Hier gibts die originalen Gesetzestexte zum Widerrufsrecht 2014 in anderen Sprachen

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
3.403
780
Berlin
Wen z.B. die englischsprachige Version der Widerrufsbelehrung oder des Widerrufsformulars 2014 interessiert (oder eben auch in alle anderen EU Sprachen), wird hier in den Tiefen der offiziellen Rechtstexte der EU fündig...

EUR-Lex - 32011L0083 - EN - EUR-Lex

Interessant: Deutsche und englisches Dokument parallel öffnen. So kann man einfach navigieren. Für uns interessant wird es ab Anhang 1 bzw. Annex 1.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Hier gibts die originalen Gesetzestexte zum Widerrufsrecht 2014 in anderen Sprach

Da wir in Dtl. sind, interessiert lediglich die deutsche Variante.
Alle anderen Varianten interessieren nicht, da sie in Dtl. nicht rechtlich bindend.
 

mike.com1

Gut bekanntes Mitglied
24. Oktober 2012
457
9
AW: Hier gibts die originalen Gesetzestexte zum Widerrufsrecht 2014 in anderen Sprach

Was ist das denn für ein Kommentar? Darf man als deutscher Händler nicht einen Shop im Ausland betreiben?
 

DITH-Shop

Sehr aktives Mitglied
8. Juli 2013
2.794
197
AW: Hier gibts die originalen Gesetzestexte zum Widerrufsrecht 2014 in anderen Sprach

Da wir in Dtl. sind, interessiert lediglich die deutsche Variante.
Alle anderen Varianten interessieren nicht, da sie in Dtl. nicht rechtlich bindend.

Wie bitte?'
Endlich jemand der einen brauchbaren Link zu den englischen Versionen postet - diese Texte benötigen ALLE die im Ausland verkaufen - und dann so ein dämlicher Kommentar?

Hast Du schon mal von AMAZON.co.uk oder ebay.com gehört? Mit den deutschen Texten kommst Du da nicht weit.
Ich habe mir schon lange gewünscht auch noch die Texte in Französisch, Italienisch, Spanisch irgendwo zu bekommen. Danke für den Link !!
 

niro

Sehr aktives Mitglied
15. August 2012
280
32
AW: Hier gibts die originalen Gesetzestexte zum Widerrufsrecht 2014 in anderen Sprach

Super John, vielen Dank!

gruß
niro
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Hier gibts die originalen Gesetzestexte zum Widerrufsrecht 2014 in anderen Sprach

Wie bitte?'
Endlich jemand der einen brauchbaren Link zu den englischen Versionen postet - diese Texte benötigen ALLE die im Ausland verkaufen - und dann so ein dämlicher Kommentar?

Hast Du schon mal von AMAZON.co.uk oder ebay.com gehört? Mit den deutschen Texten kommst Du da nicht weit.
Ich habe mir schon lange gewünscht auch noch die Texte in Französisch, Italienisch, Spanisch irgendwo zu bekommen. Danke für den Link !!
Wenn du eine Firma in Deutschland betreibst, unterliegst du ALLEINIG dem deutschen Recht.
Das ebay.com oder Amazon.co.uk entsprechende englische Texte (Achtung ebay.com -> USA!) "möchten", ändert nichts an der Situation, dass du als deutscher Händler alleinig dem deutschen Gesetz unterstellt bist.

Und ich kann nur davor warnen, die englischen/französischen/italienischen/spanischen/anderssprachigen Texte einfach so zu verwenden, OHNE vorher mit einem entsprechenden Fachanwalt geprüft zu haben, ob sie auch WIRKLICH mit der DEUTSCHEN Version übereinstimmen. Denn das ist nicht immer gegeben... Im Zweifel wird nämlich -sofern du eine englischsprachige AGB auf einem englischsprachigem Portal anbietest- eben jene Version Vertragsbestandteil und du kannst dich nicht mehr auf die deutsche Version zurückziehen, die zwar (theoretisch) identisch sein sollte, es aber in der Regel nicht ist [u.a. verschiedene Übersetzung der Phrasen "shall/shall not", "must/must not"...]

Und was den Gerichtsstand anbetrifft: Vergiss es, einen deutschen Gerichtsstand mit ausländischen Gesetzen anzugeben - das klappt nicht! Und viel Spaß, wenn du wirklich mal dann in UK oder sonstewo verklagt werden solltest und extra nach GB musst, weil dein deutscher Gerichtsstand die UK-Regelungen nicht akzeptiert.
 

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
3.403
780
Berlin
AW: Hier gibts die originalen Gesetzestexte zum Widerrufsrecht 2014 in anderen Sprach

Wenn du eine Firma in Deutschland betreibst, unterliegst du ALLEINIG dem deutschen Recht.

Das kann man - wenn ich mich korrekt erinnere - so nicht uneingeschränkt stehen lassen.

Mindestens für die verfügbare Sprachen ist zu differenzieren.
Ist dein Shop nur in Deutsch verfügbar, gilt nur Deutsches Recht. Ist Dein Shop neben Deutsch auch Französisch und wendet sich somit an Französisch-Sprachler, hat man neben der reinen Produktbeschreibung auch alle Informationstexte in Französisch anzubieten.
Ob daneben auch das Recht des Landes der fremden Sprache anwendbar ist, ist eine andere aber ebenfalls interessante Frage.

