Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

WigWam Markus

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2008
1.120
15
Bayrisch Kongo
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Hi,

es geht doch bei dem Gesetz in erster Form um diese Abofallen und sonstigen Abzockerseiten, oder liege ich da falsch?

Der gesunde Menschenverstand verbindet "Zur Kasse gehen" dann "Mit PayPal Zahlen" oder "per Überweisung zahlen" doch nicht unbedingt mit "kostenlos einsacken".

Bei besagten Seiten klickt man "JA" oder sowas an...

Daher wird wohl weil kein Massen-Abmahner das Risiko eingehen, das Gericht will ich sehen das dem Recht gibt...

...ähnliche Hysterie gab es bei den FSK/USK-Logos, da warte ich noch auf eine Abmahnung, um mir von einem Gericht erklären zu lassen, warum "Tetris" ab 18 ist...
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Also, ich schmeisse mal ein Zitat von Protectedshops hinterher, die es wohl genauso sehen, aber wenigstens weniger hysterisch formulieren:

Informationspflichten:
Zunächst müssen Onlinehändler im Handel mit Verbrauchern nun unmittelbar vor der endgültigen Bestellung
umfangreiche Informationen bieten. Diese Informationen müssen auch zum jetzigen Zeitpunkt bereits dem
Verbraucher rechtzeitig vor seiner Bestellung zur Verfügung gestellt werden. Durch die neue Rechtsänderung
hat der Onlinehändler dem Verbraucher diese jedoch unmittelbar vor seiner Bestellung klar und verständlich
in vorgehobener Weise bereitzustellen.


Wir empfehlen daher, auf der letzten Seite des Bestellverlaufs, d.h. jener Seite, auf welcher der Kunde die
Bestellung endgültig abschließt, folgende Informationen bereitzuhalten:


1. Die wesentlichen Merkmale der jeweiligen Ware oder Dienstleistung:
Dies erfordert eine detaillierte und übersichtliche Beschreibung, aus der der Verbraucher Merkmale
wahrnehmen kann, die für seine Kaufentscheidung relevant sind. Der Verbraucher muss damit in der Lage
sein, sich zwischen verschiedenen Angeboten zu entscheiden. Es müssen somit alle Angaben gemacht
werden, die für den Verbraucher für den Vertragsabschluss relevant sind. Je preiserheblicher eine
Information, desto eher muss diese auch angeboten werden. Insbesondere müssen auch Fehler oder Mängel
genannt werden, etwa wenn es sich um eine Gebrauchtware handelt.
Was konkret anzugeben ist hängt vom jeweiligen Produkt ab, im Falle eines Kleides wäre etwa die Angabe von
Material, Farbe, Schnitt, Größe und Waschbarkeit von Nöten. Dies erfordert meistens eine Übernahme der
ausführlichen Artikelbeschreibung.

Ich behaupte aber mal, das kann der Anbieter überhaupt nicht wissen, was genau für den Verbraucher relevante Informationen sein können. Deswegen wird es im Zweifel stets auf eine Fall zu Fall Entscheidung zurückfallen. Ein paar Beispiele für möglicherweise für den einen oder anderen Verbraucher für den Vertragsschluss relevante Informationen:

- mit Kinderarbeit hergestellte Waren
- Recyclefähige Primärverpackung
- Herstellung eines Produktes mittels nachahltig erwirtschafteter Energie


Wenn ich den Schwachsinn lese, den der Gesetzgeber sich einfallen läßt und nun die Interpretationen all derer die daran verdienen, dass es dieses Abmahnwesen gibt, kann ich nur den Kopf schütteln un bei der kommenden Landatdswahl (NRW) mit Sicherheit Piraten wählen!
-
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
232
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Man kann es jetzt ...imho.... bis St. Nimmerleinstag diskutieren.

Fakt ist ...imho... das da was zu stehen hat.

Da das Gesetz noch frisch ist, werden konkrete Urteile noch auf sich warten lassen.

Den Ansatz von JTL die Inhalte via Merkmale und Webshop-Kurzbeschreibung abzubilden, finde ich gut.
WAS dann da steht, muss der einzelne Shop-Betreiber wissen und verantworten.
 

Einrad-Shop

Gut bekanntes Mitglied
3. November 2011
765
7
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Das mit den Merkmalen klingt gut. Bin ich mal gezwungen die einzupflegen..........wartet aber n haufen arbeit auf mich :(
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Der Richter fällt das Urteil "nach" dem Gesetz, allerdings so, wie er es interpretiert. Danach werden in der Regel sich weitere Richter in auf dieses Urteil folgenden Prozessen an das erste Urteil anlehnen und ähnlich entscheiden (interpretieren). Im allgemeinen entsteht so, durch die Summe der ähnlichen Urteile (Interpretationen) eine allgemeine Rechtsauffassung, die durchaus von Deiner persönlichen (Interpretation) abweichen kann.

