Desecrator
Sehr aktives Mitglied
Hallo,
ihr kennt die Option ja: Überverkäufe NICHT ermöglichen; Lagerbestand wird 0.
Dann verschwindet ja der Warenkorb-Button beim Produkt. Man hat die Möglichkeit, dass sich der Kunde über die Verfügbarkeit automatisch informieren lassen kann.
Habt ihr hierzu Infos ob das rechtlich OK ist? Wer nutzt das?
Wir wollen nur sicher gehen ob das rechtlich in trockenen Tüchern ist, da ja zum Thema "Preis auf Anfrage" schon Urteile gegen Händler ausgesprochen wurden. Und das ist ja doch auch ein ähnliches Thema...
Gruß derweil!
ihr kennt die Option ja: Überverkäufe NICHT ermöglichen; Lagerbestand wird 0.
Dann verschwindet ja der Warenkorb-Button beim Produkt. Man hat die Möglichkeit, dass sich der Kunde über die Verfügbarkeit automatisch informieren lassen kann.
Habt ihr hierzu Infos ob das rechtlich OK ist? Wer nutzt das?
Wir wollen nur sicher gehen ob das rechtlich in trockenen Tüchern ist, da ja zum Thema "Preis auf Anfrage" schon Urteile gegen Händler ausgesprochen wurden. Und das ist ja doch auch ein ähnliches Thema...
Gruß derweil!