Minderung bei Widerruf weil nicht Originalverpackt?

n8schicht27

Gut bekanntes Mitglied
6. Oktober 2006
898
10
Bonn
Hallo,

kann ich den zu erstattenden Preis um sagen wir mal 5% mindern, da der Kunde uns das Produkt nicht mehr im Original Karton zurückgeschickt hat?

in unserer widerrufserklärung steht:

Bei Rückgabe oder Rücksendung der Ware verwenden Sie bitte nach Möglichkeit die Originalverpackung unter Beifügung der Originalrechnung.

lg
michael
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Auch wenn diese beiden Wörtchen da nicht drin stehen würden, wäre die Chance mit sowas durchzukommen äußerst gering.
 

SCHALLY

Sehr aktives Mitglied
Zitat von Marcel:
Auch wenn diese beiden Wörtchen da nicht drin stehen würden, wäre die Chance mit sowas durchzukommen äußerst gering.

Ich denke mal 'ne Festlegung wäre treffender als ne Auswahlmöglichkeit, weil in vielen Dingen kann man sich nicht so genau festlegen. Der Unternehmer muss sich auch nicht alles vorschreiben lassen, weil vieles nicht immer passt. Wir wissen zu gut das sich Abmahnvereine gerne an gewisse Bestimmungen klammern und selber sehr gerne welche aufstellen, was oft Ansichtssache ist, die dann auch nur umstritten sind, wo der Anwalt oder Abmahnverein sich im Enstfall bei negativen Aussichten auch nur aus der Affaire zieht. Wie gesagt, nicht alle Standards passen immer zu jeden und das wird immer so bleiben. Ist fast wie bei Standardsoftware die auch oft angepasst werden muss, ... bis es eben passt. :wink:
 

SCHALLY

Sehr aktives Mitglied
Zitat von n8schicht27:
Hallo, kann ich den zu erstattenden Preis um sagen wir mal 5% mindern, da der Kunde uns das Produkt nicht mehr im Original Karton zurückgeschickt hat?

Hi n8schicht27, Schadensersatzansprüche müssen nicht der beste Weg sein. :wink: Aber ist JTL nun schon ein Rechtsanwaltportal geworden? Ich frag nur weil immer mehr solche Theman auftauchen die auch nur keiner handfest beantworten kann/darf/möchte. Verdeckte Ermittlung im Forum? Werden hier schon die Sündenböcke von morgen gesucht? Sorry, bei allen unsicheren Antworten kommt irgendwie ein fader Beigeschmack auf. "Das Elend lauert überall" und hier ist das nicht gerade sehr vertrauenserweckend! Es wird oft besser sein die aktuell passenden Urteile zu lesen, Google findet da sicherlich einiges, denn Antworten müssen auch aktuell sein, die kann dir hier kaum jemand zur Rechtslage geben, es sei hier sind echte Spezialisten unter uns die sich damit beschäftigen.

Ich weis nur eins, einige Dinge müssen wir schon noch selber bestimmen können, oder sind wir nun so kriminell wie "Dealer mit harten Drogen", nur weil wir dem Kunden gegenüber noch Ansprüche geltend machen müssen? Traut sich kaum noch jemand im Lande BRD selber zu denken, weil es immer mehr ein knallharter Rechtsstaat wird, der bald nur noch von Anwälten und artverwqanden Job's reagiert wird? Leute wo leben wir?

Mich wundert nichts mehr, solche Fragen beweisen uns alle "totale Unsicherheit" auf Geschäftsebene, das ist schon der totale Hammer im Lande! Was für ein Kapitalismuss?! Ich bewundere die Österreicher und Schweizer, aber auch andere Länder es gibt so viele nette leute die einen nicht nur an den Kragen wollen, wo Menschenwürde noch was bedeutet, wo es nicht nur um Abzocke und dubiose Geschäftemacherei geht. Jeder der sein Jurastudium abgeschlossen hat denkt wohl nun das er gleich ein Staaranwalt ist oder wie? Genau diese Möchtegerne nehmen alles mögliche unter die Luper, verdrehen die Tatsachen und machen nachweislich die Wirtschaft kaputt, weil die zu viele Unternehmer flach legen statt echte Arbeitsplättze im Lande zu schaffen! Aber was regen wir uns auf?