Manchmal gibt es aber auch unterschiedliche Entscheidungen (Interpretationen) zu vergleichbaren Rechtsfragen. Meistens sind die Unterschiede aber nicht innerhalb einer Kammer (Gericht) zu finden, denn innerhalb eines Gerichtes wird meist die einmal getroffene Rechtsauffassung fortgeführt. Unterschiedliche Auffassungen entstehen meistens zwischen verschiedenen Gerichten. Der Abmahner geht dann aufgrund des "fliegenden Gerichtsstandes" vorzugsweise an das Gericht, dass seiner Rechtsauffassung erfahrungsgemäß folgen wird.

Soweit die Handhabung des Rechtes. Was ag-websoloution.de sagen wollte ist, dass es erst einiger Urteile bedarf, um zu wissen, wie die Richter die Frage nach den "wesentlichen Merkmalen" beurteilen werden. Also konkret Bspws.: ist die Waschanleitung bei einer Jacke Teil der wesentlichen Merkmale oder nicht!
 

jbtec

Aktives Mitglied
2. November 2011
84
10
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Ja ist klar, aber seit die Widerrufsbelehrung Gesetzesrang hat, ist keiner der sich daran gehalten hat abgemahnt worden. Oder?
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
232
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Der Gesetzesrang der Widerrufsbelehrung umfasst auch eine Muster-WRB des Gesetzgebers (und zwar exakt 1) ... die hier in Rede stehende Änderung des BGB ist aber eben nicht flankiert (siehe auch Ausführungen von mercury) von konkreten Mustern, wie denn der Gesetzgeber sich die Darstellung der "wesentlichen Artikelmerkmale" vorstellt.

Ergo bleibt es dabei, dass zunächst mal einige Klagen und damit Urteile erfolgen müssen, bis überhaupt klar ist, wie die gängige Rechtsprechung denn die unbestimmten rechtsbegriffe "wesentliche Merkmale" interpretiert
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Alle Abmahnungen orientieren sich ja wohl an der "mehr oder weniger genauen" Einhaltung von Gesetzen. Andernfalls wären sie wirkungslos.
 

WigWam Markus

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2008
1.120
15
Bayrisch Kongo
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Was ist das für ein Satz?

Gegen ein Gesetz, wird kein Richter ein Urteil fällen können.

Doch, kann er.

Ist ein Grundpfeiler der Demokratie, der sogar noch hin und wieder funktionieren soll....



Ja ist klar, aber seit die Widerrufsbelehrung Gesetzesrang hat, ist keiner der sich daran gehalten hat abgemahnt worden. Oder?

Nur ist das bisher bekannte sehr schwammig, die WRB ist ein 100%er wenn fehlerhaft, der Vergleich hinkt also (noch).

Und da mercury die Thematik schon sehr schön zusammengefasst hat, füge ich nur noch hinzu:
Hier braucht es erst einen Mittbewerber-Streit + entsprechendem Urteil ehe es eine Massenabmahngefahr wird (nach aktuellen Stand).

Alles andere ist aktuell noch Populismus und der Händlerbund sollte lieber mit dem selben Pathos sich den Massenabmahnungen an sich annehmen, aber vielleicht ...

... lassen wir das ... sonst werde ich noch verklagt ;)
 

nora1

Guest
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Puaaa und dann soll mich wieder mal einer fragen weshalb ich nicht nach DE liefere!
Noch eher würde ich meine Shop dicht machen.
Das ist ja eine Graus was die mit euch treiben.

Also ich habe e seit immer das Gefühl da bei euch in DE gibt es ne Lobby die keine Freude am Online Handel hat und die scheint zimlich eine Macht zu haben.

Da müssten sich eben die Online Händler mal stark machen und diese Lobby auch mal ne runde stressen.

Also z.B Merkmale Angabe:
Versucht es mal, geht in irgend ein Laden an der Strasse (z.B. Kleidergeschäft), nimmst eine irgend eine Hose und gehst an die Kasse. Und wenn die Verkäuferin knapp vor dem Bezahlen nicht prompt und ohne Aufforderung dir genaue Angaben über die genau Zusammenstellung des Stoffs der Hose, wie die gewaschen werden muss, gegebenenfalls entsorgt und wie, wo und wer sie hergestellt hat gibt, dann gibt es ne schöne Abmahnung für den Händler....

