Menschen, hier sind Menschen....
ja ich habe das schon mitgekriegt, daß es auch Abmahnprobleme gibt.
Hatte es bis jetzt problemlos drin, habe es auch nicht UVP genannt, sondern :" der empfohlene Ladenpreis ist...." Dazu eine Erläuterung in den AGB, daß damit Empfehlungen des Herstellers und auch des Großhandels gemeint sind, die in meiner Branche oft etwas unterschiedlich sind, also auch nicht ganz klar zu definieren sind. Muß mir vielleicht noch eine unverfänglichere Bezeichnung efallen lassen, so etwa: "der übliche Marktpreis nach Empfehlungen vieler Großhändler und Hersteller ist..." oder so.
Aber das war eigentlich nicht meine Frage, sondern wie krieg ich den Wert im
Shop angezeigt wenn ich UVP in der
Wawi eintrage?
Ich hab immer das Gefühl ich hab da was nicht verstanden.
Max1