Wir möchten ebay Shop kaufen (mit Gesellschaft o.ä)

Just1978

Sehr aktives Mitglied
1. November 2007
440
25
Bremen
Hallo,

wir hatten vor 5 Jahren einen Lagerumzug bei dem das Internet und somit die WaWi Anbindung an unser Lager nicht funktioniert hat.
In der Folge konnten wir unsere ebay Bestellungen nicht pünktlich versenden.

Das Resultat war - kurz zusammengefasst - dass wir bei ebay gesperrt wurden. Also ganz dumm gelaufen...

Da man bei ebay aber lebenslang gesperrt wird, haben wir nun immer noch keine Möglichkeit diesen Marktplatz zu bedienen (Einzelunternehmen).
Nun ist wohl die einzige Möglichkeit, dass wir eine Gesellschaft übernehmen die bereits einen ebay Account hat.

Wenn also jemand von Euch seinen Account nicht mehr benötigt und dieser seiner UG oder GmbH gehört oder seinen Account in eine juristische Person ändern möchte die wir dann übernehmen so bitte ich um Euer Angebot per PM.
Wir haben kein Interesse an möglichst vielen guten Bewertungen o.ä. - uns geht es nur darum wieder bei ebay verkaufen zu können...

Gruß

Just
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Wir möchten ebay Shop kaufen (mit Gesellschaft o.ä)

Habt ihr denn schon mal mit eBay geredet, ob eine "Entsperrung" (evtl. unter Auflagen) möglich ist?
 

Just1978

Sehr aktives Mitglied
1. November 2007
440
25
Bremen
AW: Wir möchten ebay Shop kaufen (mit Gesellschaft o.ä)

Ja, wir haben mehrfach angefragt. Aber da geht nichts...
Die blocken komplett.
Ich kann das Verhalten natürlich auch grundsätzlich nachvollziehen, aber irgendeine Art der "Resolzialisierung" sollte es eigentlich schon geben - die bekommt man ja sogar wenn man Mutter und Vater tot geschlagen hat, aber nicht bei ebay...
 

Dustin

Sehr aktives Mitglied
14. Mai 2008
2.974
51
Enger
AW: Wir möchten ebay Shop kaufen (mit Gesellschaft o.ä)

Sorry aber ihr habt es verknackt! Ebay sperrt einen nicht nach einem Lager Umzug! Die mahnen dich an dann nochmal und dann wirst du gesperrt! Also habt ihr mehr als nur einen lagerumzug falsch gemacht!
 

boaa-group

Sehr aktives Mitglied
28. Dezember 2007
4.932
9
Thailand, Bangkok
AW: Wir möchten ebay Shop kaufen (mit Gesellschaft o.ä)

Sorry aber ihr habt es verknackt! Ebay sperrt einen nicht nach einem Lager Umzug! Die mahnen dich an dann nochmal und dann wirst du gesperrt! Also habt ihr mehr als nur einen lagerumzug falsch gemacht!

Das würde ich so nicht sagen. Mein privater Account wurde z.B.: aus folgendem Grund dauerhaft gesperrt.

ca. 25 Auktionen erfolgreich verkauft -> aus diversen Gründen 7 Tage nach Auktionsende noch nicht in der Lage gewesen die Pakete zu versenden -> 19 offene Fälle bei eBay
2 Wochen nach Auktionsende alles verschickt -> alle offenen Fälle mit den Käufern positiv abgeschlossen -> von 25 Auktionen nur eine Negative Bewertung (wegen der langen Versandzeit) -> eBay Account permanent dicht | und weil das nicht genug ist -> ein PayPal Account mit knapp 2.500€ Guthaben ebenfalls dicht -> trotz des offensichtlichen Sachverhalts weder bei eBay noch bei PayPal eine Chance die betroffenen Accounts wieder zu aktivieren. Bei PayPal musste ich dann auch noch über 6 Monate warten bis ich mein Geld bekommen habe.

