Neu Mwst-Berechnung bei OSS und Dropshipping

HelmaSpona

Sehr aktives Mitglied
7. Dezember 2012
795
34
Kerken
Ich habe aktuell einen Diskurs mit einem Lieferanten. Der nutzt die WAWI als Warenwirtschaft, aber keinen JTL- Shop. Was für einen, kann ich nicht erkennen. Er sagt jetzt, er kann die Mwst im OSS-Verfahren nicht abbilden und stellt folglich falsche Rechnungen aus, die er angeblich auch nachträglich nicht korrigieren kann.

Folgendes Problem: Ich (Sitz in D) bestelle beim Lieferanten (ebenfalls Sitz in D) etwas im Dropshipping-Verfahren. Dazu bietet der Lieferant als Versandart "Paketversand Plus" an. DAs wählt man aus, kann eine abweichende Lieferanschrift angeben und der liefert dann Neutral an die Lieferanschrift und schickt mir die Rechnung.
In diesem Fall von gestern sitzt MEIN Kunde in Österreich. Ich selbst nehme nicht am OSS-Verfahren teil, der Lieferant für seine B2C-Lieferungen schon. Ich bekomme im Shop eine Bestellbestätigung mit 20% Mwst angezeigt. Ich habe dann direkt eine Mail geschrieben, dass das ja nicht stimmt. Heute kam dann die Rechnung, genauso falsch mit 20% Mwst. In meinen Augen, und mein StB sieht das auch so, ist es doch aber so, ich habe den Vertrag mit MEINEM Kunden. Und ich beliefere ihn. Ich nutze nur meinen Lieferanten als Dienstleister der den Versand übernimmt. Folglich leistet der Lieferant an MICH in Deutschland und muss mir eine Rechnung mit 19% Mwst ausstellen. Ich müsste, falls ich am OSS-Verfahren teilnehmen würde, wiederum MEINEM Kunden eine Rechnung mit 20% ausstellen. Generell kann doch die Situation, dass ein Deutscher Rechnungsempfänger von einem Deutschen Lieferanten, eine Rechnung mit 20% Mwst bekommt, gar nicht vorkommen, oder doch?

Das ist für mich sehr ärgerlich, weil ich bei der falschen Rechnung die Vorsteuer nicht ziehen kann und somit ja nichts mehr verdiene. Ich verstehe aber nicht, dass ich offenbar als kleines Licht unter seinen Kunden offenbar die erste bin, die das stört, denn die waren total irritiert über meine Mail und müssen das jetzt erst mal mit dem StB erörtern.

Die Frage: In der WAWI müssten sich die Rechnungen doch auch nachträglich korrigieren lassen. Oder ist ein Shop- Connector denkbar, bei dem die Rechnungen bspw. als externe Rechnungen in der Wawi landen und nicht in der WAWI erstellt werden? Die versendeten Rechnungen kommen jedenfalls per Mail mit der Standardmailorlage der der WAWI an, nicht aus dem Shop.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.606
1.057
Ich habe aktuell einen Diskurs mit einem Lieferanten. Der nutzt die WAWI als Warenwirtschaft, aber keinen JTL- Shop. Was für einen, kann ich nicht erkennen. Er sagt jetzt, er kann die Mwst im OSS-Verfahren nicht abbilden und stellt folglich falsche Rechnungen aus, die er angeblich auch nachträglich nicht korrigieren kann.

Hat denn das wirklich was mit dem OSS-Verfahren zu tun? Du meinst wohl eher die Ausnahmeregelung im OSS-Verfahren mit einem Umsatz unter 10000 Euro für EU-Lieferungen. Das eigentliche Problem ist aber aus meiner Sicht ein ganz anderes und vermutlich eher technischer Natur.