"Leute macht Euer Ding, Kopf hoch und lächeln - solange ihr noch könnt", denn legt man Euch still, geht ihr auch nur wieder an die Substanz der Steuerzahler, weil ihr dann vielleicht ganz schnell mit HARZ IV ... dem Staat und damit den Menschen in der BRD zur Last fallt! Wem habt Ihrs zu verdanken ... ? :idea: :shock: :evil:
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Zitat von SCHALLY:
Ich denke mal 'ne Festlegung wäre treffender als ne Auswahlmöglichkeit, weil in vielen Dingen kann man sich nicht so genau festlegen.
Den Satz versteh ich ehrlich gesagt nicht.

Grundsätzlich ist es so, dass es aus rechtlicher Sicht keine Verpflichtung für den Kunden gibt, eine (Original-)Verpackung aufzubewahren. Punkt. Ein hübscher populärer Irrtum, der sich aber nach wie vor hält.
Derartige Hinweise, auch wenn sie bei manchen Händlern noch so "drohend" oder verbindlich formuliert werden, sind nicht mehr als eine Art Bitte des Verkäufers. Daraus folgt logischerweise, dass derartige Klauseln -sollten sie bspw. Bestandteil von AGB sein- schlichtweg nichtig sind.

In der Praxis ist es ohne Frage so, dass -zumindest im Falle des Widerruf- oder Rückgaberechts- der Kunde natürlich gut daran tut, die Originalverpackung aufzubewahren. Allein, weil es Verzögerungen oder Schwierigkeiten vermeidet usw. Und die meisten Kunden werden das in dieser Zeit vermutlich auch tun. Viele Leute auch darüber hinaus, eben weil sie diesem Irrtum aufliegen, dass man Originalverpackungen bis zum Nimmerleinstag aufzubewahren hat.

Was Du nun also mit "Festlegung" und "Auswahlmöglichkeit" meintest, weiß ich leider nicht.
Einfach zusammengefasst kann man wohl festhalten:
Der Händler/Verkäufer kann darum bitten und darauf hinweisen, dass es ohne Originalverpackung Verzögerungen usw. geben kann.
Der Endkunde/Käufer ist rechtlich aber nicht zwingend daran gebunden.
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Zitat von SCHALLY:
Aber ist JTL nun schon ein Rechtsanwaltportal geworden? Ich frag nur weil immer mehr solche Theman auftauchen die auch nur keiner handfest beantworten kann/darf/möchte.
Nein, dies ist kein Rechtsportal!
Aber es gab vor einiger Zeit den verstärkten Wunsch, sich über verschiedene Business-Themen verstärkt austauschen zu können. Dazu gehören immer wieder mal auch Themen, die rechtlichen Charakter haben. Es geht um Meinungs- und Erfahrungsaustausch. Und dafür ist dieser Forenbereich der absolut richtige Ort.

Damit es keine Missverständnisse über Art und Umfang dieses "Informationsaustausches" gibt, wurden für den "Business Jungle" auch spezielle Regeln erstellt, die hier gelten.
Spezielle Regeln im Forum "Business Jungle"
 

SCHALLY

Sehr aktives Mitglied
Zitat von Marcel:
Zitat von SCHALLY:
Ich denke mal 'ne Festlegung wäre treffender als ne Auswahlmöglichkeit, weil in vielen Dingen kann man sich nicht so genau festlegen.
Zitat von Marcel:
Den Satz versteh ich ehrlich gesagt nicht.