Das ist totaler Schwachsinn was da in DE mit den Online Händler getrieben wird. Da müsst ihr euch wehren. Das tut weh zum zu sehen!
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
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Köln
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Hi Nora,

mit einer Sache dürftest Du Recht haben. In Deutschland findet eine gesellschaftliche Entwicklung statt, die flankiert von Politik (und hier letztendlich mit Sicherheit durch Lobbyarbeit) die Chancen des kleinen Mannes, also auch die des kleinen Gewerbetreibenden sich erfolgreich zu entwickeln fortwährend untergräbt.

Alles zielt darauf ab, dass es Regelwerke gibt, die mit "einfacher Manpower" dauerhaft nicht einzuhalten ist. In den Gremien die solche Gesetzesgebungen beraten, sitzen nur irgendwelche Theoretiker, Wissenschaftler im besten Fall ohne jedwede praktische Erfahrung, und die sitzen beim Abendessen zusammen mit den Vertretern der großen Lobbyvebände. Gemeinsam werden so Gesetze auf den Weg gebracht, deren Erfüllung nur von der Industrie gewährt werden kann.

Der kleine bliebt regelmäßig auf der Strecke. Ein kleines Beispiel:

Die EU Kosmetikverordnung. Es gibt in Deutschland vermutlich tausende von Seifensiederinnen. Die stellen nach guter Hausmannsart die verschiedensten Seifen, und andere Körperpflegeprodukte her, und verkaufen diese auch recht häufig an deren Abnehmer über Onlinehandel, Markt usw. Bei Dawanda.de findest Du viele davon wieder.

Rein theoretisch müssen diese Seifensieder(innen) nach der Good Manufactoring Practice herstellen, einer Art Norm für die industrielle Herstellung von Kosmetika. Da ist dann alles in 180 Seiten Regelwerk festgehalten, von dem Material der Fugen in den Fabrikationsräumen über die Belüftung, den Reinigungsplänen, der Ausbildung und Ausrüstung des Personal bis hin zur Qualifikation der Verantwortlichen (müssen eigentlich Naturwissenschaftler sein!). Für "jedes" Produkt ist dann eine Sicherheitsbewertung nötig. Das ist ein Gutachten, das kaum unter 400-600 Euro pro Stück zu haben ist. Jedes Produkt muss zudem bei einer Zentrale angemeldet werden, was wieder kostet.

Stellt man nicht nach der Kosmetikverordnung her (siehe oben) und bringt die Produkte in Verkehr macht man sich nach dem Gesetz strafbar nach StGB!!!

das heisst, die Seifensiederin will ja nur ein paar Stücke handgemachte Seife unter das Volk bringen, und muss aber für jede einzelne Rezeptur erst mal in Vorlage gehen von mehreren hundert Euro, bevor sie auch nur eine Seife verkaufen kann. Zudem kann sie die GMP (Good Manufactoring Practice) eigentlich gar nicht erfüllen.

FAZIT: Im Prinzip eine Gesetzgebung, die kleingewerbliche Kosmetikhersteller aus dem Markt drängt, mit juristischer Hilfe.

Man fragt sich wie kommt es das solche Gesetze entstehen, die gänzlich die Interessen des kleinen vernachlässigen.

Im Onlinehandel ist es eben nicht anders. Immer mehr Regelwerk, das sich ganz klar in erster Linie nur gegen die kleinen richtet. Die müssen nämlich die Abmahnngen fürchten, weil sie zu existenziellen Kostenfallen führen.

Deutschland wird immer mehr schei**e!
 

pandoku

Gut bekanntes Mitglied
23. Dezember 2007
103
0
Nordseeinsel Borkum
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

...da wir gerade dabei sind, unseren Bekleidungs- Shop mit Artikeln zu befüllen... wo soll ich das denn alles unterbringen damit es im Warenkorb auch schön brav angezeigt wird ?

Auszug aus onlinehaendler-news:

"Bei Bekleidungsartikeln sind regelmäßig die folgenden Angaben wesentlich:

Material, gewählte Farbe, gewähltes Modell / Schnitt, gewählte Größe, Waschbarkeit, bei Mehrfachpackungen entsprechend die Beschreibung der einzelnen Teile."

Material und Farbe steht in der Artikelkurzbeschreibung...die Größe im Artikelnamen der VAriationskombinationen...aber Modell/Schnitt und Waschbarkeit? Wie soll das denn funktionieren ?

Die Passform haben wir als Merkmal eingepflegt, die Waschbarkeit in einem Tab neben "Frage zum Produkt, Bewertungen...".

Bevor wir jetzt bei 1000 Artikeln alles falsch hinterlegen...hat jemand nen Tipp wie es am sinnvollsten gehandhabt wird bzw. was der kommende Shop 3.13 evtl. verlangt um es korrekt darstellen zu können ?

