AW: Skonto bei der Berechnung des durchschnittlichen EK
Wir haben uns da auch schon öfter Gedanken drüber gemacht, sind aber zu dem Schluss gekommen, dass der Skonto-Betrag nicht dem EK zugerechnet werden sollte. Ich weiß nicht, wie das buchhalterisch ist, aber meines Erachtens ist der Skonto ja lediglich eine Rabattierung des Gesamtbetrages, da Vorfinanzierungskosten / Zahlartgebühren entfallen.
Der EK bleibt also theoretisch identisch, weil man aber schnell oder mit der richtigen Zahlungsart bezahlt, wird ein gewisser Teil rückvergütet bzw. in Abzug gebracht. Ähnlich verhält es sich ja auch bei Umsatzboni am Jahresende.
Ansonsten ist so eine "stille Reserve" auch kalkulatorisch immer nicht ganz verkehrt.