Ich liebe Kunden

conny2540

Sehr aktives Mitglied
23. November 2006
2.310
5
Österreich
AW: Ich liebe Kunden

Nun wird es richtig lustig um auch mal wieder auf den Beginn dieses Threats zurückzukommen. Kunde hat mir die Stiefel geschickt,die auch wirklcih defekt sind aber die hat er nie und nimmer bei mit gekauft. Ist ein Modell aus dem letzten Jahr, kann er nur nicht wissen da nur Kleinigkeiten geändert worden sind und laut Hersteller wurde dieses Stiefel-Paar auch noch an einen A-Händler in Süddeutschland geliefert und ich bekomme meine Ware hier im hohen Norden. Da wollte sich wohl jemand ein zweites Paar Stiefel oder den Neupreis unter den Nagel reißen. Nicht mit mir, jetzt bekommt er erst einmal ein Schreiben das wir sämtliche Ansprüche ablehnen und dann bekommt er seine Stiefel unfrei wieder zurückgeschickt, denn ich werde sein Porto bestimmt nicht tragen. Warum sollte ich, kann die Sachen auch hier einlagern bis er mit das Porto verauslagt.

Das ist mir mal der richtige Kunde so kurz vor Weihnachten, wie soll man da noch in festliche Stimmung kommen.

Tja, ich möchte nicht schadenfroh sein, aber ich habe meine Verkäufe nach Deutschland genau aus diesem Grund eingestellt. Der Käufer hat mehr Rechte als der Verkäufer und auf dem Schaden bleibt immer der Verkäufer sitzen. Das Widerrufsrecht in D. ist echt das letzte. Aber wer steckt wohl hinter diesen Gesetzen ??? Bestimmt große die der kleine Verkäufer wie wir es alle sind, ein Dorn im Auge sind, weil wir vom Kuchen gewaltig mitnaschen...

Brief schicken, dass Du die Ansprüche aus dem und dem Grund ablehnst und den Kunden beauftragen innerhalb einer Frist Stellung zu nehmen. Mit Ablauf dieser die unfreie Sendung ankündigen und gleich dazuschreiben, dass falls die Übernahme abgelehnt wird und sie wieder bei Dir landen sollten, du einen RA einschaltest, weil das Betrug ist, was da versucht wird.

Damit dieser bei Dir nicht mehr einkauft (auf solche Kunden kann man getrost verzichten..): Einfach sperren, in der Wawi und an den Shop schicken (falls es ein JTL-Shop sein sollte). Das nützt nur begrenzt was, aber unter dieser Mail-Adresse kann er sich nicht mehr einloggen. In Deinen AGB steht auch drinnen, dass Du Bestellungen nicht annehmen musst und der Vertrag erst dann zustande kommt, wenn eine AB abgeschickt wird, bzw. mit Versand der Ware ??? Lass Dir auf jeden Fall offen, ob Du eine Bestellung annimmst oder nicht. Das ist erlaubt, man muss sich schließlich nicht mit jeden Idioten abgeben...
Nicht dass man Dich zur Ausführung eines Folgegeschäftes mit dieser Person zwingen kann ?!

LG
Conny
 

Feuer-Shop

Aktives Mitglied
27. Juli 2007
448
0
AW: Ich liebe Kunden

Brief schicken, dass Du die Ansprüche aus dem und dem Grund ablehnst und den Kunden beauftragen innerhalb einer Frist Stellung zu nehmen. Mit Ablauf dieser die unfreie Sendung ankündigen und gleich dazuschreiben, dass falls die Übernahme abgelehnt wird und sie wieder bei Dir landen sollten, du einen RA einschaltest, weil das Betrug ist, was da versucht wird.

