Neu Kein Support für "Auftragspaket 100" in JTL Start Edition

TDS2018

Sehr aktives Mitglied
25. Oktober 2018
518
76
Ich bin langjähriger Nutzer von JTL-Wawi und zahle aktuell eine monatliche Gebühr von 19 Euro + MWST für das Zusatzmodul Ebay „Auftragspaket 100“, das ein integraler Bestandteil meiner täglichen Arbeit ist und meine Warenwirtschaft direkt mit der Verkaufsplattform eBay verbindet, wo zwei meiner Shops laufen.

Seit einiger Zeit treten technische Probleme mit dem Datenabgleich mit Ebay auf, welche meine Arbeitsprozesse erheblich behindern, da sie ein manuellen Nacharbeiten nach sich ziehen. Konkret besteht das Problem darin, daß in JTL hinterlegte Sendungsnummern und Versanddatum laut Abgleich auf Ebay übertragen wurden aber auf Ebay der Artikel nur als verschickt gilt, aber ohne Sendungsnummer und Versanddienstleister. Ärgerlich, denn viele Kunden wollen wissen, wo sich gerade ihr Paket befindet.

Früher bestand die Möglichkeit, über ein Ticket-System Fehler an JTL zu richten. Auch wenn diese Fehler nicht immer sofort behoben wurden, war doch eine zuverlässige Bearbeitung innerhalb einer akzeptablen Frist sichergestellt oder man konnte hoffen, daß der Fehler in einer der nächsten Updates behoben sein wird.

Inzwischen - wie ich erst heute erfahren habe - hat JTL den Support auch für solche wie heute beobachteten Fehler eingestellt. Laut aktueller Aussage von JTL ist es nun erforderlich, für umgerechnet weitere 80 Euro monatlich für eine das sogenannte JTL-Advanced zu bezahlen – selbst dann, wenn es sich um eindeutig technische Mängel an einem kostenpflichtigen Modul wie das Auftragspaket 100 handelt.

Konkret bedeutet das: Ich bezahle weiterhin für ein fehlerhaftes Produkt, habe aber keine Möglichkeit mehr, offizielle Mängelrügen in Form eines bis dahin gut organisierten Ticketsystenms abzugeben oder überhaupt Support zu erhalten, wenn die vertraglich zugesicherte Eigenschaft streikt, ohne dafür einen weiteren kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen. Zwar hat man mir heute am Telefon gesagt, daß ich eine Mängelrüge an info@ schicken kann, aber diese wurde binnen weniger Stunden dabgeschmettert, mit der gleichen Begründung, ich hätte keinen Support:

Bitte haben Sie Verständnis, dass unser Kundendienst den Fokus auf diejenigen Supportfälle legt, die von supportberechtigten Kunden gestellt werden.
Im JTL Start Paket ist nur der Community Support enthalten. Gerne können Sie sich mit Ihrer Frage oder Ihrem Problem im Forum oder der offiziellen Facebook-Gruppe an die JTL Community wenden.


Was mich fast umgehauen hat, war die leicht unbeholfene Antwort auf die Frage, wieso ich in diesem Preismodell 7 Jahrelang Fehler berichten konnte, ohne dafür blechen zu müssen:
Das sein ein Fehler gewesen, wegen des man im Starterpaket das Ticketsystem umgehen konnte. Also mit anderen Worten, wir bedanken uns nicht für die zahlreichen Fehlermeldungen, die Sie - unlieber Kunde - uns Jahrelang kostenlos geschickt haben...

Zwar bin ich ein Rechtslaie, aber seit fast Jahrzehnten ein Vollkaufmann, um diese Praxis für rechtlich äußerst fragwürdig zu halten. Aus meiner Sicht ist JTL auch ohne zusätzlichen Supportvertrag verpflichtet, ein funktionierendes, mängelfreies Produkt bereitzustellen und gemeldete Fehler in einem angemessenen Zeitraum zu beheben. Sollte sich JTL weiterhin weigern, die Mängel zu prüfen, ziehe ich in Betracht, einen unabhängigen IT-Gutachter zu beauftragen, um die technischen Fehler zu dokumentieren und daraufhin mögliche Ansprüche geltend zu machen – inklusive Ausfallzeiten, erhöhtem Arbeitsaufwand und entgangenem Gewinn.

Sonst könnte ja jeder Unternehmer eine schlecht programmierte App in die Welt setzen und die Gewährleistungsansprüche an die sog. "Community" abwälzen, was die Allgemeinheit ist. Und von solchen fragwürdigen Methoden sollten wir uns in einer zivilisierten Gesellschaft endlich distanzieren.



