Schadensersatz bei Lieferverzug

home-electronic24

Gut bekanntes Mitglied
14. Januar 2007
319
1
Hallo,

ich habe mal eine allgemeine Frage.

wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Kunde einen Artikel bestellt der nicht rechtzeitig beschafft werden kann.

Könnte der Kunde dann Schadensersatz fordern, wenn er z.B. den Artikel bei einem anderen Händler kauft aber dieser einen höheren Betrag verlangt. Hat der Kunde einen Anspruch auf die Differenz?
 

THOM

Gesperrter Benutzer
20. April 2007
278
1
Wenn dir hier jemand auf Deine Frage antworten würde wäre dies eine Rechtsauskunft und sowas ist nicht gestattet.
Ruf einen Rechtsanwalt an!
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Nein, Thom. So eine allgemein gehaltene Frage kann hier durchaus diskutiert werden, solange es allgemein bleibt und es nicht auf einen Einzelfall bezogen ist. Es geht nicht um konkrete Beratung im Einzelfall.

Beachtet hierzu bitte diese Hinweise.
 

home-electronic24

Gut bekanntes Mitglied
14. Januar 2007
319
1
das ist keine Rechtsauskunft - dies ist nicht für einen speziellen Fall sondern ist im Allgemeinen gefragt.

Sonst dürfte auch kein Lehrer BWL / Rechtskunde unterreichten 😉
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Um die Frage konkret beantworten zu können, müsste man wissen, wie der Sachverhalt genau ist. Genau das können und dürfen wir hier nicht.

Grundsätzlich werden solche Dinge in aller Regel in den AGB festgelegt, aus denen die genaue Vorgehensweise für solche Fälle ersichtlich sein sollte. Gibt es keine AGB, gelten die gesetzlichen Regelungen. Man müsste zudem also auch wissen was in diesen AGB steht, ob es sich bei dem Kunden um einen (privaten) Endverbraucher oder einen gewerblichen Kunden handelt, ob der Kunde schon Zahlungen geleistet hat usw.

In den meisten Fällen dürfte es so sein, daß ein Kunde den Händler/Lieferanten zunächst einmal in Verzug setzt und ihm auch eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner Leistung setzt (vgl. § 281 Abs. 1, § 323 Abs. 1 BGB).
 

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