Musst Du auch nicht, weil jeder Mensch denkt anders! :lol:

Zitat von Marcel:
Grundsätzlich ist es so, dass es auch rechtlicher Sicht keine Verpflichtung für den Kunden gibt, eine (Original-)Verpackung aufzubewahren. Punkt.

Marcel, Du kannst punkten so viel Du gerne möchtest, in der Realität wirst Du aber bei Rückgabeabsichten als Kunde gefragt ob denn die OVP vorhanden ist oder gar komplett unbeschädigt ist, damit man das den anderen Kunden wieder als Neuware anbieten kann, andernfalls wird sehr oft die Rücknahme verweigert oder erfolgt unter Abzug und man droht oft Schadensersatz an, weil Waren ... beim Rücktransport weiter beschädigt werden können, wenn die nicht wieder in OVP kommt. Du kannst auch Gefahrengut sehr gut kennzeichnen und den Kunden damit klar machen das er nur die Spezialverpackung mit Spezialaufkleber bei der passenden Spedition zu verwenden hat. Leider darf gewisse Ware aus verschiedenen Gründen nicht wieder versendet werden. Hier würde ich nun Deinen beliebten "PUNKT" setzen.

Aber genau so wirst Du das in einigen Supermärkten und auch bei gewissen regionalen und bundesweiten Händlern erleben, kommt auch sehr stark auf das Produkt an. Besonders dort werden die Mitarbeiter speziell für den Versand geschuhlt und ich kann Dir nur das sagen was ich persönlich sehr oft erlebt habe. Auch ich habe Ware die nach 1. Anwendung nicht mehr für den Versand geeignet ist, die ich nicht mal selbst abholen kann/darf weil sich aller Aufwand nicht lohnt und weil ein erneuter Transport zu größeren Schäden führen kann, insbesondere bei vermeidbaren Auffahrunfällen, so eine Ladung kann im Mix oft wie eine Bombe wirken und viel im Umkreis vernichten, ganz besonders bei Lufttransporte, oder wenn etwas ins Grundwasser gerät! Soll ich 500 - 1200 km fahren weil eine Einwegflasche für 9,90 EURO geeöfnet wurde und weil das der Kunde plötzlich nicht mehr möchte? Ich lach mich kaputt, ich soll wohl jeden Kunden den Warenwert zurückzahlen + Porto? "Aber hallo", nur weil der das 1 monatige Widerrufsrecht hat, weil er mit meiner Ware eine Arbeit begonnen hat und den Rest zu 95% nach 1. Anwendung vielleicht nicht mehr brauchrt!? Du kennst all die Trix der Kunden? Was glaubt ihr wie extrem schnell gewisse hochwertige Waren von der Bildfläche verschwinden werden wenn der Händler in dieser mißratenen Marktwirtschaft nur noch einbüßen soll?! Es wundert mich nicht wenn Unternehmer nach Verpackungsbestimmungen fragen, wo evtl. auch die Wiederverwendung der Verpackung darunter fällt, es kann schnell mal vorkommen das der Kunde eine spezielle OVP zugestellt bekommen muss. Nur wer trägt die Kosten - das ist nicht ideal geregelt! Wird daraus noch ein Schadensersatz, was ist wenn der Kunde falsch verpackt ..., was dann, er hat es ja nicht erlernt, was aber bei einiger Ware notwendig ist und wo sich eine Selbstabholung auch nicht lohnt, also alles verschenken, palettenweise? - Herrlich!

