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Hallo,
Ich bräuchte mal ein paar Infos. Es ist ja nicht zwingend notwendig eigene AGB´s auf seiner Seite einzuügen.
Ich frage mich jedoch, ob so etwas gravierende Nachteile hat?
Wenn man keine eigenen AGB´s benutzt. Muss man dan einen Verweis auf den "Käuferschutz" im Bundesgesetzbuch machen?
Braucht man eigentlich Wiederrufsbelehrungen und Datenschutzbestimmungen ect.pp oder ist das auch im BGB verankert?
Wenn Ja, sind die Wiederrufsbelehrungen immer gleich oder muss man sich sowas auch extra erstellen lassen?
Vielen Dank für TIPPS
Ich bräuchte mal ein paar Infos. Es ist ja nicht zwingend notwendig eigene AGB´s auf seiner Seite einzuügen.
Ich frage mich jedoch, ob so etwas gravierende Nachteile hat?
Wenn man keine eigenen AGB´s benutzt. Muss man dan einen Verweis auf den "Käuferschutz" im Bundesgesetzbuch machen?
Braucht man eigentlich Wiederrufsbelehrungen und Datenschutzbestimmungen ect.pp oder ist das auch im BGB verankert?
Wenn Ja, sind die Wiederrufsbelehrungen immer gleich oder muss man sich sowas auch extra erstellen lassen?
Vielen Dank für TIPPS