Rechnungen umschreiben - ein Kundenwunsch - wie macht Ihr das?

deliman

Sehr aktives Mitglied
13. Februar 2016
1.013
130
AW: Rechnungen umschreiben - ein Kundenwunsch - wie macht Ihr das?

Das man die Adressen nach der Rechnungserstellung trotz nicht gesetztem Haken (Rechnung nicht änderbar) in den Globalen Einstellungen, NICHT ändern kann, habe ich in der aktuellen Wawa-Version auch schon festgestellt. Ist das nun ein Bug der aktuellen Version?
 

nmueller

Sehr aktives Mitglied
5. April 2011
1.309
100
Saarland
AW: Rechnungen umschreiben - ein Kundenwunsch - wie macht Ihr das?

Das man die Adressen nach der Rechnungserstellung trotz nicht gesetztem Haken (Rechnung nicht änderbar) in den Globalen Einstellungen, NICHT ändern kann, habe ich in der aktuellen Wawa-Version auch schon festgestellt. Ist das nun ein Bug der aktuellen Version?

Na das hoffe ich doch inständig. Da ich ohne Bestand arbeite (da Dienstleistung) ist für mich eigentlich nur der Kundendatenimport eine Zeitersparnis, im Vergleich zu Kunde selbst anlegen + Auftrag erfassen.
 

spaxxilein

Sehr aktives Mitglied
27. November 2013
511
106
AW: Rechnungen umschreiben - ein Kundenwunsch - wie macht Ihr das?

Ihr müsst den Auftrag editieren und nicht die Rechnung.
 

deliman

Sehr aktives Mitglied
13. Februar 2016
1.013
130
AW: Rechnungen umschreiben - ein Kundenwunsch - wie macht Ihr das?

...ja da war noch was... Habe das schonmal hier gelesen und doch wieder vergessen. Klar, im Auftrag kann man dann wieder ändern.
 

nmueller

Sehr aktives Mitglied
5. April 2011
1.309
100
Saarland
AW: Rechnungen umschreiben - ein Kundenwunsch - wie macht Ihr das?

Ihr müsst den Auftrag editieren und nicht die Rechnung.

Dann lies mal bitte nochmal mein Problemposting :) Da geht es nämlich um die Auftragsbearbeitung die nicht mehr wie gewohnt funktioniert (dem Auftrag einen neuen bzw. eben den selben, editierten Kunden zuweisen).

Ich mach aber auch gern einen Screenshot

auftragsbearbeitung.jpg

keinhaken.jpg
 

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gutberle

Sehr aktives Mitglied
29. März 2011
1.292
402
AW: Rechnungen umschreiben - ein Kundenwunsch - wie macht Ihr das?

Das ist tatsächlich neu in der 1.0.10.1. - Man kann die Rechnungsadresse und die Lieferadresse nur noch solange über die Buttons "Neuer Kunde" und "Neue Lieferadresse" ändern, wie noch keine Rechnung erzeugt ist.

Das macht aber eigentlich nur Sinn, wenn die Option "Nach Rechnungsstellung Auftrag/Rechnung nicht änderbar" aktiviert ist, denn ohne diese Option kann man ja auch NACH Rechnungserstellung in jedem einzelnen Feld der Rechnungs- und Lieferadresse so lange rumschmieren, wie man will. Warum man dann nicht auch eine andere Adresse auswählen können sollte, ist mir nicht klar. Ich halte das für einen Bug. Als Workaround kann man aber zumindest im Rechnungsadress-Bereich noch über den Edit Button gehen. Der ist noch aktiv...

Und bevor hier jetzt jemand die Diskussion um die Notwendigkeit zur Unveränderlichkeit von Rechnungen, etc. aufbringt, das ist schon klar, aber darum geht es hier nicht und die Wawi ist auch ÜBERHAUPT nicht dazu ausgerüstet, so etwas umzusetzen, Unveränderlichkeits-Option hin oder her, siehe auch hier http://forum.jtl-software.de/user-h...wi/86116-rechnungen-aenderbar.html#post502387 ...
 

andie28

Sehr aktives Mitglied
31. Mai 2011
501
58
AW: Rechnungen umschreiben - ein Kundenwunsch - wie macht Ihr das?

Wir ändern grundsätzlich keine Rechnungen.
Müssen wir auch nicht, die Kunden sind für die korrekten Daten verantwortlich, bei Ebay ist laut AGB auch die angemeldete Adresse entscheidend.

