Hallo liebe Gemeinde,
wir haben ein kleines Problemenchen, es geht um Rechnungslegung bei Kunden (Firmen mit gültiger UST-ID) innerhalb EU.
Wenn wir diese beliefern greift §13b UStG Umkehr der Steuerschuldnerschaft, wird auch so richtig in der WAWI angelegt und die Rechnung auch so ausgegeben, perfekt…..
Wenn die Firma aber eine Lieferadresse hier in DE angibt, greift NICHT §13b UStG und wir müssen 19% MwSt berechnen, Die WAWI setzt trotzdem §13b und berechnet keine MwSt. gibt es eine Möglichkeit vor Erstellung der Rechnung die Lieferanschrift zu prüfen ob §13b vorliegt oder nicht und dies dann richtig in die WAWI übergibt??
LG
Raúl
wir haben ein kleines Problemenchen, es geht um Rechnungslegung bei Kunden (Firmen mit gültiger UST-ID) innerhalb EU.
Wenn wir diese beliefern greift §13b UStG Umkehr der Steuerschuldnerschaft, wird auch so richtig in der WAWI angelegt und die Rechnung auch so ausgegeben, perfekt…..
Wenn die Firma aber eine Lieferadresse hier in DE angibt, greift NICHT §13b UStG und wir müssen 19% MwSt berechnen, Die WAWI setzt trotzdem §13b und berechnet keine MwSt. gibt es eine Möglichkeit vor Erstellung der Rechnung die Lieferanschrift zu prüfen ob §13b vorliegt oder nicht und dies dann richtig in die WAWI übergibt??
LG
Raúl