Ich bin eben voll aus dem Sessel gefallen. Bekomme also eine Mail von Amazon:
Kunde hat Antrag auf Rücksendung gestellt. Dazu als Info, ich verkaufe überwiegend Kosmetika.
Kundin schreibt "Käufer-Kommentar: enthält Parfum. Leider sind die Inhaltsstoffe nicht augelistet. Bin dagegen allergisch. Große potentielle Zielgruppe geht dadurch verloren. MfG K.".
Ich bekomme also mal wieder einen Hals (die lassen sich Cremes schicken, bentutzen sie, schicken dann zurück und sagen "vertrag ich nicht" oder ähnlich und ich schmeiß die Ware in den Gulli..
Also schreibe ich schon mal vorab, dass Sie mit Wertersatz rechnen muss, und die Kosten der Rücksendung zu tragen hat. Setze in der Mail auch einen Link auf meine WRB bei Amazon und stelle in diesem Moment fest
"die 40 € Klausel fehlt"
Umpf!
Ich schätze mal ich habe diese Anpassung irgendwie nur im Dammerzustand erlebt, und kann mich nicht mehr erinnern. Die AGB und WRB habe ich von Protectedshops, und erst vor kurzem per c&p dort eingefügt. Hier im Forum nachher sogar noch Themen gefunden wo ich zu dieser Änderung auch meine Meinung kundtat. Wie dem auch sei.
Meine erste Frage lautet nun:
Wie geht das jetzt vor sich? Wenn der Kunde von seinem WR gebrauch macht zahlen wir Händler mal eben hin- und zurück?? Wie kann der Kunde schicken? Auch unfrei? Muss ich dem dann ein Etikett zukommen lassen?
Wie macht Ihr das?
...dieser Saftladen...
Kunde hat Antrag auf Rücksendung gestellt. Dazu als Info, ich verkaufe überwiegend Kosmetika.
Kundin schreibt "Käufer-Kommentar: enthält Parfum. Leider sind die Inhaltsstoffe nicht augelistet. Bin dagegen allergisch. Große potentielle Zielgruppe geht dadurch verloren. MfG K.".
Ich bekomme also mal wieder einen Hals (die lassen sich Cremes schicken, bentutzen sie, schicken dann zurück und sagen "vertrag ich nicht" oder ähnlich und ich schmeiß die Ware in den Gulli..
Also schreibe ich schon mal vorab, dass Sie mit Wertersatz rechnen muss, und die Kosten der Rücksendung zu tragen hat. Setze in der Mail auch einen Link auf meine WRB bei Amazon und stelle in diesem Moment fest
"die 40 € Klausel fehlt"
Umpf!
Ich schätze mal ich habe diese Anpassung irgendwie nur im Dammerzustand erlebt, und kann mich nicht mehr erinnern. Die AGB und WRB habe ich von Protectedshops, und erst vor kurzem per c&p dort eingefügt. Hier im Forum nachher sogar noch Themen gefunden wo ich zu dieser Änderung auch meine Meinung kundtat. Wie dem auch sei.
Meine erste Frage lautet nun:
Wie geht das jetzt vor sich? Wenn der Kunde von seinem WR gebrauch macht zahlen wir Händler mal eben hin- und zurück?? Wie kann der Kunde schicken? Auch unfrei? Muss ich dem dann ein Etikett zukommen lassen?
Wie macht Ihr das?
...dieser Saftladen...