AW: Newsletter Checkbox bei Registrierung
Wir haben in den AGBs drin stehen das der Kunde einwilligt das er den Newsletter empfängt! Ist vom Anwalt abgesegnet
Dann würde ich Geld für Abmahnungen sparen oder aber nen anderen Anwalt suchen!
§ 7 UWG
Unzumutbare Belästigungen
(1) Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt
wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der
angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.
(2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen
1. bei Werbung unter Verwendung eines in den Nummern 2 und 3 nicht aufgeführten, für den
Fernabsatz geeigneten Mittels der kommerziellen Kommunikation, durch die ein Verbraucher
hartnäckig angesprochen wird, obwohl er dies erkennbar nicht wünscht;
2. bei Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige
ausdrückliche Einwilligung oder gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen
zumindest mutmaßliche Einwilligung;
3. bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder
elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten
vorliegt oder
4. bei Werbung mit einer Nachricht, bei der die Identität des Absenders, in dessen Auftrag die
Nachricht übermittelt wird, verschleiert oder verheimlicht wird oder bei der keine gültige
Adresse vorhanden ist, an die der Empfänger eine Aufforderung zur Einstellung solcher
Nachrichten richten kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den
Basistarifen entstehen.
Fazit:
Ohne
doppeltes Opt.In mit Bestätigung das der Kunde Newsletter will und dies nochmal von seiner Mailadresse bestätigt geht gar nicht mehr.
Wer bezahlt die Abmahnung? Der Anwalt? Nein der Vertritt Dich dann gegen richtig Kohle gegen den Abmahner und wäscht seine Hände in Unschuld
Quelle :
Bundesministerium für Justiz