LG
Conny

Das selbe Schoß mir im ersten Moment auch durch den Kopf, gleich mit dem Anwalt und Betrug zu drohen aber dann begebe ich mich ja fast schon auf sein Niveau runter und das möchte ich eigentlich nicht. Andererseits ist es vielleicht das Druckmittel, um Ihn dazu zubringen das er die Stiefel wieder zurücknimmt, weil er sich dem Risiko dann doch nicht aussetzen will. Bin noch etwas unentschlossen was ich jetzt genau schreiben soll.
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
897
13
Coburg
AW: Ich liebe Kunden

also meine erfahrungen der vergangenheit zeigen, dass käufer die sich wegen einiger euros für einen artikel so verhalten, auch vor drohungen keine angst haben. sie lassen es meisst darauf ankommen weil sie zu a) schon entsprechend "vorbelastet" sind oder zu b) weil bei denen sowieso nichts zu holen ist.
fakt für mich persönlich ist: würde es mir passieren und ich hätte beweise, würde ich es per anwalt durchziehen. allerdings sollte einem da schon klar sein, dass es mit hoher wahrscheinlichkeit das eigene geld kosten (das sind die momente wo ich der inzwischen unbezahlbaren firmenrechtschutzversicherung nachtrauere) wird.
 

conny2540

Sehr aktives Mitglied
23. November 2006
2.310
5
Österreich
AW: Ich liebe Kunden

also meine erfahrungen der vergangenheit zeigen, dass käufer die sich wegen einiger euros für einen artikel so verhalten, auch vor drohungen keine angst haben. sie lassen es meisst darauf ankommen weil sie zu a) schon entsprechend "vorbelastet" sind oder zu b) weil bei denen sowieso nichts zu holen ist.
fakt für mich persönlich ist: würde es mir passieren und ich hätte beweise, würde ich es per anwalt durchziehen. allerdings sollte einem da schon klar sein, dass es mit hoher wahrscheinlichkeit das eigene geld kosten (das sind die momente wo ich der inzwischen unbezahlbaren firmenrechtschutzversicherung nachtrauere) wird.

Vielleicht hast Du Recht und der ist schon so abgebrüht. Dennoch denke ich ist es ein Versuch Wert, man weiss ja nicht, ob der das erst das erste Mal probiert. Wenn so ein Käufer überall mit seinen dreisten Methoden bei jedem Verkäufer durchkommt, dann wird ihn nie das Handwerk gelegt.
Na ja, ein Anwalt kostet ca. Euro 400,00 für ein Inkassoschreiben, wenn man das mit ihn so ausmacht. Das sind Mindestsätze. Weiss nicht wieviel es Dir Wert ist, dass man einen Betrüger einen Dämpfer verpasst. Ich habe für solche Fälle eine Rechtsschutzversicherung, die das abdeckt. Billig ist sie nicht, aber wenn es öfters vorkommt, dann ist man auf jeden Fall besser dran, als man steckt alles aus seiner Tasche in die Kasse. In diessem Fall bist Du ja auch noch unschuldig zum Handkuss gekommen. Ich denke einen Brief schreiben und alles Ablehnen mit der Begründung, dass diese Stiefel beweislich nicht bei Dir gekauft wurden sondern beim Konkurrent xy (wenn Du das eingrenzen kannst), und auch mit dem Wink, dass man auf seine Dreistigkeit auf die Schliche gekommen ist, zahlt sich auf jeden Fall aus. Er macht Druck du gibst diesen Druck wieder zurück. Es kann sein, dass er nicht nachgibt, aber es kann auch sein, dass er sich auf einen Rechtsstreit nicht einlässt. Entscheiden musst allerdings Du selbst. Ich würde den wirklich anlaufen lassen, aber wie gesagt, ich bin geschützt für solche Fälle...

Wünsche Dir auf jeden Fall gutes Gelingen und dass er nachgibt...
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
897
13
Coburg
AW: Ich liebe Kunden

@conny
bist du sicher, dass du für solche fälle eine versicherung hast? die billigste die momentan zu recherchieren ist nimmt geschäftsleuten dafür gerne mal 300 euronen PRO monat ab.
und wie erwähnt, ich ziehe das inzwischen wegen 5 euro durch, denn solchen käufern MUSS das handwerk gelegt werden, sonst wird es noch ein sport wie mit der privaten haftplicht für die wir alle auch bluten müssen.
 

conny2540

Sehr aktives Mitglied
23. November 2006
2.310
5
Österreich
AW: Ich liebe Kunden

@conny
bist du sicher, dass du für solche fälle eine versicherung hast? die billigste die momentan zu recherchieren ist nimmt geschäftsleuten dafür gerne mal 300 euronen PRO monat ab.
und wie erwähnt, ich ziehe das inzwischen wegen 5 euro durch, denn solchen käufern MUSS das handwerk gelegt werden, sonst wird es noch ein sport wie mit der privaten haftplicht für die wir alle auch bluten müssen.

