Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

ag-websolutions.de

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29. Dezember 2009
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AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

dann erzählt der HB quatsch ... sorry wenn ich das so platt ausdrücke

Les mal shopbetreiber-blog ... it-recht
 

wawi-dl

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29. April 2008
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AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Vor allem, was tun wenn jemand 50 Artikel kauft? Ohne Scrollen GEHT technisch NICHT!
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
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AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

nö ... ich werde angepasste *_custom-Dateien hier zur Verfügung stellen, die dann jeder gerne kostenfrei benutzen kann.

Ich warte nur noch auf ein paar mehr feedbacks, was den Aufbau als solches angeht
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
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Köln
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Ich verstehe die ganze Hysterie nicht. Die ganzen Onlineportale, die einen Haufen Geld für "Rechtsberatung" im weitesten Sinne kassieren, legen einen Aktionismus zu Tage, den ich nur mit der Sucht nach Präsenz im Internet und erhöhnten Zugriffszahlen erklären kann.

Was die Herren TS, Onlinebund IT-Recht usw. auch alles für Ideen haben, wie denn eine Bestellabschluss-Seite auszusehen hat, bleibt nichts weiter als "Interpretation". Seht euch doch einfach den Gesetzestext selber an. Ich nehme an Ihr könnt lesen?

Dann macht euch ein Bild von eurer Abschluss-Seite, und prüft ob Ihr das Gesetz aus eurer Sicht erfüllt.

quote_left.png
quote_right.png
Bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat, muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen gemäß Artikel 246 § 1 Absatz 1 Nummer 4 erster Halbsatz und Nummer 5, 7 und 8 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen. Diese Pflicht gilt nicht für Verträge über die in § 312b Absatz 1 Satz 2 genannten Finanzdienstleistungen.

ich kann beim besten Willen hier nichts finden von AGB vor oder nach irgendetwas usw. Dieser ganze Quatsch mit der richtigen Positionierung von Elementen kann sich erst konkretisieren lassen, wenn es die ersten Urteile in diesbezüglichen Streitfragen geben wird.

Einzig die Sache mit dem "wesentlichen Merkmalen" ist ein offensichtlicher bearbeitungsbedürftiger Aspekt, neben der (Um)Benennung des Buttons.

Mal ganz davon abgesehen, dass dieser Tage der Euro zusammenbrechen könnte, und auf die jeweiligen Gerichte dann ganz andere Probleme zukommen dürften (ich denke dann an eine Flut von Insolvenzanträgen) als sich mit popeligen Abmahnungen bezüglich der Position von gestalterischen Elementen auf einer Bestellabschlussseite zu beschäftigen.

;)
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
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Köln
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Die AGB sowie auch die WRB und Datenschutzerklärung müssen im Bestellprozess weder aufgelistet noch abgehakt werden.
Kann also eigendlich ganz raus.

Näheres hier
Was müssen Online-Händler bei der Gestaltung des Bestellvorgangs beachten?

3. Absatz unter "Rechtlich Relevantes beim Bestellvorgang im Webshop – der Überblick"

Das stand auch vorher nirgends im Gesetzestext, dass die AGB oder die Widerrufsbelehrung "abgehakt" werden müssen. Dennoch hat es sich durchgesetzt, und zwar vermutlich weil diese Technik verhindert, dass ein Kunde den Bestellvorgang durchlaufen kann und nachher sagt "ich hatte das mit den AGB (WR) nicht gesehen." Denn genau das, die Informationspflicht (und das ist der Gesetzestext bereits heute) liegt im Verantwortungsbereich des Händlers und mit dieser Technik hat man den Beweis und dazu dürfte es mit Sicherheit eine Vielzahl von Urteilen geben.

Es ist sicher richtig, sich auf die neuen gesetzlichen Gegebenheiten rechtzeitig einzustellen. Natürlich ist auch zu begrüßen dass ag-websolutions hier eine Template-Anpassung bereitstellt. Ich finde aber die Naivität einiger hier schon bemerkenswert.
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
232
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

wobei ja nach den Ausführungen von günter68 nichts zwischen der Artikelauflistung und dem Button stehen darf

aber genau diese Diskussion ist das was ich weiter vorne schon mal sagte ... es gibt nicht DIE lösung ... es gibt noch nicht mal eine Lösung von der man behaupten kann, dass sie gesetzeskonform ist ...

das kann weder HB, noch TS, noch janolaw .. noch it-recht .. noch .. noch .. noch .. noch

jeder versucht des Gesetzestext zu interpretieren, aber solange es keine Urteile gibt ... gibt es keine Rechtsprechung ... und damit auch keine "verbindliche" Lösung
 

AndyG

Aktives Mitglied
14. August 2007
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0
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

... weil diese Technik verhindert, dass ein Kunde den Bestellvorgang durchlaufen kann und nachher sagt "ich hatte das mit den AGB (WR) nicht gesehen."
Die WRB und AGB gilt erst als zugestellt wenn sie dem Kunden in Textform vorliegt, d.h. entweder mit der Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.
Ein Link im Checkout reicht deshalb völlig aus.
Ich hab es ja jetzt auch anders, einfach weil es bis jetzt eleganter war. Nötig ist es aber nicht!
 

Jolo

Sehr aktives Mitglied
26. Februar 2007
1.957
2
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Wird dies von JTL so kommen (in den mitgelieferten Templates) oder muss da jeder selbst Hand anlegen?
 

ag-websolutions.de

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29. Dezember 2009
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AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

... ich werde angepasste *_custom-Dateien hier zur Verfügung stellen, die dann jeder gerne kostenfrei benutzen kann.

Ich warte nur noch auf ein paar mehr feedbacks, was den Aufbau als solches angeht

Basis wird das Tiny-Template sein; individuelle Anpassungen muss dann allerdings jeder selber vornehmen
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Nachdem das ja nicht alle Shopbetreiber gleich selbst ändern können, sollte man sich also schon jetzt sofort nach einem vertrauenswürdigen JTL Servicepartner umsehen, der das zeitgerecht umsetzen kann. Wär ja blöd wenn man dann zum Stichtag noch wochenlang warten müsste weil alle wieder "hoffnungslos überlastet" und ausgebucht sind. Außerdem sind wir da gerade mitten in der Ferien- und Urlaubszeit. Nicht gesagt, daß da jeder zu Hause ist und auf Aufträge wartet.

lg
Gerhard
 

McClane

Aktives Mitglied
8. April 2011
713
0
bei Aachen
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Nachdem das ja nicht alle Shopbetreiber gleich selbst ändern können, sollte man sich also schon jetzt sofort nach einem vertrauenswürdigen JTL Servicepartner umsehen, der das zeitgerecht umsetzen kann. Wär ja blöd wenn man dann zum Stichtag noch wochenlang warten müsste weil alle wieder "hoffnungslos überlastet" und ausgebucht sind. Außerdem sind wir da gerade mitten in der Ferien- und Urlaubszeit. Nicht gesagt, daß da jeder zu Hause ist und auf Aufträge wartet.

lg
Gerhard


Verständnisfrage:

Warum soll ich Geld bei einem Servicepartner zahlen (nicht falsch verstehen), wenn es eine absolute Grundausstattung im Shop sein MUSS.
Da muss JTL auf die TODO Liste schauen und diesen Vorgang auf Platz 1 setzen, da es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Also wir wohl ein Shop Update kommen müssen, da sonst der gesamte JTL-Shop nicht gesetzeskonform ist.

Das erwarte ich einfach bei guter Software - oder meine Erwartungen sind zu hoch.