Folgendes Problem: Ich (Sitz in D) bestelle beim Lieferanten (ebenfalls Sitz in D) etwas im Dropshipping-Verfahren. Dazu bietet der Lieferant als Versandart "Paketversand Plus" an. DAs wählt man aus, kann eine abweichende Lieferanschrift angeben und der liefert dann Neutral an die Lieferanschrift und schickt mir die Rechnung.
In diesem Fall von gestern sitzt MEIN Kunde in Österreich. Ich selbst nehme nicht am OSS-Verfahren teil, der Lieferant für seine B2C-Lieferungen schon. Ich bekomme im Shop eine Bestellbestätigung mit 20% Mwst angezeigt. Ich habe dann direkt eine Mail geschrieben, dass das ja nicht stimmt. Heute kam dann die Rechnung, genauso falsch mit 20% Mwst. In meinen Augen, und mein StB sieht das auch so, ist es doch aber so, ich habe den Vertrag mit MEINEM Kunden. Und ich beliefere ihn. Ich nutze nur meinen Lieferanten als Dienstleister der den Versand übernimmt. Folglich leistet der Lieferant an MICH in Deutschland und muss mir eine Rechnung mit 19% Mwst ausstellen. Ich müsste, falls ich am OSS-Verfahren teilnehmen würde, wiederum MEINEM Kunden eine Rechnung mit 20% ausstellen. Generell kann doch die Situation, dass ein Deutscher Rechnungsempfänger von einem Deutschen Lieferanten, eine Rechnung mit 20% Mwst bekommt, gar nicht vorkommen, oder doch?

Eigentlich teilt sich das Ganze aus meiner Sicht in 2 Probleme auf. Dein Lieferant scheint ganz einfach die USt. nach Lieferland zu berechnen und gar keine Rücksicht darauf zu nehmen, dass es sich um eine Dropshipping-Bestellung handelt. Das ist aber eher ein technisches Problem, da der Lieferant über den gleichen Shop ja dann scheinbar auch Endkunden beliefert, bei denen sich die USt. halt nach dem direkten Lieferland richtet. Dementsprechend ist ja die Frage, welche Vereinbarungen Du mit dem Lieferanten bzgl. Dropshipping hast.

Gut ist ja schonmal, wenn da 2 StB jetzt im Austausch sind und das miteinander klären.

Meines Wissens sind Dropshipping-Geschäfte immer Reihengeschäfte im Sinne der USt. und es wird steuerlich so gehandhabt, als ob Du von Deinem Lieferanten beliefert wurdest und Du dann die Lieferung an Deinen Endkunden vornimmst. Dementsprechend müsste meines Erachtens die USt. von einem deutschen Dropshipping-Lieferanten immer mit deutscher USt. an einen deutschen Dropshipping-Händler berechnet werden und der Händler müsste dann - je nach dem Steuerverfahren, an dem er teilnimmst - die USt. an den Endkunden berechnen, die für ihn und das entsprechende Zielland gilt.

Das ist aber nur meine Meinung / Erfahrung, so dass es spannend wäre, zu erfahren, wie das ganze ausgeht und ob die beiden StB sich auf eine Ansicht einigen können. :)
 
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HelmaSpona

Sehr aktives Mitglied
7. Dezember 2012
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Hat denn das wirklich was mit dem OSS-Verfahren zu tun? Du meinst wohl eher die Ausnahmeregelung im OSS-Verfahren mit einem Umsatz unter 10000 Euro für EU-Lieferungen. Das eigentliche Problem ist aber aus meiner Sicht ein ganz anderes und vermutlich eher technischer Natur.



Eigentlich teilt sich das Ganze aus meiner Sicht in 2 Probleme auf. Dein Lieferant scheint ganz einfach die USt. nach Lieferland zu berechnen und gar keine Rücksicht darauf zu nehmen, dass es sich um eine Dropshipping-Bestellung handelt. Das ist aber eher ein technisches Problem, da der Lieferant über den gleichen Shop ja dann scheinbar auch Endkunden beliefert, bei denen sich die USt. halt nach dem direkten Lieferland richtet. Dementsprechend ist ja die Frage, welche Vereinbarungen Du mit dem Lieferanten bzgl. Dropshipping hast.

Gut ist ja schonmal, wenn da 2 StB jetzt im Austausch sind und das miteinander klären.

Meines Wissens sind Dropshipping-Geschäfte immer Reihengeschäfte im Sinne der USt. und es wird steuerlich so gehandhabt, als ob Du von Deinem Lieferanten beliefert wurdest und Du dann die Lieferung an Deinen Endkunden vornimmst. Dementsprechend müsste meines Erachtens die USt. von einem deutschen Dropshipping-Lieferanten immer mit deutscher USt. an einen deutschen Dropshipping-Händler berechnet werden und der Händler müsste dann - je nach dem Steuerverfahren, an dem er teilnimmst - die USt. an den Endkunden berechnen, die für ihn und das entsprechende Zielland gilt.

