AW: Hier gibts die originalen Gesetzestexte zum Widerrufsrecht 2014 in anderen Sprach
Hallo,
ich habe gerade versucht auf Amazon die Texte einzufügen, aber ich bekomme auf der englischen oder französischen Seite nicht die Möglichkeit unter
Return & Refunds was einzufügen.
Dort steht:
Returns & Refunds
To help provide the best experience for buyers, we have updated the return information in your Returns section to clarify that buyers may return products to you in accordance with the Amazon.co.uk Return Policy. The updated return information will direct buyers to the Amazon.co.uk Return Policy and will continue to enable buyers to contact you for information about any more favourable policies that may apply. Learn more
Habt Ihr es auch mal versucht?
Super - aktive Bevormundung des Shopbetreibers...
Und weiß Ama überhaupt, ob diese Rechte, die Ama als UK-Unternehmen einräumt, überhaupt mit dt. Recht vereinbar sind? Denn Ama wie auch eBay selbst sagen ja immer, dass sie nur Marktplätze sind und daher nichts mit dem Kaufvertrag zu tun haben (wollen), während sie dem Anbieter ja doch schon kräftig reinreden...
Ich würde vermuten, dass man als deutsche Firma auf deutsches Recht pochen kann aber wenn man in Amazon oder im Shop Texte in einer anderen Sprache hat, ist es wohl nur fair dem Kunden gegenüber diese Stellungnahmen auch in dieser Sprache zur Verfügung zu stellen. Natürlich nur als Service mit Hinweis auf " dies ist nur eine Übersetzung unser deutschen Vertragsrechte". Wenn der Text wie in deutsch ist kann ja wohl nichts anders daraus entstehen.
Du kannst nicht nur drauf pochen, de facto gilt als Erfüllungsort beim B2C-Handel DEIN Standort als Erfüllungsort des Vertrages. Daher muss ja beim Einkauf bei einem dt.
Shop auch z.B. die dt. Mehrwertsteuer abgeführt werden, selbst wenn der Kunde aus Schweden oder Großbritannien kommt [was deutsche Shops z.B. gegenüber schwedischen Shops besser stellt, weil in Schweden 25% MwSt gelten].
Und ob der Text "wie in deutsch ist", sollte wenn ein Anwalt klären. Denn wie ich schon schrieb - es gibt einige Möglichkeiten zur Übersetzung der EU-Vorgaben, was dazu führen kann, dass die Gesetzestexte im Wortlaut manchmal leicht voneinander abweichen. Aber diese Abweichungen können dazu führen, dass du als deutscher Betreiber von anderen deutschen Firmen angek... werden kannst, weil du nicht die deutschen Regelungen umsetzt. Und da reicht manchmal ein Wort aus, was nicht 100%ig übereinstimmt, als das eine Abmahnung draus resultieren kann.
Von daher wäre der Service mit dem Hinweis auf "dies ist eine Übersetzung..." denkbar - aber auch hier bin ich mir nicht sicher, inwiefern du dich damit z.B. gegenüber britischen Anbietern nicht angreifbar machst und inwiefern dies überhaupt zulässig ist.
Hier wäre ebenfalls der Rat eines Fachanwalts sehr sinnvoll, der mitteilen kann, wie genau diese "Übersetzungsklausel" aussehen muss, damit nur die dt. Version gilt und nicht ausversehen doch die engl. Version verbindlich wird.