zurück Bezahlt werden. Damti aber auch die Buchhaltung die Rückzahlung nachvollziehen kann wird ein Gutschrift erstellt. Ein Gutschrift kann man entweder für den kompletten Rechnung erstellen oder nur für ein teil der Rechnung.

Natürlich und auch sehr sinvoll ist das man ein Gutschrift ins negative erstellen kann. Wenn du die Versandkosten an den Kunden erstatten musst/willst ist es somit schon eine negative Gutschrift.

z.B.:
Kunde Bestellt für 100,- € Ware + 5,- € Versandkosten.
Kunde schickt die Ware für 6,90 € zurück.
Also musst du dem Kunden 111,90 € erstatten und nicht nur 105,- €. Somit hast du negativen Wert.

Ware 100,00
Versandkosten 5,00
Retourenkosten 6,90
Gesmatgutschrift 111,90
 
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