Der neue Berater eines Kunden möchte das die Versandkostenermittlung raus soll. Ich bin aber der Meinung das das nicht Rechtssicher ist.
Im Netz steht immer folgendes:
"Verbraucher über die Versandkosten informieren müssen, bevor der Verbraucher den Bestellprozess durch Einlegen der Ware in den virtuellen Warenkorb eingeleitet hat. "
Gut das ist ja nicht so beim JTL Shop. da ist die Ermittlung erst im Warenkorb. Wie seht ihr das?
Im Netz steht immer folgendes:
"Verbraucher über die Versandkosten informieren müssen, bevor der Verbraucher den Bestellprozess durch Einlegen der Ware in den virtuellen Warenkorb eingeleitet hat. "
Gut das ist ja nicht so beim JTL Shop. da ist die Ermittlung erst im Warenkorb. Wie seht ihr das?