AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“
Bei der Buttonposition stimme ich dir zu, die muß oben hin, ohne zu scrollen.
Das Beispiel unter dem Link ist nicht wirklich richtig/gut, denn zu den wesentlichen Bestandteilen eines Vertrages gehören nicht nur die Produkte sondern auch die Zahlungsweise, Lieferanschrift und Versandform(DHL etc.).
Den Button hochsetzen wie in dem Bild
http://t3n.de/news/wp-content/uploads/2012/05/buttonloesung_beispiel_sheepworld_De.jpg ist sicher falsch, da die Lieferanschrift und die Versandart unter dem Button verschwindet.
Bei den "wesentlichen Merkmalen" stimme ich nicht zu
HTML:
Die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung. Das bedeutet, anders als bisher sind nicht nur der Produktname, sondern auch Größe, Farbe etc. anzugeben.
Das bedeutet das man bei JTL nichts tuen muß, denn die Artikel Variationen (Farbe, Größe) werden ja eh schon in der Übersicht angezeigt.
Artikelbeschreibung und Artikelkurzbeschreibung enthalten viel zu viel Infos, das ist nicht mit "wesentlichen Merkmalen" gemeint.
Ich denke das so schnell kein JTL
Shop abgemaht werden wird, da die Übersichtsseite Übersichtlich ist und den Kunden über genau das informiert was er wissen muß.
Ich würde auf keinen Fall mit Kurzbeschreibungen oder Artikelbeschreibungen die Übersichtsseite aufblähen, das bringt nur Verkaufsabbrüche.