Neu EU-weite Lieferschwelle und One-Stop-Shop ab 01.07.2021

Alex09

Aktives Mitglied
26. August 2017
68
18
Da muss ich dir widersprechen, den im Rahmen der OSS hat Datev Steuerschlüssel angelegt, an Hand derer die notwendige MwtSt und das EU Land erkannt wird, es aber alles aufs gleiche Erlöskonto geht.

Hast du hierzu vielleicht einen Link zu Datev wo dies näher erläutert wird (ist es dieses Dokument bei Datev: https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/0904313 ?)

Im Datev Dokument 0904313 wird für OSS u.a. folgender Steuerschlüssel angegeben:

1626278024400.png

Im Umkehrschluss würde das doch bedeuten, dass ich jeder Steuerklasse (außer DE) den Steuerschlüssel 10 zuweisen müsste. Was jedoch nicht funktioniert, da doppelte Steuerschlüssel in der Wawi nicht zulässig sind.

Habe vorhin nochmal mit unserem STB u.a. dazu gesprochen und meine Aussage so bestätigt bekommen. Das Thema muss ich dann wohl doch nochmal angehen sobald ich mehr Infos (auch seitens JTL) dazu habe.

Scheint ja dann doch nicht alles so einfach zu sein :/
 

intrinsicforce

Sehr aktives Mitglied
4. Oktober 2015
575
59
Da muss ich dir widersprechen, den im Rahmen der OSS hat Datev Steuerschlüssel angelegt, an Hand derer die notwendige MwtSt und das EU Land erkannt wird, es aber alles aufs gleiche Erlöskonto geht.
So wie ich das verstanden habe, ist es nicht so. Datev hat keine separaten Steuerschlüssel für alle einzelnen EU-Länder / MwSt-Sätze angelegt.
 

M°M

Sehr aktives Mitglied
15. Oktober 2020
243
73
Das sind doch auch Äpfel und Birnen.
Die Einstellung sagt Amazon, welchen Satz der Artikel in welchem Land hat und ändert den Brottopreis entsprechend dem Versandland.
Der Auftrag kommt rein und ist damit auch im Brutto für Rechnung unveränderbar.
Damit passt die Rechnung auch.
Ich muss @NewBuy da Recht geben. Ich nutze nicht VCS sondern lade meine Rechnungen über IDU hoch und bei mir (OSS Land Deutschland) zahlen Kunden in Österreich und Deutschland den gleichen Bruttopreis, einmal mit 20% und einmal mit 19% MwSt.
 

paintappeal

Aktives Mitglied
26. Februar 2020
15
3
Bitte um Hilfe, wie müssen die Steuereinstellungen der einzelnen Versandländer getroffen werden. Bzw was hat OSS für eine Auswirkung auf den Export? Ich möchte lediglich, dass die Privatkunden in Österreich automatisch den 20% Steuersatz zugeteilt bekommen. Heißt das, dass hier noch die Vorsteuer Steuerklasse erstellt werden muss? Bzw muss es noch eine andere Einstellung eben bei Steuerklasse? Habe OSS aktiviert und die Einstellung so hinterlegt. Ameise kann die Rechnungsdaten so nicht exportieren.

Ziel ist es, mit dem Webstollen Plugin auf lange Sicht die Bruttopreise im Shop mit zu ändern.
 

Anhänge

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JohnFrea

Sehr aktives Mitglied
21. September 2017
809
252
Wir betreiben hier einen Shop5 für Endkunden und berechnen allen EU Kunden den gleichen Bruttopreis.

Das funktioniert soweit auch ganz OK, NICHT jedoch bei Kundenzahlung via PayPal. PayPal berechnet den Kunden einen zu geringen Endbetrag.
Beispiel.

Shop Bruttowert: 59,85 EUR Bei 23% Ust
PayPal Zahlung über 57,90 EUR

Ist da was bekannt?
 

Zodiak

Sehr aktives Mitglied
19. November 2019
107
48
Wir betreiben hier einen Shop5 für Endkunden und berechnen allen EU Kunden den gleichen Bruttopreis.

Das funktioniert soweit auch ganz OK, NICHT jedoch bei Kundenzahlung via PayPal. PayPal berechnet den Kunden einen zu geringen Endbetrag.
Beispiel.

Shop Bruttowert: 59,85 EUR Bei 23% Ust
PayPal Zahlung über 57,90 EUR

Ist da was bekannt?
Kann ich nicht bestätigen, hab aber auch noch Shop4. Könnte es evtl. an die PayPal-Gebühren liegen? Glaube ich jetzt nicht, wollte trotzdem fragen :)
 

fibergirl

Sehr aktives Mitglied
14. April 2016
831
261
Das liegt am PayPal-Modul.
JTL hat da anscheinend eine "Intelligenz" eingebaut, die selber nochmal irgendwas rechnet. Was auch immer.