Ich werfe in diesem Zusammenhang mal uns allen bekannte Sanktionen gehen große US Firmen in den Raum.
Facebook ist ein US-Unternehmen. Trotzdem haben sie sich in der Vergangenheit mehrfach dem Deutschen Recht beugen müssen - siehe Datenschutz.
Gleiches gilt für Google - z.B. Streetview und auspixeln von Häusern.

Diese Sanktionen wurden imho. aus der Zielrichtung des Angebots an Deutsche Nutzer abgeleitet, oder sehe ich das falsch?
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Hier gibts die originalen Gesetzestexte zum Widerrufsrecht 2014 in anderen Sprach

Das kann man - wenn ich mich korrekt erinnere - so nicht uneingeschränkt stehen lassen.

Mindestens für die verfügbare Sprachen ist zu differenzieren.
Ist dein Shop nur in Deutsch verfügbar, gilt nur Deutsches Recht. Ist Dein Shop neben Deutsch auch Französisch und wendet sich somit an Französisch-Sprachler, hat man neben der reinen Produktbeschreibung auch alle Informationstexte in Französisch anzubieten.
Ob daneben auch das Recht des Landes der fremden Sprache anwendbar ist, ist eine andere aber ebenfalls interessante Frage.
Und genau diese Frage MUSS ein Anwalt klären - deshalb sollte man die entsprechenden (fremdsprachigen) WRB nicht ohne anwaltlichen Rat übernehmen.
Vielleicht reicht auch ein Hinweis à la "Hier sind die englischsprachigen Regelungen, verbindlich sind aber nur die deutschen Regelungen" o.ä...

Ich werfe in diesem Zusammenhang mal uns allen bekannte Sanktionen gehen große US Firmen in den Raum.
Facebook ist ein US-Unternehmen. Trotzdem haben sie sich in der Vergangenheit mehrfach dem Deutschen Recht beugen müssen - siehe Datenschutz.
Facebook ist zwar ein US-Unternehmen, Facebook hat aber eine europäische Außenstelle in Irland und unterliegt damit (zumindest mal) irischem und europäischen Recht. Und eben jene irische Niederlassung wurde gemäß den geltenden Datenschutzrechten des Datenschutzes innerhalb der EU bzw. des umgesetzten nationalen Rechtes in Irland verklagt.

Gleiches gilt für Google - z.B. Streetview und auspixeln von Häusern.
Auch hier gilt: Google hat eine deutsche Niederlassung in Hamburg, daher dürfte diese "anfällig" für entsprechende Sachen sein.

Diese Sanktionen wurden imho. aus der Zielrichtung des Angebots an Deutsche Nutzer abgeleitet, oder sehe ich das falsch?
Warum die Sanktionen verhängt wurden und wer da weshalb wieso wen verklagt hat, steht auf einem anderen Blatt.
 

Günther

Sehr aktives Mitglied
29. November 2007
1.099
5
Augsburg
AW: Hier gibts die originalen Gesetzestexte zum Widerrufsrecht 2014 in anderen Sprach

Hallo,
ich habe gerade versucht auf Amazon die Texte einzufügen, aber ich bekomme auf der englischen oder französischen Seite nicht die Möglichkeit unter
Return & Refunds was einzufügen.
Dort steht:
Returns & Refunds
To help provide the best experience for buyers, we have updated the return information in your Returns section to clarify that buyers may return products to you in accordance with the Amazon.co.uk Return Policy. The updated return information will direct buyers to the Amazon.co.uk Return Policy and will continue to enable buyers to contact you for information about any more favourable policies that may apply. Learn more

Habt Ihr es auch mal versucht?

Ich würde vermuten, dass man als deutsche Firma auf deutsches Recht pochen kann aber wenn man in Amazon oder im Shop Texte in einer anderen Sprache hat, ist es wohl nur fair dem Kunden gegenüber diese Stellungnahmen auch in dieser Sprache zur Verfügung zu stellen. Natürlich nur als Service mit Hinweis auf " dies ist nur eine Übersetzung unser deutschen Vertragsrechte". Wenn der Text wie in deutsch ist kann ja wohl nichts anders daraus entstehen.

Günther.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Hier gibts die originalen Gesetzestexte zum Widerrufsrecht 2014 in anderen Sprach

Hallo,
ich habe gerade versucht auf Amazon die Texte einzufügen, aber ich bekomme auf der englischen oder französischen Seite nicht die Möglichkeit unter
Return & Refunds was einzufügen.
Dort steht:
Returns & Refunds
To help provide the best experience for buyers, we have updated the return information in your Returns section to clarify that buyers may return products to you in accordance with the Amazon.co.uk Return Policy. The updated return information will direct buyers to the Amazon.co.uk Return Policy and will continue to enable buyers to contact you for information about any more favourable policies that may apply. Learn more

Habt Ihr es auch mal versucht?
Super - aktive Bevormundung des Shopbetreibers...
Und weiß Ama überhaupt, ob diese Rechte, die Ama als UK-Unternehmen einräumt, überhaupt mit dt. Recht vereinbar sind? Denn Ama wie auch eBay selbst sagen ja immer, dass sie nur Marktplätze sind und daher nichts mit dem Kaufvertrag zu tun haben (wollen), während sie dem Anbieter ja doch schon kräftig reinreden...