Ja, das Einzige was bei einer Unternehmerversicherung nicht versichert ist, das ist UWG. Das versichert Dir niemand, da hier die höchsten Sätze anfallen und das Risiko für die Versicherungen zu hoch ist.

Ich zahle bei der DAS für Inkasso und Streitigkeiten aus Lieferungen und Leistungen an Dritte, also Kunden (bis zur vereinbarten Summe) jedes Quartal um die Euro 550,00

Habe auch schon 2 Streitfälle damit abgewickelt, also Streitigkeiten mit Kunden...
 

argy

Gut bekanntes Mitglied
30. Juni 2007
908
2
Bitterfeld
AW: Ich liebe Kunden

würd auch sagen. schreib nen brief. kostet dich 5-10minuten zeit und max nen euro inkl. porto etc...
dann wirste sehen was er macht oder auch nicht und fertig... ist erst mal zumindest die günstigste variante...
 

Feuer-Shop

Aktives Mitglied
27. Juli 2007
448
0
AW: Ich liebe Kunden

Brief ist so weit fertig und könnte morgen in die Post gehen. Würde mich freuen wenn einer noch einmal drüberlesen könnte nicht das ich mich vollkommen im Ton vergriffen habe, denn den Kerl könnte ich echt an die Wand stellen.

Ja ich kann nachweisen das die Stiefel nicht von mir stammen können, kann nachweisen von welchem Händler sie kommen und kann sogar beweisen das der Kunde zu dem Zeitpunkt solche Stiefel von dem Händler in der passenden Grösse bekommen hat. Ich denke eigentlich das die Beweiskette wasserdicht ist, da ich nie bei dem Händler Stiefel gekauft habe und auch so ja alle Sachen in einen zeitlichen Ablauf passen wo ich nichts mit zu tun habe.

Also wenn jemand den Brief einmal querlesen möchte und könnte würde ich mich freuen und stelle ihn gerne per mail zur Verfügung.
 

Feuer-Shop

Aktives Mitglied
27. Juli 2007
448
0
AW: Ich liebe Kunden

Es ist ja nur ein nettes Schreiben was soll da rechtlich schon nicht halten. Ihm wird ja nur mitgeteilt das er sich seine Stiefel dahin stecken kann wo die Sonne nicht scheint, halt nur etwas schöner ausgedrückt. man muss ja nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen.
 

D********t

Guest
AW: Ich liebe Kunden

Das steht bei mir seit April unter dem Widerrufsrecht und seit dem ist die Klamottenborgerei auch echt zurückgegeangen...vorher bin ich daran fast oleite gegangen...

"Wer bei uns einkauft, für den gilt das gesetzlich vorgeschriebene 14-tägige Widerrufsrecht und das ist gut so, denn es soll das Vertrauen der Kunden in Händler und Onlinehändler stärken.

Leider gibt es aber immer wieder Kunden, welche Ware schon mit dem Ziel bestellen, sie kurze Zeit auf Veranstaltungen, Festen, in Klubs, für Fotoshootings etc. zu tragen und dann zurückzuschicken.

Wir sind kein Kostümverleih!

Für uns als Händler ist dieses Vorgehen leider immer schwer nachzuweisen und teilweise mit erheblichem Schaden verbunden.

Deshalb sind all unsere Textilien bei denen es möglich ist, an gut sichtbarer Stelle mit manipulationssicheren neongelben Kontrollbändern versehen, die nur durch aufschneiden zu entfernen sind. Dies soll sicherstellen, das die Ware bei Empfang nur zum Zweck der Prüfung der Passform, der Qualität und der Optik anprobiert wird und nicht für Zwecke, die nicht dem Umfang der Warenprüfung nach Widerrufsrecht entsprechen mißbraucht wird. Wird dieses Band entfernt oder sollten wir Manipulationen daran feststellen, verweigern wir die Rücknahme der Ware. Auch nehmen wir die Ware nur so zurück, wie wir Sie verschickt haben, sollten die Textilien übermäßig nach Zigarettenqualm stinken, gewaschen sein oder anderweitig wiederverkaufsgefährdet, machen wir unser Recht auf Wertersatz aus dem Widerrufsrecht geltend!

