Neu 5.8.0 - EU-Gewährleistungs- und Garantie-Label

martinwolf

Offizieller Service Partner
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6. September 2012
3.716
355
Ich gebe gar keine Garantie.
Das ist immer eine Herstellergarantie. Und dort sind unterschiedliche Garantiezeiten auf die einzelnen Komponenten. Ganz normal in der Fahrradbranche!
Da kenne ich mich nicht mit aus. KI meint dazu:


Ein offizielles, standardisiertes „Garantielabel“ für Fahrräder mit unterschiedlichen Komponenten gibt es rechtlich nicht. Bei freiwilligen Herstellergarantien (Haltbarkeitsgarantien) fallen Produktteile, die separat oder mit unterschiedlichen Fristen garantiert werden, aus den gesetzlichen Kennzeichnungspflichten für einheitliche Garantielabel heraus. [1]
Da Fahrräder naturgemäß aus Bauteilen verschiedener Zulieferer (z. B. Shimano, Bosch, Fox) bestehen, greift hier ein Mix aus gesetzlicher Gewährleistung des Händlers und verschiedenen Herstellergarantien. Ein übersichtliches Dokument dafür erstellt man am besten über einen erweiterten Fahrradpass.

Hier ist eine Vorlage für ein übersichtliches Dokument („Garantielabel“ / Fahrradpass), das du für dein Fahrrad ausfüllen und zu den Kaufbelegen legen kannst:
Vorlage: Garantie- und Komponentenpass
Hier ist die passende Übersicht, um die unterschiedlichen Fristen deines Fahrrads transparent festzuhalten:

FAHRRAD-STAMMDATEN
• Marke / Modell: [Z. B. Trek Powerfly]
• Rahmennummer: [Z. B. WTU...]
• Kaufdatum: [TT.MM.JJJJ]
• Fachhändler: [Name & Ort des Ladens]


GARANTIE-ÜBERSICHT NACH KOMPONENTEN
  1. RAHMEN & STARRGABEL
    • Hersteller: [Fahrradmarke]
    • Garantiezeit: [Z. B. 5 Jahre / Lebenslänglich]
    • Abdeckung: Material- und Verarbeitungsfehler (Brüche)

  2. E-BIKE SYSTEM (MOTOR & AKKU)
    • Hersteller: [Z. B. Bosch / Shimano]
    • Garantiezeit: [Z. B. 2 Jahre]
    • Besonderheit: Gilt oft bis zu einer bestimmten Ladezyklen-Anzahl oder Restkapazität (z. B. 60%)

  3. FEDERELEMENTE (GABEL & DÄMPFER)
    • Hersteller: [Z. B. Fox / RockShox]
    • Garantiezeit: [Z. B. 2 Jahre]
    • Bedingung: Garantie gilt oft nur bei Einhaltung jährlicher Service-Intervalle

  4. SCHALTUNG & BREMSEN (ANBAUTEILE)
    • Hersteller: [Z. B. Shimano / SRAM]
    • Garantiezeit: [Z. B. 2 Jahre]
    • Wichtig: Gilt nicht für Verschleißteile

  5. VERSCHLEISSTEILE (AUSGESCHLOSSEN)
    • Komponenten: Reifen, Kette, Kassette, Bremsbeläge, Griffe
    • Regelung: Keine Garantie bei normaler Abnutzung; hier greift nur die gesetzliche Gewährleistung bei Produktionsfehlern ab Werk
WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN ERSTBESITZER
• Rechnungen und Inspektionsnachweise müssen lückenlos aufbewahrt werden.
• Umbauten an Sicherheitsbauteilen können zum Erlöschen der Rahmen- oder Systemgarantie führen.

Wie verhalten sich Gewährleistung und Garantie?
    • Gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre): Dein Händler haftet gesetzlich für alle Mängel, die das Fahrrad oder seine Komponenten bereits zum Kaufzeitpunkt hatten. [1, 2]
    • Freiwillige Herstellergarantie: Marken wie Riese & Müller, Cannondale oder woom bieten oft 5 bis 10 Jahre Garantie auf den Rahmen, schließen aber die meisten Fremdkomponenten oder Verschleißteile davon aus. Diese müssen im Schadensfall über den jeweiligen Teile-Hersteller abgewickelt werden. [1, 2, 3, 4]
 

MrSmartMouse

Sehr aktives Mitglied
15. Oktober 2013
242
47
Da ich hier keine Lösung bekommen habe ich mit Hilfe von KI den Weg selber gesucht.