Auf andere Gespräche dieser Art habe ich aber keine Lust mehr, zu schnell hat man recht fetten Ärger an der Backe, geht also absolut nicht um Dich, denn Meinungsfreiheit sieht im Staate schon längst ganz anders aus. Niemand hat die Lust und Zeit sich ständig durch die Blume mit solchen Themen zu beschäftigen, ein Risiko bleibt immer, es gibt klare Richtlinien, die man garnicht so klar aufstellen kann! So komme ich dann auch zu meiner Meinung, wenn Du verstehst. Unsere Ansichten müssen auch nicht immer gesund sein, da warten andere (z. B. Anwälte und gewisse Jurastudenten) nur darauf um sich selber auszulasten. - Ich denke mal wir haben unter sehr vieler Hinsicht alle den falschen Job!? Ich kann bis heute noch keine Attribute in der Wawi eingeben/verwenden um den Kunden extrem wichtige Besonderheiten bei spezieller Ware klar zu mnachen, ich habe gewisse Produkte schon wieder zum Hersteller gesendet, weil der Versand und die Verpackungshinweise und auch die Rücknahme serh wichtige Punkte sind. Alles andere muss man am Rande der Unsicherheit über Datenblätter, Sicherheitsblätter und RMA-Formulare klären. Was weis ich nicht alles ...!? :wink:

Alles andere hast Du soweit super erklärt, lese ich also auch gerne, denn ich komme ohne JTL-Updates erst mal garnicht weiter (okay egal an dieser Stelle), ich will mich auch kurz fassen, ihr werdet schon das Richtige hier machen.
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Zitat von SCHALLY:
Marcel, Du kannst punkten so viel Du gerne möchtest, in der Realität wirst Du aber bei Rückgabeabsichten als Kunde gefragt ob denn die OVP vorhanden ist oder gar komplett unbeschädigt ist, damit man das den Kunden wieder als Neuware anbieten kann, andernfalls wird sehr oft die Rücknahme verweigert oder erfolgt unter Abzug und droht oft Schadensersatz an, weil Waren beim Rücktransport weiter beschädigt werden können, wenn die nicht wieder in OVP kommen. Hier würde ich nun Deinen beliebten "PUNKT" setzen.
Das mag alles sein. Und dass viele Händler in der Praxis so vorgehen, bestreitet auch niemand. Nur wird es dadurch immer noch nicht "richtig". Es ändert alles nichts an der rechtlichen Lage. Man kann sicher darüber streiten, ob das dem Händler gegenüber "fair" ist, oder sonstwas. Aber auch das ändert nichts.

Dass Ware für eine Rücksendung so verpackt sein muss, dass sie nicht (weiter) beschädigt wird, ist ein völlig anderes Thema. Hier ging es rein um den Punkt der Originalverpackung. Und da ist die Rechtslage (ausnahmsweise) recht eindeutig.
 

SCHALLY

Sehr aktives Mitglied
Zitat von Marcel:
Zitat von SCHALLY:
Marcel, Du kannst punkten so viel Du gerne möchtest, in der Realität wirst Du aber bei Rückgabeabsichten als Kunde gefragt ob denn die OVP vorhanden ist oder gar komplett unbeschädigt ist, damit man das den Kunden wieder als Neuware anbieten kann, andernfalls wird sehr oft die Rücknahme verweigert oder erfolgt unter Abzug und droht oft Schadensersatz an, weil Waren beim Rücktransport weiter beschädigt werden können, wenn die nicht wieder in OVP kommen. Hier würde ich nun Deinen beliebten "PUNKT" setzen.
Das mag alles sein. Und dass viele Händler in der Praxis so vorgehen, ist sicher auch richtig. Nur wird es dadurch immer noch nicht "richtig". Es ändert alles nichts an der rechtlichen Lage. Man kann sicher darüber streiten, ob das dem Händler gegenüber "fair" ist, oder sonstwas. Aber auch das ändert nichts.

Dass Ware für eine Rücksendung so verpackt sein muss, dass sie nicht (weiter) beschädigt wird, ist ein völlig anderes Thema. Hier ging es rein um den Punkt der Originalverpackung. Und da ist die Rechtslage (ausnahmsweise) recht eindeutig.

