Zitat von modus15:
Kunde muß Datenschutzbestimmung vor Anmelden lesen und bestätigen.
Kunde muß Widerrufsrecht und AGB im Bestellvorgang bestätigen und lesen können (am besten mit einem kleinen Scroll-Fenster)
Sind diese bereits aktuell eingebaut?
Ich habe bereits in einem anderen Beitrag, leider von JTL noch unbeantwortet, darauf hingewiesen, daß die AGBs und die Widerrufsbelehrung
vor der Auftragsannahme dem Kunden
in SCHRIFTFORM mitzuteilen sind. Genauer gesagt ergibt sich hieraus die Verpflichtung, diese beiden Punkte vor der Auftragsannahme als Datei zu versenden, am Besten automatisiert.
Erst danach darf die "Auftrags-Bestätigung" an den Kunden versandt werden. Man sollte zur Absicherung besser eine "Bestell-Bestätigung" versenden.
Kann der Kunde die AGBs und die Widerrufsbelehrung nur lesen oder muss sie möglicherweise sogar selber speichern, können einige Punkte nicht rechtswirksam werden, so. z.B. die Wertersatzklausel, auch ändert sich die Frist für den Widerruf. CAVE !!
Die Widerrufsfrist verlängert sich von 2 Wochen auf einen Monat und stellt eine sehr beliebte ABMAHNFALLE dar.
Die Modifikation des Shops / Ablaufes würde uns allen wesentlich mehr Schutz vor möglichen Abmahnungen verschaffen.
VG