40 € Klausel bei Amazon

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
Ich bin eben voll aus dem Sessel gefallen. Bekomme also eine Mail von Amazon:

Kunde hat Antrag auf Rücksendung gestellt. Dazu als Info, ich verkaufe überwiegend Kosmetika.

Kundin schreibt "Käufer-Kommentar: enthält Parfum. Leider sind die Inhaltsstoffe nicht augelistet. Bin dagegen allergisch. Große potentielle Zielgruppe geht dadurch verloren. MfG K.".

Ich bekomme also mal wieder einen Hals (die lassen sich Cremes schicken, bentutzen sie, schicken dann zurück und sagen "vertrag ich nicht" oder ähnlich und ich schmeiß die Ware in den Gulli..

Also schreibe ich schon mal vorab, dass Sie mit Wertersatz rechnen muss, und die Kosten der Rücksendung zu tragen hat.
Setze in der Mail auch einen Link auf meine WRB bei Amazon und stelle in diesem Moment fest

"die 40 € Klausel fehlt"

Umpf!

Ich schätze mal ich habe diese Anpassung irgendwie nur im Dammerzustand erlebt, und kann mich nicht mehr erinnern. Die AGB und WRB habe ich von Protectedshops, und erst vor kurzem per c&p dort eingefügt. Hier im Forum nachher sogar noch Themen gefunden wo ich zu dieser Änderung auch meine Meinung kundtat. Wie dem auch sei.

Meine erste Frage lautet nun:

Wie geht das jetzt vor sich? Wenn der Kunde von seinem WR gebrauch macht zahlen wir Händler mal eben hin- und zurück?? Wie kann der Kunde schicken? Auch unfrei? Muss ich dem dann ein Etikett zukommen lassen?

Wie macht Ihr das?

...dieser Saftladen...
 

McClane

Aktives Mitglied
8. April 2011
713
0
bei Aachen
AW: 40 € Klausel bei Amazon

Also:

Ich habe die 40,- Euro Klausel noch drin und prüfe das auch jeden Tag (Achtung muss auch in den AGB vermerkt sein)

In deinem Fall, da du keine 40er Klausel hast, trägst du die Hin- und Rücksendekosten.

Du kannst Sie fragen, ob Sie dir das als Maxibrief zurückschickt - sofern es geht. Dann schickst du Ihr einfach die Briefmarken.

Klar kann Sie unfrei zurückschicken. Die 12,- Euro DHL Paket hast du an der Backe. Du kannst aber - wenn Sie das macht - die Differenz zu einem Paket was "Normal" in der Post bezahlt wäre Gegenrechnen bzw. abziehen.
z.B. 12,- Euro Unfrei - 6,90 Euro Paket am Postschalter = 5,10 Euro Differenz. Diese 5,10 Euro kannst du Ihr aufs Auge drücken. Gibt auch ein Urteil dazu (LG Aachen muss ich mal suchen wenn du willst)

Ich mache kurze 50. Retoure über Hermes als Paket - die gehen hin, kleben Etikett drauf und ich bekomme das Paket - sehr günstig alles in allem. Kosten der Rücksendung (in den AGB hinterlegt - selbe Kosten wie die Hinsendung)
wird dem Kunden berechnet -also "Teilerstattung" bei Amazon (nur der Warenwert ). Alles über 40,- Euro muss ich halt selbst tragen, dann gibt es die Volle Erstattung.

Ich liege aber bei 0,15% Jahresquote was Retouren betrifft. Ich hoffe ich konnte dir helfen.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: 40 € Klausel bei Amazon

Hallo McClane,

danke fürs Feedback. Unfrei mit 12 € kommst aber glaube ich nicht mehr mit hin. Ist inzwischen auf 15 angestiegen glaube ich. Ich mache es normal immer so, dass ich selbst ein DHL Label an mich selbst Adressiert mit Zusatz "KR Müller" (dies nur zur Identifizierung) und schicke es dem Kunden zu. Dann zahle ich das gleiche wie wenn ich selbst versende. Bislang hat das immer gut geklappt.

Mir geht es auch gar nicht so um die Kohle in dem einen Fall. Ich ärgere mich eben prinzipiell über die Kunden, die sich was bestellen Kosten verursachen und dann (dank Amazon und Konsorten) meinen alles zurücksenden zu können. In unserem Fall ist das nicht selten Kosmetik mit dem Hinweis "vertrage ich nicht" und ich soll das dann mal in den Gulli schmeißen. Wenn ich dann noch entdecke, dass Amazon mal eben hinter unserem Rücken aber auf unsere Kosten Geschenke verteilt. Noch dazu (ich habe es eben geprüft) hat Protectedshops mal eben die 40€ Klausel aus den AMA Rechtstexten entfernt ohne das zu kommentieren.