Rechtliche Einschätzung

  1. Gewährleistungsrecht bei Software
    Nach deutschem Recht (§§ 434 ff. BGB) schuldet der Anbieter einer Software im Rahmen eines entgeltlichen Nutzungsvertrags grundsätzlich eine funktionierende, mangelfreie Leistung. Liegt ein Mangel vor, hat man Anspruch auf Nacherfüllung – unabhängig davon, ob ein zusätzlicher Supportvertrag abgeschlossen wurde.
  2. Supportvertrag ≠ Voraussetzung für Mängelanzeige
    Ein kostenpflichtiger Supportvertrag darf nicht zur Voraussetzung dafür gemacht werden, dass Mängel angezeigt oder behoben werden. Das wäre eine unzulässige Einschränkung deiner gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  3. Mängelrüge und Fristsetzung
    Man sollte dem Anbieter eine formelle Mängelrüge mit angemessener Frist zur Behebung des Problems senden. Erfolgt keine Reaktion oder Beseitigung des Mangels, stehen einem je nach Situation Minderungsrechte, Schadensersatz oder sogar Kündigung zu.
  4. Dokumentation durch Gutachter
    Die Beauftragung eines IT-Sachverständigen wäre der nächste Schritt, wenn JTL weiterhin blockiert. Diese Dokumentation kann im Streitfall (z. B. vor Gericht) dazu dienen, Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückzahlung geltend zu machen.
 

TDS2018

Sehr aktives Mitglied
25. Oktober 2018
518
76
@Manuel Pietzsch

Hallo Manuel,

das Problem ist, daß ich keine Tickets eröffnen kann und ich glaube auch nicht, daß der Weg über die Meldung eines Fehlers (oder vermeintlichen Fehlers) an info@ gehen sollte, weil erfahrungsgemäßt dort soviel Spam landet, daß es ein Mensch nicht schafft, Spreu vom Weizen zu trennen und die KI vermutlich auch nur abblockt.

Betreffend des Fehlers, den @frankell dankenswerter Weise verlinkt hat, habe auch heute ich dieses Problem gehabt, daß auf Ebay trotz Bestätigung während des Abgleichs, daß der Artikel verschickt wurde, auf Ebay nur die Info ist, Artikel verschickt, aber nicht die Sendungsnummer und das Versandunternehmen.

Grüsse

Screenshot - 23_04_2025 , 14_18_22.jpg
 

NoOne

Sehr aktives Mitglied
16. März 2024
300
104
Konkret bedeutet das: Ich bezahle weiterhin für ein fehlerhaftes Produkt, habe aber keine Möglichkeit mehr, offizielle Mängelrügen in Form eines bis dahin gut organisierten Ticketsystenms abzugeben oder überhaupt Support zu erhalten, wenn die vertraglich zugesicherte Eigenschaft streikt, ohne dafür einen weiteren kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen. Zwar hat man mir heute am Telefon gesagt, daß ich eine Mängelrüge an info@ schicken kann, aber diese wurde binnen weniger Stunden dabgeschmettert, mit der gleichen Begründung, ich hätte keinen Support:
Die Auftragspakete sind reine Kontingente. Keine Module. Die Wawi ist halt kostenlos im Starter Paket. Und du kannst die Fehler im Forum melden. Dafür gibts sogar ein extra Unterforum: https://forum.jtl-software.de/forums/jtl-wawi-fehler-und-bugs.202/ wo du den anderen Post ja auch verfasst hast.
Da ist kein kostenpflichtiger Supportvertrag für notwendig. Rechtlich sehe ich da relativ schwarz.
 

TDS2018

Sehr aktives Mitglied
25. Oktober 2018
518
76
@NoOne
Ich bin kein Jurist, bist Du es? Falls Du genauso ein Laie bist wie ich, dann hilft mir Deine Meinung, ob schwarz, rot oder grün nicht. Als Kaufmann weiß ich, daß wenn ich mit einer Partei einen Vertrag habe, dann ist sie in der Pflicht nachzubessern, wenn etwas nicht so läuft, wie es soll. Wir sollten nicht darüber streiten, daß das Auftragspaket voraussetzt, daß man auf Ebay kostenpflichtige Verkäufe tätigen darf (20 c/Bewegung) und diese bis zu einer Höhe von 100 im Preis von 20 Euro inbegriffen sind. Wenn JTL-Wawi dies behindert, ist die Software bestandteil des Vertrags, damit muß es funktionieren, aus, basta. Egal ob man Starter, Bronze oder Gold abgeschlossen hat. Ich nehme auch an, daß diese Vertragspakete Kunden abschließen, die irgendwelche Wünsche haben. Eine Mängelrüge ist klar gesetztlich geregelt und die Beseitigung des Mangels kein "nice-to-have"-Wunsch eines Kunden, sondern die Pflicht der verpflichteten Partei.