Sind die Leute auch noch als Privat angemeldet gewährt Ebay die Rückgabe auch wenn der Kunde eine Rechnung auf gewerblich verlangt, alles Tricks.
Unser Steuerberater rät auch davon ab Rechnungen zu ändern, Kunden sagen wir dann auch das Sie entweder Ihre Daten korrekt hinterlegen müssen oder sich ein gewerbliches Konto zulegen lassen sollen.

einige verstehen das, andere nicht.
Interessant ist einer der vor einer Weile ein Teil als privater Käufer bei Ebay erworben hat aber die Rechnung auf die Firma seiner Frau wollte, haben wir natürlich abgelehnt.
Als Bewertung gab es dann eine rote mit Text "Unflexibel bei der Rechnungssstellung"!
Hab ich einfach mal an den Anwalt abgegeben mal sehen was dabei rumkommt.
 

susit

Aktives Mitglied
4. August 2016
1
0
Gibt es hier schon etwas neues. Wir setzten auch die 1.1.3.0 Wawi ein und wenn die Kundendaten fehlerhaft sind um diese an JTL Versenden zu übergeben können diese nicht mehr geändert werden.
So muss der gesamte Auftrag storniert werden, Daten unter Kunden ändern, Auftrag neu Anlegen. Ist das gewollt oder handelt es sich um einen Fehler?
 

jules

Aktives Mitglied
6. November 2015
27
0
Wäre es denn dann heute korrekt, eine erstellte/versandte Rechnung per Rechnungskorrektur zu "stornieren", dann die Adresse im Kunden/Auftrag zu ändern und eine neue Rechnung zum Auftrag zu erstellen? Ginge das? Aktuell hadere ich noch, ob wir das in Gänze einstellen werden und KEINE Rechnungen mehr ändern. Andersum ist es kundenfreundlich und das ist unsere höchste Prio.
 

Jörg Westmeier

Gut bekanntes Mitglied
10. Mai 2014
220
10
Das Thema wurde hier schon so oft diskutiert.
Bevor ich nun wieder alles schreibe, einfach mal im Forum suchen.

Grundsätzlich gilt nach Steuerrecht und Steuerprüfungsrecht der Betriebswirtschaftsprüfer im Finanzamt, das KEINE Rechnung nach dem Ausdruck mehr geändert werden darf. Am besten schriftlich Steuerberater anschreiben und um Antwort für diese Problematik in Schriftform bitten. Rechnungsänderungen nach dem Versand kann ich nur von abraten, da dann die gleiche Rechnungsnummer in zwei Steuerunterlagen mit verschiedenen Empfängern und somit Steuerzahlern auftauchen kann. Wenn die gleiche Rechnungsnummer bei zwei verschiedenen Steuerzahlern in den Unterlagen zur Steuerminimierung eingesetzt wird, dann handelt es sich für das ausstellende Unternehmen um Steuerhinterziehung nd Beihilfe dazu. Und dann brauchst Du Dich um Kndenfreundlichkeit nicht mehr zu kümmern.

Wir ändern keine (!) Rechnungen nach Rücksprache bei unserem Finanzamt und Steuerberater. Der Kunde muß vorher (!) die richtigen Daten angeben und bei Gewerbe auch seine Steuernummer.
 

Ahab

Gut bekanntes Mitglied
3. April 2011
266
5
Der Kunde hat unter Umständen einen Anspruch auf eine Rechnungskorrektur.
Dann musst Du sie ändern.

Es spielt dann keine Rolle woher die falschen / unvollständigen Daten stammen.

§ 31 Abs. 5 UStDV zeigt auf, wann eine Korrektur ohne neue Rechnungsnummer zulässig ist und wann die alte Rechnung über eine Rechnungskorrektur mit Bezug zur Originalrechnung notwendig ist.
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.428
726
Aus dem Grund gibt es bis heute wohl nur eine halbwegs sichere Lösung, die auch hier im Forum so genannt wurde, nach der wir auch aktuell so leben.

Rechnung vom Kunden schriftlich ändern lassen, diese soll er dann unterschrieben zurücksenden, damit das ausstellende Unternehmen einen Nachweis für die Änderung hat.

Oftmals hat der Kunde keine Lust dazu, du damit keine Arbeit ... wir schicken daher sofort bei Anfragen eine Standard-Email mit dieser Info darüber.

P.S. Änderungen nehmen wir aber nur vor, wenn die Ware noch auf dem Weg ist oder zB durch eBay die Firma nicht übermittelt wurde. Genau das trifft auf §31 Abs. 5 eben zu.
 