Bei nach der Widerrufsfrist eventuell auftretenden Qualitätsmängeln oder Defekten, die nicht auf nachweislich falschen Umgang mit der Ware zurückzuführen sind, bleibt Ihr gesetzliches Recht auf Nachbesserung nach Entfernen der Bänder natürlich erhalten!


Wir bitten um Ihr Verständnis, leider müssen wir im Sinne unserer ehrlichen Kunden und um uns selber abzusichern so verfahren. Sollten Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sein, bestellen Sie bitte auch nicht! Diese Vorgehensweise schränkt in keinster Weise ungesetzlich Ihr Widerrufsrecht ein!

Sie als Kunden wünschen sich ehrliche Händler, andersrum wünschen wir als Händler uns auch ehrliche Kunden!

Sollten Sie weitere Fragen zu dieser Vorgehensweise haben, stehen wir Ihnen gern über unsere Kontaktseite zur Verfügung."
 

SCHALLY

Sehr aktives Mitglied
AW: Ich liebe Kunden

Leider gibt es aber immer wieder Kunden, welche Ware schon mit dem Ziel bestellen, sie kurze Zeit auf Veranstaltungen, Festen, in Klubs, für Fotoshootings etc. zu tragen und dann zurückzuschicken.

Wir sind kein Kostümverleih!

Für uns als Händler ist dieses Vorgehen leider immer schwer nachzuweisen und teilweise mit erheblichem Schaden verbunden.

Deshalb sind all unsere Textilien bei denen es möglich ist, an gut sichtbarer Stelle mit manipulationssicheren neongelben Kontrollbändern versehen, die nur durch aufschneiden zu entfernen sind. Dies soll sicherstellen, das die Ware bei Empfang nur zum Zweck der Prüfung der Passform, der Qualität und der Optik anprobiert wird und nicht für Zwecke, die nicht dem Umfang der Warenprüfung nach Widerrufsrecht entsprechen mißbraucht wird. ..."

Ja, ist leider in vielen Fällen notwendig, besonders bei "zu dunklen Kundenklientel", ich hatte auch zahlreiche "Fledermausatacken" und sichere im Rahmen des Möglichen meine Waren vor Versand zusätlich auf Nachweisbarkeit bzw. Herkunft gegen Betrugsversuche ab.

Dazu signiere ich meine Waren mit UV-Leuchtstempelfarbe und damit ist die Herkunft der Ware für speziel diesen Zeitraum des Widerrufsrechtes ausreichend gesichert/signiert, was man unter UV-Licht natürlich super fotografieren kann, ohne UV-Licht bleibt ja der Aufdruck nahezu unsichtbar.

Der Ausdruck kann die eigene Steuernummer für den unbestreitbaren Herkumftsnachweis sein oder eben nach eigenen Wünschen etwas anderes geeignetes. Ich bin Großhändler von solchen UV-Leuchtstempelfarben, hab das hier massenweise frisch ab Werk auf Lager, weil sich viele Unternehmer damit so ideal absichern wollen.

Sorry Leute, ich will hier dafür keine Werbung machen, deshalb findet man auch kaum bzw. nimals hier Angaben zu all meinen Pages, aber solchen Typen muss man echt das Handwerk legen und diese Möglichkeit nutzen sehr viele zufriedene Anwender unserer Leuchtstempelfarben die es für viele Grunndmaterialien (METALL, HAUT, STOFF, KUNSTSTOFFE ...) gibt!

Also mir braucht kein Kunde was mit betrügerischen Absichten zurück senden der nicht bei mir gekauft hat, weil der steht wegen Betrug schneller am Pranger als der sich umschauen kann, die ganzen Kosten dafür hat er dann erbarmungslos zu zahlen. Wo kommen wir sonst hin?