Im Falle, daß eine zwar kostenfreie Software vermurkst ist und ohne die das Auftragspaket 100 keinen Cent wert wäre, nicht das tut was sie soll bzw. das "Kontingent" behindert, dann gehört dies nachzubessern und liegt in der Verantwortung von JTL. Dass JTL neuerdings sagt, daß man einen kostenpflichtigen Support abschließen muß, um ihnen gnädigerweise Fehler deren "kostenloser" Software in Form von einem 80 Euro-teurem Ticketsystem zu melden, geht mir persönlich entschieden zu weit! Ich bin gerne bereit die Fehler, die ich entdecke (und darin bin ich durch meinen Beruf gut) per Email zu schicken, aber wenn ich dann auf eine Mängelrüge die Antwort bekomme: "zahle oder wende Dich an das Forum", dann sehe ich rot.

Wenn ich mir in einem Restaurant eine Salmonellenvergiftung einfange, dann wird sich Gesundheitsamt auch nicht abwimmeln lassen, daß das Restaurant keine Salmonellen verkauft und wenn diese versehentlich reingerutscht sind, daß sie nicht auf der Rechnung berechnet wurden...

Meine Geduld geht nach 7 Jahren langsam zu Ende. Wenn ich seitens JTL noch mehr Steine in Weg gelegt bekomme und zur Lösung an das Forum verwiesen werde, wo ich mir die Meinung von mir gut oder weniger gut gesonnten Menschen anhören muß darüber, was das Vertragsverhältnis zwischen JTL und mir nur diese beiden Vertragsparteien angeht, dann ist eine Schwelle unterschritten, wo ich bald sagen werde: ab zum Anwalt und eine Umfrage in sozialen Netzwerken über den Trend, wie Firmen ihre Verantwortung auf ihre Kunden delegieren.

Das Forum würde dann allenfalls gut dafür sein, daß man sich gegenseitig darüber auskotzt, wer welches neue Problem mit der kostenlosen Software entdeckt hat. Wobei ich sagen muß, daß es mir keine Freude machen würde, wenn ich einen Rechtsstreit gewinnen würde, denn damit wäre klar, daß under Haus und Hof Softwarelieferant über die Jahre in eine ganz andere Richtung gewandert ist, als wir viele es damals gehofft haben. Ich bin übrigens zu JTL nach einem Zeitunsgbericht des über eine der damals innovativsten Firmen in NRW gekommen. Und ich möchte meine Entscheidung nicht bereuen. Aber wenn ich mich einmal in einen Rechtsstreit verbeiße und am Ende gewinne, sage ich, daß ich nicht lecke, wo ich spucke.

Also lasst uns erst einmal die Kirche im Dorf lassen und hier darüber diskuttieren, ob der von mir neuerdings beobachtete Fehler selbstverschuldet ist oder nicht. Wenn letzteres, werde ich schon Mittel und Wege finden, wie ich JTL die rechtliche Konsequenz vermittle. Ob auf dem kurzen Dienstweg oder eben dadurch, daß sich die Juristen schon freuen, daß sie wieder mal einen Auftrag bekommen, soll uns nicht den Tag betrüben.
 
Zuletzt bearbeitet:

NoOne

Sehr aktives Mitglied
16. März 2024
300
104
Nein bin ich nicht, das ist natürlich nur meine unprofessionelle Meinung. Support ist aber nunmal kein Vorrecht. Also, es gibt kein Recht auf Support. Bugs melden kannst du. Eine Mängelrüge kannst du zur Not auch schriftlich stellen. Und bei einem kleinen Fehler, der dich etwas Mehrarbeit kostet, und bei 19 € (oder 38 oder 57) Streitwert, wirst du dir höchstwahrscheinlich die Zähne ausbeißen. Dann kriegst du die Gebühren, seitdem der Fehler auftritt, zurück und wirst fristgerecht gekündigt.