Also, das mit dem Versand werde ich wohl lösen. Kann ich den wenigstens bei der Erstattung selbst entscheiden wieviel der Kunde bekommt, oder bin ich da auch auf Amazon angewiesen? Das Geld von der Bestellung ist nämlich bereits vom Saldo abgezogen. Ich konnte auch an keiner Stelle selber irgendwie an die Beträge?

Hast Du dazu vielleicht noch eine Info?

Danke schon mal..
 

McClane

Aktives Mitglied
8. April 2011
713
0
bei Aachen
AW: 40 € Klausel bei Amazon

Also kurz zu der 40,- Klausel.
Das das Proteced Shops gemacht hat, ist nachvollziehbar, da die 40er Klausel teilweise abmahngefärdet ist. Wobei man das wieder so und so sehen kann.
Noch 2 Wochen dann hat sich Ama es für uns erledigt und ich schließe das Kapitel, daher ändere ich da auch nichts mehr :)

Zu der Erstattung
Wenn du auf die Bestellung klickt, die du versendet hast steht unten "Bestellung erstatten". Wenn du da drauf klickst, kann du a) Vollständig erstatten oder b) Teilweise erstatten. Da sind 2 Reiter vorhanden.
Standard ist natürlich die volle Erstattung. Klickst du nun aber auf Teilweise Erstattung kannst du z.B. nur den Warenwert erstatten. Oder für die die einen an der Klatsche haben die dann 3 Bestellungen aufgeben - mit
2 Minuten Verzögerung -und sich wundern "Ich muss 3x Versand zahlen ???". Da kannst du dann auch nur die Versandkosten erstatten.
Und ja du kannst selber entscheiden wieviel du dem Kunden erstattest.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: 40 € Klausel bei Amazon

Danke für die Erklärungen. Bislang hatte ich bei Ama nur Erstattungen die sich selbst (Kunde hatte eben einfach zurückgesendet) über das SellerCentral abgearbeitet hatte. Da sah es noch ein bisschen anders aus. Dieses mal, wo der Kunde den "Rucksendeantrag" gestellt hat, gibt es neben dem Datensatz nur ein paar Buttons. Hervorgehoben dann der "Bestellung erstatten" Button. Ich war in Sorge, wenn ich da klicke, ist die Erstattung schon durch ;)-

Protectedshops hat vermutlich die 40er rausgenommen, weil Ama das für alle Händler verbindlich gemacht hat. Dadurch allein, besteht die Gefahr der "Irreführung", denn wenn Ama irgendwo auf der Plattform erklärt, auf der Handelsplattform gelte die Amazon Rücksende Regel, dann ist man schon mit einem Bein im (Abmahn-) Gefängnis.

Jetzt würde mich nur noch interessieren, ob die Ama ganz den Rücken kehrst. Ich habe nämlich auch erst gedacht, die Kohle die man dahin schiebt, könnte man ebensogut in eigene Werbung investieren, und dann ist man eben selbst der Herr im Haus, was Regeln wie AGB Versand usw. betrifft.
 

McClane

Aktives Mitglied
8. April 2011
713
0
bei Aachen
AW: 40 € Klausel bei Amazon

Ich höre auf Amazon auf mit dem Verkauf, da ich Amazon nicht brauche und mit die Spielregeln mittlerweile nicht mehr gefallen (Preissparität, FBA bevorzugt bis zum erbrechen obwohl man 20% günstiger ist etc. etc).
Ich bin da doch groß genug um Amazon zu verkraften und dort nichts mehr anzubieten. Bringt mehr Kunden in meinen Shop. Spar ich mir obendrauf noch Gebühren im 5 stelligen Bereich.
 

nesh

Gut bekanntes Mitglied
14. Oktober 2012
177
14
Frankfurt am Main
AW: 40 € Klausel bei Amazon


So langsam aber sicher übertreibt es Amazon schon....
angenehm ist halt das man bei Amazon ohne viel Aufwand listen kann (ASIN EAN).
Auch das man nicht auf die Zahlung warten muss oder mehrere Konten beobachten muss ist angenehm.

Wenn ebay in kürze auch einen gut ausgebauten Artikelkatalog hat und das ebayPayment endlich durch ist, werden die sich schon "umschauen"...

Was die "Weihnachtsaktion" ( FBA: Kauf zwischen 01. Nov - 31. Dez = Rückgabe bis 31. Jan) angeht.
Das macht sicherlich auch vielen Stress....

Nesh
 

DK107

Aktives Mitglied
4. April 2012
6
0
AW: 40 € Klausel bei Amazon

Also ich hab es so festgestellt das bei einem Rücksendeantrag man den genehmigen muss und dann bekommt der Kunde von Amazon ein Rücksendefähiges Versandetikett per Mail zugeschickt. Da muss er nur noch die 4,10€ fürs DHL Päckchen drauf kleben und ab geht es zu mir.
 
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