DASevents

Sehr aktives Mitglied
16. Januar 2013
612
34
Ok die Lösung von wawi-dl find ich gut.
habe aber noch ein Problem gefunden. Wenn wir ausliefern und in der Adresse ein Fehler ist der vom Kunden ausversehen gemacht worden ist und weder von uns sowie vom Kunden bemerkt wurde.
zB. statt Strasse wurde Str. angeben und DPD mal wieder über JTL Sipping die Adresse nicht akzeptiert, müsste man nun an die Lieferadresse und etwas anpassen. wenn aber der Haken für Rechnungen / Aufträge nicht änderbar gesetzt ist dann hat man hier die Papnase. Einzige Möglichkeit wäre noch im myDPD online direkt einen Packetschein zu erstellen und das ist dann echt mühsam....
Lösung ?
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.428
726
Das ist ein Problem!

Das Problem kann man aber von Haus aus im Vorfeld größtenteils beheben, falls du unsere AutoKorrektur kennst. :)
Hier wird schon recht viel auf zB DHL Leitcodierung getrimmt und macht einiges einfacher.

Sofern aber Hausnummer im falschen Feld steht oder ähnliches, das sollte man im Vorfeld bereinigen.
 

DASevents

Sehr aktives Mitglied
16. Januar 2013
612
34
sinnvoll wäre wenn die Rechnung ect. nicht verändert werden kann wenn der Versand erfolgt ist, bzw. erst erstellt und gedruckt wird wenn JTL shipping die Rückmeldung gibt das das Etikett gedruckt ist und somit der Versand erfolgreich ist. hier ist meiner Meinung nach ein kleiner Bug
 

Ahab

Gut bekanntes Mitglied
3. April 2011
266
5
Naja, Bug ist relativ. JTL verhält sich rechtskonform. Sobald die Rechnung erzeugt wurde wird der Datensatz gesperrt.
Das ist schon korrekt wenn man den Haken "nach Rechnungserstellung Auftrag / Rechnung nicht änderbar" eingeschaltet hat.
Die Korrektur muss VOR Erzeugung der Rechnung erfolgen. Also entweder den Haken rein und damit leben oder den Haken raus und das System ist nicht rechtskonform (obs wen interessiert ist ein anderes Thema).
 
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Reaktionen: wawi-dl

DASevents

Sehr aktives Mitglied
16. Januar 2013
612
34
naja ich meine ja das die Rechnung erst erstellt werden soll wenn klar ist das der Versand durchläuft also der Paketschein gedruckt wird. sollte es hier Haken, soll die Rechnung eben noch nicht erstellt werden und somit habe ich dann die Möglichkeit die Lieferadresse anzupassen. Ist diese nun korrekt schieb ich den Versand erneut an Rechnung wird erstellt und ab dafür... so meine ich das. Vielleicht hatte ich mich vorher etwas unglücklich ausgedrückt.
 

WK_trendbad24

Neues Mitglied
1. April 2019
5
0
Hallo,

ich grabe mal dieses alte Thema aus, hab nur noch keine Akzeptable Lösung gefunden.

KD möchte gern seine Rechnungsanschrift geändert haben. Generell fällt doch vielen Kunden erst nach Rechnungsstellung ein, dass die Adresse veraltet ist...

Unser früheres Programm hatte eine Rechnung stornieren lassen und man konnte eine neue erstellen, mit neuer Nummer, logisch.

Hier habe ich diese Möglichkeit nicht.

"Rechnungskorrektur" klingt gut, ist aber eine Gutschrift, die ich nicht will.

"Rechnung Löschen" - will ich auch nicht, da die alte Rechnung ja bestehen bleiben soll, eben nur Storniert...

Via Rechnungskorrektur alles Gutschreiben, neuen Auftrag erstellen und dann die Rechnung mit neuer Anschrift an KD senden wirds wohl auch nicht sein...

Buchhalterisch ist es doch korrekt, wenn man eine bestehende Rechnung Storniert, einen Storno-Beleg beilegt und eine neue Rechnung erstellt.
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.868
1.403
Der letzte Ablauf st der richtige. Alte Rechnung stornieren. Auftrag duplizieren, Zahlung setzen. Adresse korrigieren. Auftrag ohne Versand abschließen. Neue Rechnung erstellen und Kunden schicken.
In Auftrag 2.0 soll dazu von JTL was neues kommen, Stand jetzt ist das leider der einzige saubere Weg,
 

WK_trendbad24

Neues Mitglied
1. April 2019
5
0
...macht aber eigentlich keinen Sinn, wegen einer Rechnung, einen neuen Auftrag zu erstellen.

Da sollte sich JTL mal einen Kopf machen, wie man eine Rechnung stornieren (Rechnung A - Storno zu A - Rechnung B) kann und aus den gleichen Auftrag, mit neuer Rechnungsnummer eine Rechnung erstellen kann.
 
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