rechtliche Merkmale im Shop 2 integriert?

HandyMan

Aktives Mitglied
24. November 2006
59
0
Widerruf für Shops 14 Tage, für ebay (Auktionsplattformen) 1 Monat!

@McFunny:
Diese pauschale Darstellung ist falsch !! Abmahnfalle !! Für die Fristberechnung ist ausschließlich das Schriftformerfordernis entscheidend. Wenn dem Kunden die Widerrufsbelehrung vor dem Vertragsabschluß in Textform, also per Mail, zugesandt wurde, ist es eine Frist von 2 Wochen.
Wird ihm diese aber erst mit der Rechnung / Auftragsbestätigung per Mail übersandt, dann ist es 1 Monat.

Den Text ausdrucken, kopieren und mit ins Paket. Auf der Rechnung der Vermerk "Widerrufsbelehrung in Papierform befindet sich im Paket" bzw. hinten an die Re. anheften.

Wenn der Kunde die Widerrufsbelehrung hierdurch das erste mal in Textform erhält, beträgt die Frist einen Monat!!

Die Anzeige am Bildschirm vor Vertragsabschluß / Bestellung oder die Möglichkeit die Belehrung zu speichern, entspricht nicht dem Schriftformerfordernis. Dieses ist mittlerweile gängige Spruchpraxis der Oberlandesgerichte.

Ich habe bereits mehrfach auf dieses Risiko hingewiesen, der Shop muß für die Wahrung der 2 Wochenfrist noch modifiziert werden.

VG
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
Dies lässt sich aber dadurch vermeiden, in dem man in die AGBs so definiert, dass der Kaufvertrag NICHT mit Zusendung der automatisch verschickten Bestellbestätigung zugeht (was eh unsinn ist, weil man dann eventuelle Fehler ausbaden MUSS).

Der Kunde bekommt also in der Bestellbestätigung die Widerrufsbelehrung "in Textform" VOR dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zugeschickt.

=> damit hat man die 14 Tage Widerrufsfrist.

Ob der Kaufvertrag dann mit der Zusendung einer "Auftragsbestätigung" aus WaWi (wie ich das mache) oder sogar erst mit der Zusendung der Ware zustande kommt, ist dann eigentlich sogar zweitrangig...
 

TomB

Aktives Mitglied
30. Juni 2007
390
0
Hallo,
was man dabei beachten muss, ist dass man keine Zahlungsaufforderung und möglichst auch nicht die Bankverbindung in die autom. Bestätigungsmail packt sondern erst in die Auftragsbestätigung.
Ansonsten wird einem doe Bestätigungsmail doch wieder als verbindliche Annahme des Kaufvertrags ausgelegt.

Gruß Thomas
 

HandyMan

Aktives Mitglied
24. November 2006
59
0
Zitat von Hifi-Matze:
Dies lässt sich aber dadurch vermeiden, in dem man in die AGBs so definiert, dass der Kaufvertrag NICHT mit Zusendung der automatisch verschickten Bestellbestätigung zugeht (was eh unsinn ist, weil man dann eventuelle Fehler ausbaden MUSS).

Habe ich schon entprechend ausgeführt. Außerdem kann so man so auch noch den Vertrag stornieren ;)

Der Kunde bekommt also in der Bestellbestätigung die Widerrufsbelehrung "in Textform" VOR dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zugeschickt.

Dieses ist rechtlich gesehen nicht so einfach dadurch machbar, daß Du die Widerrufsbelehrung einfach in die AGBs packst, da diese nach der neueren Spruchlage "einfach und deutschlich erkennbar sein muss". Hier wird teilweise eine andere Gestaltung mit anderer Schrift und abgesetzter Farbe akzeptiert, muß aber nicht. Es gibt nur einen rechtssicheren Weg:

AGBs und Widerrufsbelehrung als einzelne Dateinen in den Anhang.

@TomB: Dem stimme ich zu.

VG
 

HandyMan

Aktives Mitglied
24. November 2006
59
0

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Bleibt bitte beim Thema - hier geht (ging) es um Templateangelegenheiten zu Shop2 bzw. den rechtlichen Punkten bei Bestellabwicklung usw.

Für Diskussionen über Widerrufsbelehrung, Rückgaberecht, Fristen usw. gibt es einen passenderen Forenbereich.
 

McFunny

Sehr aktives Mitglied
13. Dezember 2006
1.253
15
Feldkirchen bei München
@ Handyman

ja da hast Du recht!
Aber bei ebay etc. geht man immer davon aus das die Zustellung des Widerrufs bei Vertrag zustande kommt. Somit definitiv immer 1 Monat.

Vielleicht wäre es einfachen immer 1 Monat Widerrufsrecht anzubieten, auch im Shop.

Frage:

Wie viele Widerrufe bekommt Ihr den so in einem Monat?

Gruß

Sven
 

McFunny

Sehr aktives Mitglied
13. Dezember 2006
1.253
15
Feldkirchen bei München
Aber bei der WAWi ist es doch so, dass jede Shop Bestellung in den Auftragsbereich der WAWI geht.
Daher sollte es einen Druck, email, etc geben der heisst "Recht", dahinter halt Widerrufsrecht, AGB.
Diese sollten versendet werden können OHNE gleich eine Auftragbestätigung heraus zu geben.

Ein Angebot rauszugeben auf dem dann diese Daten hinterlegt sind ist zwar schön und gut ABER der Kunde, der für sein Verständnis schon bestellt hat, wird dieses nicht verstehen.

