Gelöst Ebayumstellung - was tun???

argy

Gut bekanntes Mitglied
30. Juni 2007
908
0
Bitterfeld
Wie geht Ihr nun genau wegen der Umstellung vor?
Nehmt Ihr alle Auktionen raus und stellt sie komplett neu ein oder macht ihr das direkt über Ebay oder wie?
Bin mir da irgendwie nicht ganz sicher was ich tun soll.
Vor allem was ist mit der Widerrufsbelehrung als erste Mail.
Kann man das irgendwo einstellen?
Ich habe nur Festpreisangebote und Shopartikel.
Vielleicht hat ja jemand nen Rat für mich...
 

laser-engravers

Aktives Mitglied
5. April 2009
228
0
Niederbayern
AW: Ebayumstellung - was tun???

hey...

ja das quält mich auch schon seit heut morgen! Die WRB sollte sich angeblich mit der Stapelverarbeitung abändern lassen, auf alle Angebote, ein Test klappte bei mir zumindest nicht!
Da ich nur wenige Artikel habe, werde ich das ganze einfach komplett neu Einstellen, geht wohl am einfachsten. Das Ranking wird dann aber hinüber sein!


Jürgen
 

argy

Gut bekanntes Mitglied
30. Juni 2007
908
0
Bitterfeld
AW: Ebayumstellung - was tun???

dass das ranking dann dahin ist ist schon klar, aber damit werden wohl fast alle händler zu tun haben. es sei denn sie haben eine andere möglichkeit gefunden den spaß da zu ändern.
bloß wenn ich wirklich alle angebote beenden muß wäre die frage wie man da dann genau vorgehen sollte (in der wawi und bei ebay) auch wegen der WRB.
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.694
7
AW: Ebayumstellung - was tun???

Wir werden alle gebündelt bearbeiten und fertig (haben WRB nur in der dafür zuständen Ebay Box)

Das geht auch. Haben es gestern getestet

Das witzige: Fragt man bei Ebay 10 Kundenbetreuer, sagen 5 das es geht und 5 das es nicht geht.

Also wir Ebay darauf hingewiesen wird, das es doch geht, teilte man uns mit das ist es Bug, der behoben wird LOLOL.

Aber bitte erst nach dem 11.6. beheben war dann unsere Antwort.

P.S. Zu dem Thema gibt es bereits einen Thread.
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.694
7
AW: Ebayumstellung - was tun???

Ganz andere Sache, 4 Augen sehen ja mehr als 2, mal aufzuführen wo man heutzutage die WRB eigentlich überall zu stehen hat.
Ich bin schon daran eine Liste zu erstellen, denn man vergisst doch gerne mal was.
Hat da jemand noch was (natürlich immer falls zutreffend für den jeweiligen Händler)?


Alle E-Mail vorlagen bei eA
alle E-Mail Vorlagen in der Wawi
WRB bei Amazon (Box)
WRB im Shop ( Box)
WRB im Shop bei den E-Mail Vorlagen
Easylog Versandnachricht prüfen (bzw. andere Versandanbindung)
eA Verwaltung
Ebay Mich-Seite
Ebay WRB Box
 

thuhn01

Guest
AW: Ebayumstellung - was tun???

kleine Zusatzfrage:

Kunde kauft am 10.06. per eBay, Zahlung kommt am 11.06. Lieferschein und Rechnung sind vom 11.06. Versand soll am 11. oder 12. stattfinden.

Welche gedruckte WRB muss ich da bei legen? :rolleyes:
Doch sicher die zum Zeitpunkt des Kaufes geltende (also vom 10.06.), korrekt?
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
AW: Ebayumstellung - was tun???


Supi, natürlich ist "ja" die logische Antwort.

Nur, wenn ich jetzt Abmahnhai bin und grundsätzlich böse denke, dann kauf ich heute bei etlichen Händlern Niedrigpreisartikel. Und wenn ich dann nach Eingang der Banküberweisung in 2-3 Tagen meine Ware bekommen, schick ich allen, die dann bereits die neue WRB beigelegt haben, eine schöne Abmahnung.