Eigentlich dürfte da nur ein einziger Betrag übergeben werden, und zwar der Endbetrag des Kaufs. Und der ist unverändert anzuwenden, fertig.
Aber das war wohl nicht schick genug.
 

intrinsicforce

Sehr aktives Mitglied
4. Oktober 2015
575
59
@JohnFrea
Wir betreiben hier einen Shop5 für Endkunden und berechnen allen EU Kunden den gleichen Bruttopreis.

Das funktioniert soweit auch ganz OK, NICHT jedoch bei Kundenzahlung via PayPal. PayPal berechnet den Kunden einen zu geringen Endbetrag.
Beispiel.

Shop Bruttowert: 59,85 EUR Bei 23% Ust
PayPal Zahlung über 57,90 EUR

Ist da was bekannt?
Wenn du das mal nachrechnest, entsprechen die 57,90 EUR dem Betrag mit 19 % USt.
 

JohnFrea

Sehr aktives Mitglied
21. September 2017
809
252
Genau. Und eben das dürft nicht passieren.

Dem Kunden wird ein Endpreis i.H.v. 59,85 im Shop angezeigt, weil wir (wie von JTL angesagt) den Shop auf "Kleinunternehmer Regel" geschaltet haben.

D.h. das Plugin sendet den Nettopreis zu PayPal und PayPal addiert 19%. Tatsächlich aber müßte der Bruttopreis zu PayPal gesendet und keine MwSt seitens PayPal addiert werden.
 
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paintappeal

Aktives Mitglied
26. Februar 2020
15
3
Genau. Und eben das dürft nicht passieren.

Dem Kunden wird ein Endpreis i.H.v. 59,85 im Shop angezeigt, weil wir (wie von JTL angesagt) den Shop auf "Kleinunternehmer Regel" geschaltet haben.

D.h. das Plugin sendet den Nettopreis zu PayPal und PayPal addiert 19%. Tatsächlich aber müßte der Bruttopreis zu PayPal gesendet und keine MwSt seitens PayPal addiert werden.
Ist leider auch ein alt bekanntes Problem, da es oft Abweichungen im Cent Bereich gibt und einige Bestellungen als nicht bezahlt markiert sind, da gibt es auch schon ein Ticket dazu.
 

fibergirl

Sehr aktives Mitglied
14. April 2016
831
261
Wir hatten letztens eine Abweichung von mehr als 3 EUR, bei einem Rechnungsbetrag von unter 70 EUR.

Das Problem ist nicht, dass eine Bestellung mal als unbezahlt markiert ist, das kann man nachholen.
Das Problem ist, dass der Kunde anruft und peinliche Fragen stellt, die wir nicht beantworten können. Oder schlimmer, er ruft nicht an, sondern dreht sich um und kauft woanders. Sowas untergräbt das Vertrauen der Kundschaft und es ist eine Frage der Zeit, wann man es in den Bewertungen nachlesen kann.
 

intrinsicforce

Sehr aktives Mitglied
4. Oktober 2015
575
59
Ist leider auch ein alt bekanntes Problem, da es oft Abweichungen im Cent Bereich gibt und einige Bestellungen als nicht bezahlt markiert sind, da gibt es auch schon ein Ticket dazu.
Das ist aber ein anderes Problem - welches früher mal bestand und seit Version 5 wieder da ist.
Bei JohnFrea sind es nicht Rundungsdifferenzen sondern fehlerhafte Steuerberechnung.
 

fibergirl

Sehr aktives Mitglied
14. April 2016
831
261
Eine Steuerberechnung, die überhaupt nicht stattfinden dürfte, wohlgemerkt! Der Shop hat doch schon alles korrekt ausgerechnet, also was hat das Zahlungsmodul damit noch zu tun?

Jetzt stellt sich also heraus, der Kleinunternehmerstatus wird noch nicht berücksichtigt. Aha. Muss ins PayPal Modul eingebaut werden. Und was als nächstes?
Das ist ein Irrweg!
 

301Moved

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2013
930
188

paintappeal

Aktives Mitglied
26. Februar 2020
15
3
Habe jetzt mehrmals versucht wie im Video die Steuersätze der Aufträge im Nachhinein mit den Workflows zu ändern, so dass die Nettopreises geändert werden. Bei mir wird nicht mal der Steuersatz geändert. Ist das ein neuer Bug?
 

M°M

Sehr aktives Mitglied
15. Oktober 2020
243
73
Wir alle haben die Umstellung auf OSS in der WaWi wohl mittlerweile ganz gut "überstanden". Ich habe aber eben etwas gelesen, dass dabei ist, mir den Tag zu vermiesen:

Ausgangslage:
Bisher ging ich davon aus, dass ab dem 01.07. (Stichtag Lieferdatum) alle Rechnungen B2C in die EU mit dem Steuersatz des Bestimmungslandes erstellt werden müssen. Etwas anderes ist meines Wissens mit der hier besprochenen Konfiguration der WaWi auch nicht vorgesehen.

