Impressumspflicht bei Kleinanzeigen

gregor_1

Aktives Mitglied
6. September 2010
6
0
Hallo JTL-Gemeinde!

Ich habe eine Frage zur korrekten Einhaltung der Impressumspflicht bei Kleinanzeigen:

Ist es möglich, in die Anzeige entsprechende Links "Impressum", "Widerrufsbelehrung" usw. einzubauen, wo die Pflichtangaben dann auf der verlinkten Seite zur Verfügung stehen?

Oder ist es zwingend erforderlich, alle Daten als Text in die Anzeige zu integrieren?

Über die eigentliche Pflicht der Angaben bin ich mir im klaren, ich möchte nur ungern die kompletten Daten in jede Anzeige integrieren.

Übertragen auf die Shopsituation würde ich sagen, dass die erste Variante mit der Verlinkung ausreichend ist, da im Shop ja auch nicht auf jeder Produktseite die Daten eingepflegt sind, sondern durch einen von jeder Seite aus erreichbaren Link zur Verfügung stehen.

Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass Links im entsprechenden Kleinanzeigenportal erlaubt sind, aber das ist wohl ein anderes Thema.

Vielleicht kann mir jemand hier Feedback geben.

Vielen Dank und beste Grüße

Gregor
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
233
AW: Impressumspflicht bei Kleinanzeigen

vllt. verrätst du erst mal wo denn die Kleinanzeigen liegen?

Impressum-Pflicht obliegt demjenigen, der eine Seite im I-Net betreibt
 

gregor_1

Aktives Mitglied
6. September 2010
6
0
AW: Impressumspflicht bei Kleinanzeigen

- Die Kleinanzeigen sind online in einem beliebigen Anbieter (markt, dhd24, qouka, ebay-kleinanzeigen usw.).

- Über die Impressumspflicht bin ich mir im Klaren, ich wollte mich lediglich, wie bereits geschrieben, über die mögliche Art der Integrierung der Pflichtangaben in die Anzeigen erkundigen.
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
233
AW: Impressumspflicht bei Kleinanzeigen

dann obliegt denen...markt, dhd24, qouka, ebay-kleinanzeigen....eine Impressum-Pflicht für Ihre Seiten....aber nicht für deine Kleinanzeige.....wenn du in der Zeitung eine Kleinanzeige aufgibst....muss du ja auch nicht die Impressumpflicht nach Pressegesetz erfüllen.....KEINE Rechtsberatung
 

christian1701

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2007
2.939
121
Wien
AW: Impressumspflicht bei Kleinanzeigen

Steht doch eh in den Nutzungsbedingungen von z.b. ebay-kleinanzeigen drinnen:
"Der Nutzer ist verpflichtet anzugeben, ob er als privater oder gewerblicher Anbieter handelt. Gewerbliche Anbieter sind verpflichtet die gesetzlichen Informationspflichten zu erfüllen, insbesondere ein vollständiges Impressum anzugeben. Dazu haben sie das dafür vorgesehene Pflichtfeld zu verwenden."
 

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