Okay, ich sag ja "Gehirn abschalten", sonst ist alle Arbeitszeit zum Teufel ... , machts juuut! :wink:
 

SCHALLY

Sehr aktives Mitglied
Zitat von Marcel:
Zitat von SCHALLY:
Aber ist JTL nun schon ein Rechtsanwaltportal geworden? Ich frag nur weil immer mehr solche Theman auftauchen die auch nur keiner handfest beantworten kann/darf/möchte.
Nein, dies ist kein Rechtsportal!
Aber es gab vor einiger Zeit den verstärkten Wunsch, sich über verschiedene Business-Themen verstärkt austauschen zu können. Dazu gehören immer wieder mal auch Themen, die rechtlichen Charakter haben. Es geht um Meinungs- und Erfahrungsaustausch. Und dafür ist dieser Forenbereich der absolut richtige Ort.

Ich seh es ja auch so! Besonders der Meinungs- und Erfahrungsaustausch ist eine unbezahlbare gute Sache die wirklich sehr hilfreich sein kann - aber nicht hilfreich sein muss, weil bis man eine Änderung auf/nach Anfragen gemacht hat kann es viel zu schnell zu spät sein. Das Problem wäre aber ohne Forum nicht bekannt gewesen! Verstehst Du was ich sagen will Marcel?

Begründung: Leider lesen u. A. auch ganz andere Leute mit und das ist für mich bedenklich, weil am Ende so vieles ausgelegt wird wie einige es für den eigenen "hoffendlich nicht erfolgreichen" Prozeß brauchen, nur um weitere Kohle abzuzocken! Du glaubst daran das gewisse Daten aus dem Forum nicht weiter gegeben werden oder nicht beschaffbar wären, das wäre ja noch lustiger, ich mag den guten Glauben sehr, aber er tut nur gut - weiter nichts, denn fast jeder hat ein Impressum, oder wird anderweitig gefunden, viele arbeiten von zu Hause aus, haben nicht mal ein Ladengeschäft oder keine große Niederlassung! Da nützt dann auch die beste Belehrung nichts. Was ist wenn ein Streit eskaliert, die Daten beiden ausführlich bekannt und auch bestätigt sind? Für einen Ausschluss aus dem Forum ist es garantiert zu spät und das bringt auch keinen mehr was nach einer Eskalation.

Zitat von Marcel:
Damit es keine Missverständnisse über Art und Umfang dieses "Informationsaustausches" gibt, wurden für den "Business Jungle" auch spezielle Regeln erstellt, die hier gelten.
Spezielle Regeln im Forum "Business Jungle"

"Alles gut und schön", nur noch einige klare kurze Fragen zu der Aussage: Du kennst die moderne Art der Abmahnvereine und Anwälte wie die zu ihren Clienten kommen, wo die Clienten zu finden sind, ab wann die Clienten sehr interreßant werden und ab welchen Schwerpunkt die Clienten auf geweisse Listen ... kommen und Du meinst solche Leute interreßieren sich für "Spezielle Regeln im Forum Business Jungle"? Ist das wirklich Dein Ernst?

Ich würde solche Möglichkeiten zur weiteren Diskusion über Rechtsgrundlagen bei aller Rafinesse eher heut zu Tage ausschließen wollen als gewissen Leuten zur Verfügung zu stellen. Zumindest würde ich nicht jeden den Zugang in solche speziellen Bereiche gestatten. Aber besonders das dürfte im JTL-Forum mit dieser z. Z. noch aktuellen Software schwer fallen, außerdem: So genau wird auch kein User überprüft, will und kann sicherlich auch keiner, also wird Euch niemals bekannt sein wer sich da noch so einschmuckelt und was mit evtl. gesammelten Daten passieren wird. Es mag sein das es auch "gute" Jurastudenten und Anwälte geben kann die vielleicht Eure Software irgendwie nutzen würden und sich damit auch korrekt bei JTL anmelden, aber Fakt ist doch das die alle nur verdienen wollen, wie jeder andere auch der JTL-WAWI oder sogar andere Software dieser Art von Mitbewerbern nutzt.