In meinem Fall wird im Templater die Daten child_custom.scss bearbeitet und die folgenden Zeilen hinzu gefügt:

/* Gewaehrleistungslabel im Checkout verkleinern */
.warranty-label-checkout {
img {
width: 500px;
max-width: 100%;
height: auto;
}
}
 

McFunny

Sehr aktives Mitglied
13. Dezember 2006
1.286
16
Feldkirchen bei München
Wie wird denn das umgesetzt?
Hauptprodukt hat 24 Gewährleistung
Verschleißteile + Akku haben 0.5 Jahre Herstellergarantie.

Der Attributname muss „jtl_guarantee_years“ sein. Wählen Sie als Datentyp die Option Ganzzahl.
Das funktioniert ja schon mal nicht mit 0,5 Jahren Garantiezeit.
Habe Gleitzahl eingestellt. Nur so ist die Zeit nicht zu erkennen.

NUR die Aktivierung zeigt die Label echt nicht gut an. Sind teilweise nicht erkennbar, die Größe zerreißt alles. Siehe Bilder.
 

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McFunny

Sehr aktives Mitglied
13. Dezember 2006
1.286
16
Feldkirchen bei München
Ein offizielles, standardisiertes „Garantielabel“ für Fahrräder mit unterschiedlichen Komponenten gibt es rechtlich nicht. Bei freiwilligen Herstellergarantien (Haltbarkeitsgarantien) fallen Produktteile, die separat oder mit unterschiedlichen Fristen garantiert werden, aus den gesetzlichen Kennzeichnungspflichten für einheitliche Garantielabel heraus. [1]
Würde bedeuten, dass immer nur das Hauptprodukt als Garantiezeit angegeben werden muss?
Würde ich jetzt so verstehen...?!
 

NoOne

Sehr aktives Mitglied
16. März 2024
673
231
Wie wird denn das umgesetzt?
Hauptprodukt hat 24 Gewährleistung
Verschleißteile + Akku haben 0.5 Jahre Herstellergarantie.

Der Attributname muss „jtl_guarantee_years“ sein. Wählen Sie als Datentyp die Option Ganzzahl.
Das funktioniert ja schon mal nicht mit 0,5 Jahren Garantiezeit.
Habe Gleitzahl eingestellt. Nur so ist die Zeit nicht zu erkennen.

NUR die Aktivierung zeigt die Label echt nicht gut an. Sind teilweise nicht erkennbar, die Größe zerreißt alles. Siehe Bilder.
Es gibt kein halbes Jahr Garantie in bezug auf das Label. Das label darf nur verwendet werden, wenn die Garantie *mindestens* 2 Jahre beträgt.

Edit: Übrigens sollte es auch kein Problem sein, dort Text zu benutzen und nicht Ganz- oder Fließkommazahl.
 
Zuletzt bearbeitet:

css-umsetzung

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6. Juli 2011
8.648
2.700
Berlin
Firma
css-umsetzung
Das Label muss nur verwendet werden wenn die Garantie länger als zwei Jahre ist.

Zitat IHK und andere Quellen:
Garantie-Label: Gibt ein Hersteller eine zusätzliche, freiwillige Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren, muss dies mit einem speziellen, harmonisierten Label gekennzeichnet werden. Dieses ist sprachneutral gestaltet und zeigt die Dauer der Garantie in Jahren an.
 
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MichaelH

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17. November 2008
14.718
1.986
8) Gewährt ein Hersteller für eine bestimmte Ware eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie, die die gesamte Ware abdeckt, für die Dauer von mehr als zwei Jahren ohne zusätzliche Kosten und stellt er dem Unternehmer diese Informationen zur Verfügung, so ist der Unternehmer, der die Ware verkauft, nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe ea und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe la der Richtlinie 2011/83/EU verpflichtet, die Verbraucher über das Bestehen und die Dauer der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie zu informieren und gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass zudem das gesetzliche Gewährleistungsrecht gilt. Diese Informationen müssen unter Verwendung der in Artikel 22a Absatz 1 der Richtlinie 2011/83/EU genannten harmonisierten Kennzeichnung in hervorgehobener Weise zur Verfügung gestellt werden.

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU)

Danke - vielfach sehr interessant:
  • die die gesamte Ware abdeckt - bei Stückliste mit verschiedenen Produkten, also nur wenn es ALLE betrifft
  • Dauer von mehr als zwei Jahren - 2 Jahre ist nicht "mehr"
  • und stellt er dem Unternehmer diese Informationen zur Verfügung - d.h. wenn ich davon nichts weiß muss ich es auch nicht angeben

(14)Soll der Vertrag jedoch über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, so sollten sowohl die Mitteilung als auch die Kennzeichnung farbig sein. Bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, kann die Kennzeichnung in einem verschachtelten Format angezeigt werden.