Also, wer solche UV-Farben dringend braucht findet mich mit Google, ich denke mal das Werbung hier unerwünscht ist. Mir wäre es auch egal wo der Kunde diese Ware kauft, ich steh nicht auf Profitgier und geh das alles locker an, weil wir haben mit ganz anderen heftigen Verlusten zu kämpfen, dabei geht es dann nicht um 50 ml, 250ml, 1 Liter, 5 Liter Leuchtstempelfarbe.

Okay Ihr Lieben, rutscht gut ins neue Jahr und lasst Euch ja nicht abzocken - wir sitzen als selbständige alle in einem Boot! Wer mich findet bekommt als JTL-USER absolute Sonderpreise ab 250ml, alles andere darunter ist auch für mich unwirtschaftlich, mehr kann ich jetzt dazu auch nicht helfend anbieten, es ist aber ein guter Weg gegen diese Betrüger.
 

conny2540

Sehr aktives Mitglied
23. November 2006
2.310
5
Österreich
AW: Ich liebe Kunden

Auch nehmen wir die Ware nur so zurück, wie wir Sie verschickt haben, sollten die Textilien übermäßig nach Zigarettenqualm stinken, gewaschen sein oder anderweitig wiederverkaufsgefährdet, machen wir unser Recht auf Wertersatz aus dem Widerrufsrecht geltend!

Leider ist auch hier das Gesetz absolut kein Schutz für den Verkäufer und Augenauswischerei. Es darf ja nur ein geringer Prozentsatz als Wertersatz verlangt werden (ist gesetzlich ebenfalls geregelt, dennoch muss das einmal jemand finden...). Außerdem muss das ganze gerichtsanhängig gemacht werden.

Habe mich schon ausgiebig darüber aufgeregt... Und mein Rechtsanwalt leider auch keine Lücke dafür gefunden...

Gerichte schreiben einen Mindeststreitwert fest um es vor Gericht auszuschnapsen, aber meistens fallen diese Streitigkeiten wieder unter die Bagatellgrenze, so dass diese wiederum mit dem Kunden ausgeschnapst werden müssen und auf Goodwill Basis ausgetragen werden müssen...

So sieht das Gesetz leider in der Praxis aus. Egal ob für D oder A. Egal was auch immer, der Kunde hat IMMER Recht und wir Verkäufer sind die geschädigten. Somit muss man sich schützen und auch gute Kunden finden und andere mit allen Tricks und Gesetzeslücken von vonrherein ausschliessen...
Hier gab es einmal die Idee einer Blacklist... Ist ja leider nicht möglich, wegen des Datenschutzes...:confused: :biggrin:
In diesem Sinne: guten Rutsch und weiterhing gute Verkäufe (und Ärger mit einigen sehr nette Kunden).
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
AW: Ich liebe Kunden

@ conny

So sieht das Gesetz leider in der Praxis aus. Egal ob für D oder A.

Widerspruch, Euer Ehren. In D auf jeden Fall nicht.

Und dazu kommen dann immer noch die Entscheidungen der Gerichte, siehe dazu das Urteil Quelle-Einbauherd.

Weitere persönliche Meinungen spare ich mir, denn sonst ist man schnell im Bereich der Beratung. Grundsätzlich ein Problem und von jtl ja berechtigt ausdrücklich auch nicht gewünscht.
 

conny2540

Sehr aktives Mitglied
23. November 2006
2.310
5
Österreich
AW: Ich liebe Kunden

@ conny


Und dazu kommen dann immer noch die Entscheidungen der Gerichte, siehe dazu das Urteil Quelle-Einbauherd.

Was willst Du damit sagen ? Dieses Urteil ist ja noch schlimmer als alles andere. Der Verkäufer muss hier ja nicht einmal mehr Wertersatz leisten... Aber dieses Urteil hat ja auch nichts mit dem 14-tägigen Rückgaberecht zu tun und fällt unter: "kein Wertersatz für mangelhafte Ware."