Ich würde vermuten, dass man als deutsche Firma auf deutsches Recht pochen kann aber wenn man in Amazon oder im Shop Texte in einer anderen Sprache hat, ist es wohl nur fair dem Kunden gegenüber diese Stellungnahmen auch in dieser Sprache zur Verfügung zu stellen. Natürlich nur als Service mit Hinweis auf " dies ist nur eine Übersetzung unser deutschen Vertragsrechte". Wenn der Text wie in deutsch ist kann ja wohl nichts anders daraus entstehen.
Du kannst nicht nur drauf pochen, de facto gilt als Erfüllungsort beim B2C-Handel DEIN Standort als Erfüllungsort des Vertrages. Daher muss ja beim Einkauf bei einem dt. Shop auch z.B. die dt. Mehrwertsteuer abgeführt werden, selbst wenn der Kunde aus Schweden oder Großbritannien kommt [was deutsche Shops z.B. gegenüber schwedischen Shops besser stellt, weil in Schweden 25% MwSt gelten].
Und ob der Text "wie in deutsch ist", sollte wenn ein Anwalt klären. Denn wie ich schon schrieb - es gibt einige Möglichkeiten zur Übersetzung der EU-Vorgaben, was dazu führen kann, dass die Gesetzestexte im Wortlaut manchmal leicht voneinander abweichen. Aber diese Abweichungen können dazu führen, dass du als deutscher Betreiber von anderen deutschen Firmen angek... werden kannst, weil du nicht die deutschen Regelungen umsetzt. Und da reicht manchmal ein Wort aus, was nicht 100%ig übereinstimmt, als das eine Abmahnung draus resultieren kann.

Von daher wäre der Service mit dem Hinweis auf "dies ist eine Übersetzung..." denkbar - aber auch hier bin ich mir nicht sicher, inwiefern du dich damit z.B. gegenüber britischen Anbietern nicht angreifbar machst und inwiefern dies überhaupt zulässig ist.
Hier wäre ebenfalls der Rat eines Fachanwalts sehr sinnvoll, der mitteilen kann, wie genau diese "Übersetzungsklausel" aussehen muss, damit nur die dt. Version gilt und nicht ausversehen doch die engl. Version verbindlich wird.
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
10
AW: Hier gibts die originalen Gesetzestexte zum Widerrufsrecht 2014 in anderen Sprach

ich werfe jetzt mal provokativ die Frage in den Raum ...

Was ist denn wenn der KUNDE einen Browser verwendet (a la GoogleChrome) der, von sich aus, die Übersetzung einer fremdsprachigen Seite anbietet.
Also der englische Kunde nutzt dies und Google übersetzt den Text (mehr oder weniger nach Gutdünken)
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Hier gibts die originalen Gesetzestexte zum Widerrufsrecht 2014 in anderen Sprach

ich werfe jetzt mal provokativ die Frage in den Raum ...

Was ist denn wenn der KUNDE einen Browser verwendet (a la GoogleChrome) der, von sich aus, die Übersetzung einer fremdsprachigen Seite anbietet.
Also der englische Kunde nutzt dies und Google übersetzt den Text (mehr oder weniger nach Gutdünken)

Sollte der Kunde selbst eine Übersetzung des Vertrages vor Unterschrift anfertigen, so besitzt diese jedoch keinerlei rechtliche Verbindlichkeit. Denn alleine die ursprüngliche sprachliche Regelung des Vertrages (also z.B. die dt. AGB/WRB), die Vertragsbestandteil wird, wird rechtlich verbindlich. Sollte der Kunde abweichend von der angebotenen sprachlichen Regelung eine andere Regelung wünschen, so muss er diese als "Alternativangebot" in (der Muttersprache des Kunden) an den Händler schicken, wobei dieser -ähnlich wie bei Preisverhandlungen- das Angebot des Kunden nicht annehmen muss. Daran ändert auch ein durch den Kunden bestellter Anwalt oder amtlich bestellten Übersetzer nichts.
Wichtig ist, dass hierfür natürlich der komplette übersetzte Kaufvertrag incl. aller weiteren Dokumente (also auch AGB/WRB) dem Händler als Angebot zugeschickt werden müssen...
 

mike.com1

Gut bekanntes Mitglied
24. Oktober 2012
457
9
AW: Hier gibts die originalen Gesetzestexte zum Widerrufsrecht 2014 in anderen Sprach

Wir müssen hier mal klarstellen:



Wenn ein Kunde auf Ama.de aus UK kauft, gilt deutsches Recht. Wenn ein Kunde aus UK ein Angebot von mir auf Ama.uk kauft, gilt britisches Recht.

Die Tax Problematik steht noch auf einem ganz anderen Blatt.
 
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