  • kann die Kennzeichnung in einem verschachtelten Format angezeigt werden - ein Link ist demnach kein Problem, so wie auch auf den Beispielen gezeigt UND es geht um "harmonisierte Mitteilung" also kein eUnterscheidung ob Gewährleistung oder Garantie, vielfach war zu lesen, dass nur die Garantie verschachtelt angezeigt werden darf.

Das beantwortet wohl viele Fragen.
 
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sjk

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16. Januar 2019
624
277
um "harmonisierte Mitteilung" also kein eUnterscheidung ob Gewährleistung oder Garantie, vielfach war zu lesen, dass nur die Garantie verschachtelt angezeigt werden darf.
Achtung, es gibt die harmonisierte Mitteilung (zur Gewährleistung) und die harmonisierte Kennzeichnung (zur Garantie > 2 Jahre). Steht auch schon so im Titel der Durchführungsverordnung. Harmonisiert bezieht sich hier auf "in der gesamten EU gleich".

Es ist schon seltsam, dass nur die Kennzeichnung explizit erwähnt wird beim Verschachteln. Obwohl es ja in Niemandes Interesse sein dürfte, ein komplettes A4 Layout immer anzeigen zu müssen bzw angezeigt zu bekommen, das im Grunde nur die schon seit Ewigkeiten geltenden Rechte ausdrücklich erklärt.
 

Desecrator

Sehr aktives Mitglied
20. Februar 2011
1.114
55
wie verlinkt man das garantie-label auf die garantiebedingungen? die bloße Angabe einer Garantie wäre ziemlich dämlich. schließlich gibt der hersteller bedingungen dafür vor. kann ich die verlinkung mittels weiteren f-attributs hinzufügen?!?
 

martinwolf

Offizieller Service Partner
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6. September 2012
3.716
355
kann ich die verlinkung mittels weiteren f-attributs hinzufügen?!?
Nein. Das ist auch nicht notwenidg, denn der abgebildete QR-Code ist ausreichend. Dieser führt auf das offizielle EU-Portal. Das Garantielabel dient nicht dazu, Auskunft über die Garantiebedingungen des Herstellers zu geben, sondern auf die allgemeinen Garantieansprüche hinzuweisen, die der Verbraucher hat.
 

der-dachsbacher

Mitglied
29. Dezember 2025
9
1
Firma
K-D Handels- und Pfandhaus GmbH
Ja und was ist mit Artikeln, die unterschiedliche Garantien auf die verbauten Komponenten haben?
Z.B. Fahrrad // Rahmen 5 Jahre Garantie, Akku 1/2 Jahr Garantie etc.

Wie ist denn soetwas dann da abzubilden?

Gruß
Sven
Es muß nur angegeben werden wenn es für das ganze Produkt gilt, also länger als 2 Jahre, sagt die IHK München:
https://www.ihk-muenchen.de/ratgebe...s-fuer-gewaehrleistung-und-garantie/#st_faq_1
 
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Desecrator

Sehr aktives Mitglied
20. Februar 2011
1.114
55
Nein. Das ist auch nicht notwenidg, denn der abgebildete QR-Code ist ausreichend. Dieser führt auf das offizielle EU-Portal. Das Garantielabel dient nicht dazu, Auskunft über die Garantiebedingungen des Herstellers zu geben, sondern auf die allgemeinen Garantieansprüche hinzuweisen, die der Verbraucher hat.
also grundsätzlich geht das schon, haben wir nun auch umgesetzt. und die Garantiebedingungen wären insofern wichtig, weil diese klare Grenzen setzen. diese nicht anzugeben wäre aus Sicht eines Händlers ziemlich dämlich 😒

Um das zu untermauer: rechtlich (!) reicht es natürlich, das Garantielabel anzugeben. Aber wenn der HErsteller BEDINGUNGEN an eine Garantie knüpft (was er darf, auch wenns noch so übertrieben wäre. Zb. "du musst das Produkt jeden Tag knuddeln"), dann muss der Kunde das mitgeteilt bekommen, denn sonst kann er auch ohne jemals "Produktknuddeln" einen GArantieantrag stellen und würde diesen auch vor Gericht durchbekommen.
Wenn er aber hingegen die Garantiebedingungen zur Kenntnis genommen hat bzw. haben muss, dann muss er auch erst mal beweisen, dass er jeden Tag "Produktknuddeln" gemacht hat.
 

wo0dle

Sehr aktives Mitglied
6. Oktober 2015
148
32
Muss beim Gewährleistungslabel nicht auch ein Textlink darunter sein?
Textlink darunter: Er führt auf europa.eu/youreurope/garantien und ist der klickbare Link, den die Leitlinien zusätzlich zum QR-Code verlangen.

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