Billiger kann ich nicht einkaufen.
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.694
7
AW: Ebayumstellung - was tun???

Nur, wenn ich jetzt Abmahnhai bin und grundsätzlich böse denke, dann kauf ich heute bei etlichen Händlern Niedrigpreisartikel. Und wenn ich dann nach Eingang der Banküberweisung in 2-3 Tagen meine Ware bekommen, schick ich allen, die dann bereits die neue WRB beigelegt haben, eine schöne Abmahnung..

Nicht unbedingt, denn dazu müsste zunächst geklärt werden, welcher Weg der korrekte ist. Das ja war nur meine Vermutung. Frage an unseren Anwalt ist raus, Nachmittag weis ich mehr und teile dann die Info gerne. Aber vermutlich hat dann da auch wieder jeder Anwalt seine eigene Auffassung.
 

n8schicht27

Gut bekanntes Mitglied
6. Oktober 2006
898
10
Bonn
AW: Ebayumstellung - was tun???

hm kann mir mal gerade jemand erklären ob ich jetzt beides aufnehmen bzw. ändern muss?

1) muss ich eine Rückgabebelehrung haben?

oder

2) muss ich eine Widerrufsbelehrung und eine Rückgabebelehrung haben?

oder

3) muss ich eine Widerrufsbelehrung haben?

oder

4) kann ich mir eine von beiden aussuchen??

leider werde ich durch den Text von eBay irgendwie nicht schlau draus.

vielen Dank für die Hilfe im voraus!
 

n8schicht27

Gut bekanntes Mitglied
6. Oktober 2006
898
10
Bonn
AW: Ebayumstellung - was tun???

Alle E-Mail vorlagen bei eA
alle E-Mail Vorlagen in der Wawi
WRB bei Amazon (Box)
WRB im Shop ( Box)
WRB im Shop bei den E-Mail Vorlagen
Easylog Versandnachricht prüfen (bzw. andere Versandanbindung)
eA Verwaltung
Ebay Mich-Seite
Ebay WRB Box

für alle die die es in Ihre Rechnungen und Auftragsbestätigungen haben auch dann in den Druckvorlagen!
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
AW: Ebayumstellung - was tun???

Leute, Leute... ;)

Natürlich ist im Allgemeinen immer die Rede von der Widerrufsbelehrung; einfach weil diese eben die gängigste der beiden Varianten ist, nämlich dann, wenn dem Kunden das Widerrufsrecht eingeräumt wird.

Die Alternative ist die Rückgabebelehrung, die folglich dann Anwendung findet, wenn dem Kunden das Rückgaberecht eingeräumt wird.

Beides zusammen (oder womöglich munter gemischt) schließt sich per se ja schon aus. Also: entweder Widerrufsrecht und damit Widerufsbelehrung oder Rückgaberecht und somit Rückgabebelehrung.

Nichts anderes steht auch unter dem o. g. Link von eBay:
Die folgende Muster-Widerrufs- bzw. Muster-Rückgabebelehrung setzt voraus, dass der Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform über sein Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt wird.
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
AW: Ebayumstellung - was tun???

heisst das? du nimmst jetzt nur die widerrufsbelehrung ohne rückgabebelehrung ?

Sorry, aber da kann ich nur den Kopf schütteln.

Wie lange verkaufst Du im Online-Handel? Den Unterschied zwischen Rückgabebelehrung und Widerrufsbelehrung solltest Du doch eigentlich kennen.

Von der Intention hat sich da auch nichts geändert, nur sind beide Formen überarbeitet und zumindest die Widerrufsbelehrung auf Gesetzes-Status gehoben worden.

Der für Verkäufer wesentliche Unterschied liegt in der Handhabung der Kostenübernahme beim Rückversand. Bei einer Rückgabe trägt die immer der Verkäufer, beim Widerruf gibt es die 40,-- EUR-Regelung.

Aber wie gesagt, das ist alles so schon immer gewesen, Du als Verkäufer mußt Dich nur für eine der beiden Varianten entscheiden.