Zitat von HandyMan:
Zitat von modus15:
Kunde muß Datenschutzbestimmung vor Anmelden lesen und bestätigen.
Kunde muß Widerrufsrecht und AGB im Bestellvorgang bestätigen und lesen können (am besten mit einem kleinen Scroll-Fenster)
Sind diese bereits aktuell eingebaut?

Ich habe bereits in einem anderen Beitrag, leider von JTL noch unbeantwortet, darauf hingewiesen, daß die AGBs und die Widerrufsbelehrung vor der Auftragsannahme dem Kunden in SCHRIFTFORM mitzuteilen sind. Genauer gesagt ergibt sich hieraus die Verpflichtung, diese beiden Punkte vor der Auftragsannahme als Datei zu versenden, am Besten automatisiert.

Erst danach darf die "Auftrags-Bestätigung" an den Kunden versandt werden. Man sollte zur Absicherung besser eine "Bestell-Bestätigung" versenden.

Kann der Kunde die AGBs und die Widerrufsbelehrung nur lesen oder muss sie möglicherweise sogar selber speichern, können einige Punkte nicht rechtswirksam werden, so. z.B. die Wertersatzklausel, auch ändert sich die Frist für den Widerruf. CAVE !!

Die Widerrufsfrist verlängert sich von 2 Wochen auf einen Monat und stellt eine sehr beliebte ABMAHNFALLE dar.

Die Modifikation des Shops / Ablaufes würde uns allen wesentlich mehr Schutz vor möglichen Abmahnungen verschaffen.

VG
 

HandyMan

Aktives Mitglied
24. November 2006
59
0
Zitat von McFunny:
Vielleicht wäre es einfachen immer 1 Monat Widerrufsrecht anzubieten, auch im Shop.

Dieser ist nach meiner Meinung, nicht Beratung, nach dem jetzigen Aufbau des JTL-Shops die einzige, sichere Lösung.

Zitat von McFunny:
Daher sollte es einen Druck, email, etc geben der heisst "Recht", dahinter halt Widerrufsrecht, AGB.
Diese sollten versendet werden können OHNE gleich eine Auftragbestätigung heraus zu geben.

Das ist ganau das, was ich mit meiner Diskussion zu erreichen versuche, dann würde die Frist wieder bei 2 Wochen liegen. Man könnte auch die notwendigen Dateien mit fest definierten Namen einfach an die Bestellbestätigung anhängen, müßte dann im Template umgesetzt werden.

Zitat von McFunny:
Ein Angebot rauszugeben auf dem dann diese Daten hinterlegt sind ist zwar schön und gut ABER der Kunde, der für sein Verständnis schon bestellt hat, wird dieses nicht verstehen.

Der Kunde versteht es schon jetzt nicht mehr und wird es mit der neuen Rechtslage noch weniger verstehen. Hier mußt Du egoistisch sein und Deine rechtlichen Auflagen erfüllen, sonst bist auch Du derjenige, welcher die Abmahnungen zahlt. Pro Fehler kann der Streitwert bis zu € 5000.- betragen, aufsummieren erlaubt !

@Marcel
Da ist genau unser Thema, da der JTL- Shop hier rechtlich immer noch sehr problematisch, also abmahnfähig ist.

@Gerhard
So ist das In Dland manchmal, hier hat nach der aktuellen Lage nur noch der Kunde Rechte. Dein Vorschlag klingt zwar irgendwie zynisch, ist aber optimal.
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Zitat von HandyMan:
@Marcel
Da ist genau unser Thema, da der FTL-Shop hier rechtlich immer noch sehr problematisch, also abmahnfähig ist.
Aber auch nur dann, wenn -wie schon angesprochen- die AGB das ohnehin nicht von vornherein anders regeln. Was bei den allermeisten Leuten wohl der Fall sein dürfte.

Nichts desto trotz, sollte man da aber natürlich noch was verbessern, das stimmt schon.
Ich hatte mir auch erst kürzlich den Thread hervorgeholt, mit dem Verbesserungsvorschlag AGB etc. im PDF-Format an Mails anzuhängen, die aus Wawi heraus verschickt werden. Das wird sicherlich auch kommen - für das aktuelle Update reicht(e) da die Zeit aber leider nicht mehr.
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Darum gehts ja auch gar nicht.

Fakt ist aber nunmal, dass man in den AGB die Möglichkeit hat, festlegen zu können, wann der Kaufvertrag zustande kommt. Und wie schon erwähnt, wird das bei sehr vielen Händlern eben erst "etwas später" sein - und nicht schon mit der der Bestellbestätigung.

Ich glaub wir können das ganze abkürzen. Solche Diskussionen nehmen ansonsten nämlich kaum ein Ende. Es ist diesbezüglich durchaus noch ein wenig was in Shop2 zu verbessern und mit Sicherheit wird da noch was passieren.
 

HandyMan

Aktives Mitglied
24. November 2006
59
0
Zitat von Marcel:
Es ist diesbezüglich durchaus noch ein wenig was in Shop2 zu verbessern und mit Sicherheit wird da noch was passieren.

Dann seit bitte so freundlich und ändert kurzfristig den Shop oder ein Template, so daß man mit dem Shop auch wirklich arbeiten kann. Ich muß mich beruflich mit solchen Dingen beschäftigen und warte eigentlich seit Monaten auf diese Anpassung.

Im Template würden drei Zeilen Code reichen:

- Prüfe im Verzeichnis xy auf die Dateien AGBs.pdf / Widerrufsbelehrung.pdf
- Wenn ja, dann hänge Datei AGBs an Bestätigungsmail
- Wenn ja, dann hänge Datei Widerrufsbelehrung an Bestätigungsmail
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Da bist du bei mir bisschen an der falschen Adresse. Aber ich geb Thomas Bescheid, dass er hier mal reinschaut.
 
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