Heute stolpere ich bei der Einrichtung der Erlöskonten und einem Webinar von dekodi (Nexus) über folgendes: Die neuen Erlöskonten werden nur dann verwendet, wenn die Lieferschwelle von 10.000 EUR "gerissen" wurde. Vorher werden alle Geschäftsfälle nach der alten Logik gebucht.

Ich habe dann ein wenig gesucht und diese Aussage hier gefunden:

Frage: Wenn die einheitliche Lieferschwelle von 10.000 Euro nicht überschritten worden ist, muss dann deutsche Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen werden? Sobald die einheitliche Lieferschwelle von 10.000 Euro überschritten worden ist, muss dann jeweils die lokale Steuer des jeweiligen Landes auf der Rechnung ausgewiesen werden?

Antwort: Sofern die Lieferschwelle von 10.000 Euro nicht überschritten worden ist, ist die Lieferung / Leistung in Deutschland steuerbar und unterliegt somit der deutschen Umsatzsteuer (19 % oder 7 %). Bei Überschreitung der Lieferschwelle ist der Verkauf im Empfangsland steuerbar, d.h. die Lieferung unterliegt auch dem dort geltenden Steuersatz. Grundsätzlich kann aber bei Teilnahme am OSS-Verfahren auf die Ausstellung einer Rechnung verzichtet werden. Wenn Ihr Euch zur Ausstellung einer Rechnung entscheidet, sind die Rechnungsstellungsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem Ihr für das OSS-Verfahren registriert seid, anwendbar. Wenn Ihr also am OSS-Verfahren in Deutschland teilnehmt, müsst Ihr die deutschen Rechnungsvorschriften beachten, welche unter anderem vorgeben, dass der Steuerbetrag auf der Rg. ausgewiesen werden muss, auch wenn es sich um ausländische Steuer handelt.

Quelle: https://blog.taxdoo.com/one-stop-shop-2/

Wenn das stimmt (und Taxdoo weiss eigentlich wovon sie reden), dann wäre die jetzige Logik für diejenigen, die in 2020 oder in 2021 die Lieferschwelle von 10.000 noch nicht erreicht haben, die aktuelle Vorgehensweise in der WaWi falsch. Auch B2C Rechnungen ins EU Ausland sind demzufolge nämlich weiterhin mit 19% bzw. 7% zu erstellen.

Ich bin bisher auch nach Auskunft meines StB davon ausgegangen, dass ich nach einer Registrierung für OSS (und viele registrieren sich ja auch aus der Vorsicht heraus, nicht zu wissen, ob man die Schwelle möglicherweise erreicht) auch definitiv über OSS melden muss. Dem scheint aber nicht so zu sein.
 

Stephan K.

Sehr aktives Mitglied
14. Mai 2014
1.187
269

Anwendung der einheitlichen Lieferschwelle im Besteuerungszeitraum 2021: Keine Halbierung der Lieferschwellen​

Im Zusammenhang mit der einheitlichen Lieferschwelle in Höhe von 10.000 Euro (netto) für Fernverkäufe und digitale Dienstleistungen fragen sich viele von Euch, wie diese Lieferschwelle im Besteuerungszeitraum 2021, in dem das alte System der Versandhandelsregelung inkl. nationaler Lieferschwellen und das neue OSS Verfahren aufeinandertreffen, anzuwenden ist.

Bitte beachtet, dass für den Besteuerungszeitraum 2021 keine zeitanteilige Aufteilung der Umsatzschwelle in Höhe von 10.000 Euro netto vorzunehmen ist. Eine Aufteilung ist ebenfalls auch nicht für die “alten” Lieferschwellen im Sinne der Versandhandelsregelung vorgesehen.

Außerdem sind für die Beurteilung der einheitlichen Lieferschwelle im Jahr 2021 auch Lieferungen und digitale Dienstleistungen zu berücksichtigen, die im Kalenderjahr 2020 und im ersten Halbjahr 2021 ausgeführt worden sind. Dies wird auch im Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 1. April 2021 klargestellt.

Dies wird dazu führen, dass in fast jedem EU-Staat, in den auch nur ein Paket versendet wird, eine Steuerpflicht entsteht.


@M°M
Du sprichst allgemein über OSS und die EU-Lieferschwelle. Wir befinden uns aber im Umbruch und in der Übergangszeit. Daher ist für "den Besteuerungszeitraum 2021" eben dieser Sonderfall des BFM (einmalig) anzuwenden.
 
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