Das ist aber nur meine Meinung / Erfahrung, so dass es spannend wäre, zu erfahren, wie das ganze ausgeht und ob die beiden StB sich auf eine Ansicht einigen können. :)
Natürlich hat es insofern mit dem OSS-Verfahren zu tun, dass mein Lieferant natürlich, würde er nicht am OSS-Verfahren teilnehmen mir eine korrekte Rechnung mit 19% ausgestellt hätte, denn dann hätte das Lieferland ja auch im B2C-Geschäft keine Auswirkungen.

Die Steuerbereiter tauschen sich nicht untereinander aus, sondern nur mit ihren Mandanten.

So wie du, sehe ich das mit dem Dropshipping auch, was die Steuern angeht. Ich denke nicht, dass die Rechnung korrekt ist. Dagegen spricht schon, dass zwischen zwei Unternehmern, die in Deutschland ihren Sitz haben, eine Rechnung mit Österreichischer Mwst ausgestellt wird, mein Lieferant jetzt nach Österreich abführt.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.484
1.891
Na ja, wenn du dir die Umsatzgrenze für das OSS-Verfahren ansiehst, 10.000 Euro, dann würde ich sagen:
Wer kein OSS-Verfahren macht und trotzdem exportiert, der hat keine große Hoffnung in sein eigenes Export-Geschäft und seine Produkte.

Mit OSS von dir:
Die Rechnung deines Dropshippers an dich ist falsch, denn die wäre mit 19% und deine an den Kunden in Österreich mit 20%.

Ohne OSS von dir:
Die Rechnung deines Dropshippers an dich ist falsch, denn die wäre mit 19% und deine an den Kunden in Österreich mit 19%.

Somit - die Rechnung deines Dropshippers ist in jedem Falle falsch.
Amen.
 

HelmaSpona

Sehr aktives Mitglied
7. Dezember 2012
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Na ja, wenn du dir die Umsatzgrenze für das OSS-Verfahren ansiehst, 10.000 Euro, dann würde ich sagen:
Wer kein OSS-Verfahren macht und trotzdem exportiert, der hat keine große Hoffnung in sein eigenes Export-Geschäft und seine Produkte.

Mit OSS von dir:
Die Rechnung deines Dropshippers an dich ist falsch, denn die wäre mit 19% und deine an den Kunden in Österreich mit 20%.

Ohne OSS von dir:
Die Rechnung deines Dropshippers an dich ist falsch, denn die wäre mit 19% und deine an den Kunden in Österreich mit 19%.

Somit - die Rechnung deines Dropshippers ist in jedem Falle falsch.
Amen.
Nun ja, man kann sogar einen Shop betreiben, der im Innland soviel Umsatz/Gewinn macht, dass man die Exporte nicht braucht. In Anbetracht der Komplexität alleine der Verpackungsregelungen in den EU-Ländern, ist die Ausweitung des Exports für kleine Shops und Shopbetreiber gar nicht machbar. Wenn man bedenkt, wie viele Shops von "Kleinunternehmern" es gibt, ist die 10.000 EUR -Grenze allein für den Export schon viel.

Ich für meinen Teil bin in einem Segment aktiv, indem die Kundengruppe recht klein ist. Diese ließe sich nur ausweiten, durch Erweiterung des Sortiments in Bereiche, wo man dann nur noch über den Preis verkaufen kann oder aber durch Ausweitung des Exports. Aber verwaltungstechnisch ist das für mich gar nicht machbar. Ich bin ein Ein-Personen-Unternehmen und der Shop ist für mich nur so nebenbei. So wie es jetzt läuft bin ich hochzufrieden, mehr würde ich gar nicht schaffen. Ich mache alles alleine, von der Buchhaltung, über die Produktpflege, die Technik, das Verpacken, die Werbung und erstelle außerdem noch ca. 50% meiner Produkte selbst. Neben meinem Job in der IT-Beratung ist für mich aktuell das Maximum erreicht. Mehr Exporte strebe ich gar nicht an, maximal noch im B2B-Bereich. Und wenn ich wie im letzten Jahr, kurz vor Weihnachen die 10.000 EUR-Grenze fast erreicht habe, stelle ich den Versand in EU-Länder bis Mitte Januar des Folgejahres ein.
Schon allein die Änderung der Verpacksungsregeln für Österreich zum Jahreswechsel hat mir gezeigt, wie viele Shops meiner KOnkurrenz den Versand nach Ö. ganz eingestellt haben. Meine Exporte nach Ö. sind danach sprunghaft gestiegen.

Das alles. ändert ja aber nichts daran, dass ich anspruch auf eine korrekte Rechnung habe.
 
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