Keine AGB´s - Was beachten?

HardwareBuy

Aktives Mitglied
5. Juli 2007
201
0
Hallo,

Ich bräuchte mal ein paar Infos. Es ist ja nicht zwingend notwendig eigene AGB´s auf seiner Seite einzuügen.

Ich frage mich jedoch, ob so etwas gravierende Nachteile hat?

Wenn man keine eigenen AGB´s benutzt. Muss man dan einen Verweis auf den "Käuferschutz" im Bundesgesetzbuch machen?

Braucht man eigentlich Wiederrufsbelehrungen und Datenschutzbestimmungen ect.pp oder ist das auch im BGB verankert?

Wenn Ja, sind die Wiederrufsbelehrungen immer gleich oder muss man sich sowas auch extra erstellen lassen?

Vielen Dank für TIPPS
 

Dany86

Aktives Mitglied
28. August 2007
126
0
wenn du keine AGB's hast gelten eigentlich die gesetzlichen Bestimmungen des BGB's oder eben die des anderen Kaufmanns vorausgesetzt man wird auf die AGB's hingewiesen, dieser Hinweis muss aber oberhalb deiner Unterschrift sein.
Wenn beide Geschäftspartner AGB's haben und diese sich widersprechen gelten auch die Bestimmungen des BGB's.

AGB's werden gemacht um von den gesetzlichen Bestimmungen abzuweichen und das Risiko auf den Geschäftspartner abzuwälzen.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.
 

HardwareBuy

Aktives Mitglied
5. Juli 2007
201
0
Okay, dankeschön!

Wenn ich keine eigenen AGB´s habe. Muss oder kann ich dan die des BGB in meine Seite einbinden?

Danke
 

McFunny

Sehr aktives Mitglied
13. Dezember 2006
1.286
16
Feldkirchen bei München
Kleiner Tipp.

Ihr habt keine AGB´s. Wenn dann AGBs.

Aber wahrscheinlich habt Ihr doch nicht mehrere AGB?
Also bitte immer nur AGB auf Eure Seiten.

Sonst kommen diese lieben Abmahner und ...


Gruß

Sven
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
Da das BGB aber gerade in so einem speziellen Bereich wie dem E-Commerce keine "individuell auf deine Betriebsablauf zugeschnittenen" Angaben macht, kann es im Zweifelsfall durchaus problematisch sein, wenn du dich anders verhälst als es das DBD vorschreibt.
Mir fällt hier beispielsweise die Definition von "Zustandekommen des Kaufvertrags" ein.

Ansonsten solltest du auch in dieser Hinsicht einmal einen Anwalt kontaktieren, denn beispielsweise die Belehrung von Kunden wirst du kaum "auslassen" dürfen. Nicht umsonst hat er Kunde ein UNBEGRENZTES Widerrufsrecht, wenn man ihn nicht belehrt hat - das willst du doch wohl kaum riskieren wollen, oder?

Wie gesagt, am besten mal nen Anwalt kontaktieren, auch wenn das Gled kostet und eigentlich traurig ist..
 

MasterChief

Gut bekanntes Mitglied
24. Oktober 2008
230
5
AW: Keine AGB´s - Was beachten?

Hallo,
aufgrund der ständig steigenden Abmahngefahr im Wettbewerbsrecht und immer wieder kehrenden Probleme bei Lieferzeit usw. möchte ich das Thema mal wieder aktualisieren.

Gibts hier Leute die KEINE AGB im Onlineshop angeben?

Wichtig ist, keinerlei besondere Bestimmungen oder Kundeninformationen anzugeben, da das dann schon wieder AGB wären...
Nur die notwendigen Informationen für einen Vertragsschluß, vor allem Preis und die Verstandkosten, sowie die Widerrufsbelehrung angeben.

Wer macht das so, wie sind die Erfahrungen etc? Lassen wir doch mal den Gesetzgeber für uns arbeiten 🙂
 

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