Gruß,

Andreas
 

jbtec

Aktives Mitglied
2. November 2011
84
10
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Nochmal meine Frage, kann jemand von euch ein Unternehmen benennen, dass abgemahnt wurde weil es sich an die Muster-Widerrufsbelehrung mit Gesetzesrang gehalten hat?

Blubb, Blubb, Blubb.
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
232
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

was der kommende Shop 3.13 evtl. verlangt

David hat es doch schon genau beschrieben (siehe #18 ) ... der 3.13er wird standardmäßig gar nix dazu haben ... in der tpl-Datei ist aber der Code .. auskommentiert .. enthaten.

Es bleibt dann dir überlassen, ob du es über "Merkmale" oder über " Shop-Kurzbeschreibung" löst
 

jbtec

Aktives Mitglied
2. November 2011
84
10
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

@ag-websolutions,

bist du Beamter?
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
232
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

warum ... weil ich lesen kann und fakten auch über 5 Beiträge hinweg behalte ... oder weil ich eine Frage von "pandoku" beantwortet habe?
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Vermutlich weil Du auf einen als sarkastische Frage getarnten, am Thema vorbeiführenden Kommentar nicht erwiedert hast! ;)
 

tillzayeno

Aktives Mitglied
11. April 2012
5
0
Köln
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Hmm, ich denke man muss abwarten was die Rechtsprechung sagt und wie sich das entwickelt. Ich kann mir vorstellung, dass es sich durchsetzt.
 

nora1

Guest
AW: Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Hi Nora,

mit einer Sache dürftest Du Recht haben. In Deutschland findet eine gesellschaftliche Entwicklung statt, die flankiert von Politik (und hier letztendlich mit Sicherheit durch Lobbyarbeit) die Chancen des kleinen Mannes, also auch die des kleinen Gewerbetreibenden sich erfolgreich zu entwickeln fortwährend untergräbt.

Alles zielt darauf ab, dass es Regelwerke gibt, die mit "einfacher Manpower" dauerhaft nicht einzuhalten ist. In den Gremien die solche Gesetzesgebungen beraten, sitzen nur irgendwelche Theoretiker, Wissenschaftler im besten Fall ohne jedwede praktische Erfahrung, und die sitzen beim Abendessen zusammen mit den Vertretern der großen Lobbyvebände. Gemeinsam werden so Gesetze auf den Weg gebracht, deren Erfüllung nur von der Industrie gewährt werden kann.

Der kleine bliebt regelmäßig auf der Strecke. Ein kleines Beispiel...............


Ja genau so denke ist es. Aber in der CH gibt es auch solche Haie... vielleicht nicht in dem Ausmass wie in DE, aber auch hier nehmen sich die "Grossen" alle Rechte die gerade in den Kram (Geldbeutel) passen. ein kleines Beispiel: Der hier zu Lande grösste De nach eigenem Detaillist hat einfach mal kurzerhand das Preisausschreibungsgesetz nach eigenen Bedürfnissen anpassen/ändern lassen. Nicht nur das er nun die Preise an den Regalen nicht mehr anschreibt, auf der Packung findet man sie nur wenn man eine Vergrösserungslupe zu Hand hat und mindestens 14 Minuten Zeit für jedes Ding was du dir in den Einkaufswagen legen möchtest. Dazu verars.... er de Kunden mit so einer Billig Produktlinie die sogar so einen Namen trägt welche direkte Assoziationen mit Sparen geradewegs erzwingt. In der Tat sind aber diese Produkte nicht billiger als andere wenn man (mit der Lupe) die Preise pro Einheit vergleicht.

Tja, so ist die Welt.... in den Händen von dicken, vulgären, verantwortungslosen, skrupellosen, gierigen, Haien.

In Italien lassen die Bauer ihre Erzeugnisse an den Pflanzen verfaulen weil der Erlös den sie dafür erwirtschaften könnten, nicht mal die Löhne der Arbeiter decken würde. Die grossen Industriellen im Norden verlegen ihre Betriebe in den Osten wo sie die Arbeiter mit 200 Euro pro Monat ab spiessen mit Arbeitsverträge von Woche zu Woche.... Und Monti (Merkels Busenfreund) erzählt den jungen Arbeitslosen eine Festanstellung sei doch total langweilig.

Die Banken welche sich von der CH Regierung sanieren lassen haben, sind knapp 2 Jahre später mit ihren Betriebe auch in den Osten gezogen und haben bei uns 1500 Leute in die Arbeitslosigkeit geschickt.

OK, ich höre hier auf den die Liste könnte unendlich weiter gehen... ich bin für ein Volksaufstand Weltweit. So in der Art Französische Revolution stelle ich mir das vor.
Könnte jemand solch ein Plugin herstellen? :)
 
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