Jeder braucht Hilfe, das ist klar, aber wenn sowas wie eBay ... in Punkto Clienten "ausgelutscht" ist versucht man es auch wo anders (seine Schäfchen zu finden) und da findet sich in vielen Foren nun mal nachweislich genug aktueller Zündstoff, Unsicherheit und Fehlverhalten, weil sich die "Famile, als Kunden unter sich" in Foren wohl fühlt und denkt das sie alleine ist. Dazu kommt das nicht jeder mit Kritik umgehen kann, das einige Leute einfach nicht verlieren können, recht bösartig reagieren und vieles mehr, oft reicht Ungeduld und die Klarmachung zur Konsequenz aus, schon verträgt man vielleicht keine Kritik und dann brennt die Luft, eins folgt auf das andere, hat es alles schon gegeben, einer verzinkt den anderen. Was dann?

Es ist auch klar das sehr viele anderen Firmen ähnliche Forenbereiche zur Verfügung stellen, nur bei einigen Firmen verschwinden solche Bereiche wieder (das ist schade - weil der Informationsfluss wirklich stark gebraucht wird), aber vielleicht haben andere Firmen schon etwas weiter gedacht oder nicht so gute Erfahrungen damit gemacht? Ein einfacher User der kein Jurist ist kann eh keine klare verbindliche Antwort geben, es sei er kennt sich sehr gut aus, hatte evtl. ähnliche Probleme und kann sich wirklich auf passende § berufen. Was wenn Juristen antworten? Die Frage ist bei der Sache, wer verdient am Ende am Forenmitglied und wer verliert bei Klagefällen die Kunden? Würdet Ihr jedem Forenmitglied bei Abmahnungen helfen, nur weil es hier vorsichtig und änglich für den weiteren Erfahrungsaustausch zu einer wichtigen Sache angefragt hat? Weil er bei sich doch nur Mängelerscheinungen richtig abstellen will? Ruckzuck lauert der Pleitegeier und das ist im Schadensfall fast überall so, wenn die Abmahnwelle kommt, zu oft wird man von der Zeit eingeholt, aber das wollen nur wenige Leute wahr haben. Sorry aber am Ende waschen alle Beteiligten ihre Hände in Unschuld, so ist es doch überall oder? :wink:

Es geht immer so lange gut bis die ersten Fälle auftreten und wir haben schon viel erlebt, zum Glück noch nicht bei JTL. Aber gut, "wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter", ich wäre an Eurer Stelle trotzdem nicht ganz "sooo blauäugig", mehr will ich dazu nicht sagen, weil jeder macht so seine eigene Erfahrung im Leben und es muss auch nicht überall so sein, die einen sammeln Erfahrung früher - die anderen später, also braucht ihr solche Bedenken erst dann ernst nehmen wenn es zu spät ist, deshalb meine ich auch (in absolut guter Absicht): "Weiterhin viel Erfolg", tut mir leid hier etwas zu vorsichtig reagiert zu haben, verstehen werdet ihr das vielleicht mal etwas später, hier soll einfach keiner Schaden erleiden, deshalb stellte ich meine Anfrage zu Rechtssachen, was Du Marcel so gut wie möglich geklärt hast.
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Schally, es ist im Grunde genommen wirklich ganz einfach:

wir bieten hier in diesem Forenbereich die Möglichkeit, dass sich interessierte Leute über verschiedene Themen, auch rechtlicher Natur, austauschen können. Dies tun wir im Rahmen des rechtlich Möglichen und Erlaubten. Wir weisen in den Nutzungsbedingungen und Regeln dieses Forums explizit darauf hin, dass dies keinesfalls eine kompetente Beratung ersetzt und das sämtliche Hinweise und Diskussionen völlig unverbindlich sind.