Und was du da vergisst: Grundsätzlich gilt das Gewährleistungsrecht für Software nur im B2C. Nicht im B2B. §327 BGB -> Die Vorschriften dieses Untertitels sind auf Verbraucherverträge anzuwenden, welche die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen (digitale Produkte) durch den Unternehmer gegen Zahlung eines Preises zum Gegenstand haben.

Du bewegst dich allerdings nicht im B2C mit JTL. Das tust du nur mit deinen Verbrauchern. Hier bewegst du dich im B2B. Rückgriff auf das andere Unternehmen gibts nur, wenn du einem Verbraucher gegenüber Mängelansprüche erfüllen musst, die durch die Software verursacht wurden.

Edit: Aber ja, da fragt man natürlich seinen Rechtsbeistand und keinen Laien.
 
Zuletzt bearbeitet:

TDS2018

Sehr aktives Mitglied
25. Oktober 2018
518
76
Ich danke dir für deine Einschätzung, möchte jedoch noch einmal klarstellen, dass ich nicht nur aus reinem Interesse in diesem Forum bin, sondern als jemand, der auf Ebay sein tägliches Geschäft betreibt und ich mit JTL einen Vertrag habe.

Ich kann verstehen, dass du als ebenfalls betroffener Kunde die Situation vielleicht etwas anders siehst, aber ich denke, du unterschätzt, wie viel dieser Fehler (falls sich dieser herausstellt und weshalb ich JTL gefragt habe) für mich und möglicherweise auch für andere in meiner Situation kosten kann. Ein einzelner Fehler mag für dich, als Geschäftskunde, nicht viel ausmachen, aber was passiert, wenn sich der Fehler bei 1000 oder 10000 Kunden wiederholt und diese sich eines Tages am Stammtisch zusammensetzen und berechnen, welchen Zeitverlust sie hatten, während sich der Softwareanbieter möglicherweise bewusst aus der Haftung zieht, indem er durch ihn verursachte Fehler zur Klärung durch das Forum abwälzt?

Wenn du sagst, dass der "B2B"-Vertragsschutz hier greift, frage ich mich, ob du glaubst, dass diese Argumentation vor Gericht standhält, falls sich herausstellt, dass dessen seine Software die Geschäftsprozesse seiner Kunden massiv behindert. Ich bin sicher, dass hier Juristen eine andere Sichtweise haben könnten.

Dann kriegst du die Gebühren, seitdem der Fehler auftritt, zurück und wirst fristgerecht gekündigt.

Ich habe in der Vergangenheit eine wichtige Lektion gelernt: Wenn ich auf einen Beitrag antworte, dann aus einem der beiden Gründe: a) weil ich einen konstruktiven Beitrag leisten kann, oder b) weil ich der Meinung bin, dass eine falsche Information vorliegt, die korrigiert werden muss.

In deiner Antwort kann ich leider weder eine Lösung für mein Problem erkennen, noch werde ich davon überzeugt, dass ich mir die gesamte Situation um den gemeldeten Fehler ausgedacht habe und damit falsch liege. Es wirkt auf mich eher wie ein Beitrag, der sich in die Richtung bewegt: „Wenn ich schon nichts weiß, muss ich mich wenigstens äußern, um meinen Teil zum Gespräch beizutragen." Und auch wenn „Mitmachen" sicherlich wichtig ist, soll das nicht dazu führen, dass nicht zur Problemlösung beigetragen wird.

Worüber reden wir hier eigentlich? Es fühlt sich fast so an, als ob jemand Dir beim Schienbeintreten zuschaut und dann noch frech wird. Du sagst, du wirst Schadenersatz verlangen, und der andere lacht Dich aus: „Mach das ruhig, du bekommst 10 Euro Schadenersatz, und beim nächsten Mal trete ich Dir dann zwischen die Beine – das kostet mich nur 20 Euro.“ Ist das wirklich Deine Logik, ein Unternehmen zu verteidigen, nachdem ich es darauf hingewiesen habe, dass es mir (und uns) eine einwandfreie Leistung schuldet?

Ich würde es daher begrüßen, wenn wir die Diskussion auf einer sachlichen Ebene fortsetzen könnten und vielleicht zusammen eine Lösung finden, die wirklich etwas bringt, nämlich die Klärung, ob wir in Zukunft bei Fehlern, die jedes neue Update mit sich bringt, wir die Fehler an JTL nur unter der Bedingung herantragen "dürfen", wenn wir dafür mindestens 100 Euro im Monat blechen.

Schließlich geht es uns allen darum, ein funktionierendes System zu schaffen, und nicht um das bloße Mitwirken ohne Mehrwert.
 
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