Gute Nachricht für Verbraucher: Kein Wertersatz nach Warentausch - Bundesjustizministerium (BMJ) - JUSLINE Deutschland

Ich glaube auch nicht, dass Du genau verstanden hast, was ich meinte: Hier nochmals klarer: gem. 14-tägigen Widerrufsrecht/Rückgaberecht, kann der Verkäufer einen Wertersatz für eine in Anspruch genommen Ware verlangen.
Wieviel das ist, das ist auch in irgendeinen Paragraphen sehr versteckt hinterlegt. Diesen zu finden ist schon mal eine Kunst...
Weiters ist der Betrag den ein Verkäufer als Wertersatz verlangen darf so gering, dass diesen nur eines überbleibt: sich mit dem Kunden zu einigen... Denn die Gerichte behandeln solche Fälle, wegen der Geringfügigkeit (Bagatellbetrag) meisten gar nicht. Außerdem fallen solche Fälle auch in das Zivilrecht und nicht mehr in das Konsumentenrecht. Käufer können den Wertersatz also nicht einfach abziehen, sondern nur zivilrechtlich einklagen. Das steht auch irgendwo versteckt in einem anderen Paragraphen, wie vorzugehen ist... Für Verkäufer aber so gemein alles versteckt, dass dieser ohne RA sowieso besser nichts in dieser Hinsicht unternehmen sollte, weil es dann falsch ist. UND wenn man einen Käufer in die Hände fällt (RA z.B.), der sich da auskennt, dann gute Nacht, dann ist die ganze Sache wirklich nur noch ein Kinderspiel für die gegnerische Seite!
Vorteil eines Verkäufers, ist aber immer noch, dass sich viele Käufer genauso wenig auskennen, was der Verkäufer wirklich darf und in welchem Umfang und dann meistens das zur Kenntnis nehmen, bzw. keinen weiteren Schritt unternehmen (weil es auch im Widerrufs- oder Rückgaberecht auf der HP so steht...). :biggrin:

Aber wie Du selbst sagst: Auch ich gebe an dieser Stelle keine rechtsanwaltlichen Auskünfte, ich wollte nur aufzeigen wie besch... diese ganzen Gesetze sind und man eigentlich immer nur draufzahlt. :mad: Egal ob in A oder in D. Gesetze sind sehr ähnlich, auch wenn teilweise woanders verankert.
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
AW: Ich liebe Kunden

Ich glaube auch nicht, dass Du genau verstanden hast, was ich meinte:

Doch, liebste Conny, meine Verständnisfähigkeit ist gut entwickelt und nicht degeneriert. ;)

gem. 14-tägigen Widerrufsrecht/Rückgaberecht,

Das gilt natürlich auch beim 4wöchigen Widerrufsrecht für deutsche Verkäufer bei Online-Auktionen.

Käufer können den Wertersatz also nicht einfach abziehen, sondern nur zivilrechtlich einklagen.

Hier meinst Du sicher Verkäufer

Für Verkäufer aber so gemein alles versteckt, dass dieser ohne RA sowieso besser nichts in dieser Hinsicht unternehmen sollte, weil es dann falsch ist.

Ich neige dazu, alles, was über einem Mahnbescheid hinaus geht, grundsätzlich nur mit Rechtsbeistand in Angriff zu nehmen.

Vorteil eines Verkäufers, ist aber immer noch, dass sich viele Käufer genauso wenig auskennen, was der Verkäufer wirklich darf und in welchem Umfang und dann meistens das zur Kenntnis nehmen, bzw. keinen weiteren Schritt unternehmen (weil es auch im Widerrufs- oder Rückgaberecht auf der HP so steht...).

Mit Verlaub, derartiges Verhalten führt dann aber dazu, dass "DIE" Online-Händler eh alles Betrüger sind. Du weißt, wie schnell schwarze Schafe als Synonym einer ganzen Branche herhalten müssen.

Auch ich gebe an dieser Stelle keine rechtsanwaltlichen Auskünfte,

Lobenswert, wobei Du, falls Du nicht Rechtsanwalt bist, auch keine rechtsanwaltlichen Auskünfte gegen kannst, sondern maximal eine (auch an entsprechende Berufsstände gebundene) Rechtsberatung.

Und das stellt alles natürlich nur meine persönliche Meinung dar.
 
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