Was jeder Einzelne damit anfängt ist seine Sache. Wer sich hier welche Informationen rauspickt und ob und wie er sie nutzt oder weiter"verwertet" ist ebenfalls jedermanns eigenes Bier. Ein Streit wird hier nicht "eskalieren", genau darauf haben wir als Moderatoren und Administratoren zu achten.

Wir "helfen" hier auch keinen Usern bei Abmahnungen oder sonstiges. Dieses Forum stellt keine Beratung im eigentlich Sinn zur Verfügung und kein halbwegs vernünftig denkender Mensch wird und sollte sich daher auch nicht blind auf hiesige Aussagen verlassen. Auch darauf weisen wir ausdrücklich hin. Es muss erwachsenen Menschen aber durchaus erlaubt sein, über rechtliche Themen zu diskutieren. Und so, wie wir es unter Einhaltung der Regeln hier dulden, ist dies auch durchaus erlaubt.

Sei versichert, wir haben uns mit dieser Thematik ausgiebig beschäftigt und kennen durchaus die Fallstricke. In keinem Forenbereich werden wir daher ggf. so restriktiv durchgreifen, wie hier im "Business Jungle". Bisher war dies zum Glück noch nicht nötig. Und wenn sich jeder an die besagten Regeln hält, bleibt das hoffentlich auch weiterhin so.
 

TomB

Aktives Mitglied
30. Juni 2007
390
0
Mal was zum ursprünglichen Thema :wink:

Der Kunde muss die Originalverpackung bei einem Widerruf nicht mit zurückgeben.
Solange es eine reine Schutzverpackung ist, wie z.B. eine ungestaltete Schutzverpackung für Flaschen oder sonst ein reiner Transportkarton, gibt es auch keine Möglichkeit Wertersatz geltend zu machen.
Ist es aber eine gestaltete Schmuckverpackung die eben zur Ware gehört kann man durchaus Wertersatz geltend machen und zwar in der tatsächlich anfallenden Höhe.
Da muss man auch eigendlich nichts zu in den AGB usw zu schreiben und irgendwelchen Abmahnanwälten Ansatzpunkte liefern, das ist bereits in der üblichen Widerrufsbelehrung enthalten.
Ein bedruckter Karton einer Ware gehört zur Ware dazu und der Wert der Ware wird eindeutig gemindert wenn der fehlt.

Gruß Thomas
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Es gibt da noch ein, zwei Ausnahmen in dieser Richtung, das ist richtig.

Ich glaube es ging hier aber doch eher um die "Umverpackung" für den Transport... :wink:
 

TomB

Aktives Mitglied
30. Juni 2007
390
0
Hallo,
naja Ausnahmen sind das weniger, bunt bedruckte Umkartons sind ja eigendlich Standard.
Wir hatten sogar einen Fall wo der Kunde eine bedruckte Geräteverpackung ersetzen, bzw den Wertersatz leisten musste, weil er diese einfach so zur Rücksendung benutzt hatte. Schön fast komplett mit Packband umwickelt und den Paketaufkleber direkt draufgepappt.
Das fällt noch nicht mal mehr unter die "bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme".
Da natürlich kein Ersatzkarton vom Hersteller einzeln zu bekommen war :wink: wurde das Gerät dann als Retourenware in der Bucht versteigert und der Kunde bekam nur noch das zurück was am Ende übrig blieb.

In anderen Fällen (Karton stark beschädigt/zerrissen) habe ich aber auch schon Verpackungen in der Art neu besorgt und die Kosten als Wertersatz abgezogen, ging immer durch.

Wenn der Kunde wie gesagt natürlich nur die "Versandpappe" entsorgt hat und stattdessen im Schuhkarton zurückschickt kann man natürlich nichts machen, das darf er einfach.

Gruß Thomas
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Bevor wir da weiter im Nebel stochern, sollten wir wissen, um welche "Verpackung" es denn nun genau geht.

Aber da wir hier ohnehin nur fiktive Fälle behandeln können, stellt sich die Frage eigentlich nicht. :wink:
 
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