Begründung von PayPal: Auf Grund möglicher weiterer Reklamationen und eventueller Kreditkarten Rücklastschriften wird das Geld bis zu 6 Monate einbehalten. Eine Prüfung des Risikos wird monatlich durchgeführt und der Betrag dann freigegeben.
Lustig daran: Zu dem Zeitpunkt waren alle Auktion abgeschlossen, alle offenen Fälle beigelegt UND über den betroffenen Account wurde keine einzige Zahlung via Kreditkarte abgewickelt -> also auch keine Möglichkeit einer Rücklastschrift.

Anyway -> eBay und PayPal sind zwei Unternehmen die ich soweit es geht vermeide (meine persönliche Meinung) - ich sehe natürlich ein, dass es für Online Händler nicht so einfach ist die beiden Dienste nicht zu nutzen.
 

Roddi

Sehr aktives Mitglied
14. Juli 2012
480
49

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Wir möchten ebay Shop kaufen (mit Gesellschaft o.ä)

Zum Thema "Rücklastschrift":
Rücklastschriften sind überall [und das schließt PayPal ein] nicht nur bei KK-Zahlung möglich...
Gerade bei Lastschrift kann der Kunde diese ebenfalls (ohne Angabe von Gründen) durch seine Bank jederzeit binnen eines Zeitraumes von [mindestens] 6 Wochen anordnen. Und da PayPal ja auch Banklastschrift anbietet (und nicht nur KK -oder- Guthaben), kann also auch bei Banklastschrift der Kunde etwas machen...

Und wenn eBay schon so strikt ist und euch dauerhaft sperrt: Glaubt ihr wirklich, dass die das nicht spitz bekommen, wenn ihr einen anderen Account übernehmt und über diesen Account verkauft? Immerhin müssen Änderungen des Eigentümers ebenfalls an eBay gemeldet werden. Solltet ihr dies jedoch unterlassen (wollen), so haftet natürlich der "ursprüngliche" Accountinhaber (ähnlich wie Roddi schreibt) quasi als Bürge für euch - und ich glaube kaum, dass jemand das kostenlos machen will/wird. Schließlich muss er ja auch mit dem Risiko leben, selbst dauerhaft ausgeschlossen zu werden.

@rc- hosting:
Ich kann die Kunden schon verstehen, wenn die auf ihre Ware warten und keinerlei Info bekommen, wann sich da was regt. Man kann als Verkäufer (als auch als Käufer) vielen Problemen aus dem Weg gehen, in dem man miteinander redet. Aber die Initiative sollte immer von demjenigen ausgehen, der "verzögert" - und nicht von demjenigen, der "warten muss".
Ich persönlich fühle mich nämlich auch verar...t, wenn mich der Verkäufer nicht über Verzögerungen informiert und ich ihm alles aus der Nase ziehen muss...
 

boaa-group

Sehr aktives Mitglied
28. Dezember 2007
4.932
9
Thailand, Bangkok
AW: Wir möchten ebay Shop kaufen (mit Gesellschaft o.ä)

Zum Thema "Rücklastschrift":
Rücklastschriften sind überall [und das schließt PayPal ein] nicht nur bei KK-Zahlung möglich...
Gerade bei Lastschrift kann der Kunde diese ebenfalls (ohne Angabe von Gründen) durch seine Bank jederzeit binnen eines Zeitraumes von [mindestens] 6 Wochen anordnen. Und da PayPal ja auch Banklastschrift anbietet (und nicht nur KK -oder- Guthaben), kann also auch bei Banklastschrift der Kunde etwas machen...

...

@rc- hosting:
Ich kann die Kunden schon verstehen, wenn die auf ihre Ware warten und keinerlei Info bekommen, wann sich da was regt. Man kann als Verkäufer (als auch als Käufer) vielen Problemen aus dem Weg gehen, in dem man miteinander redet. Aber die Initiative sollte immer von demjenigen ausgehen, der "verzögert" - und nicht von demjenigen, der "warten muss".
Ich persönlich fühle mich nämlich auch verar...t, wenn mich der Verkäufer nicht über Verzögerungen informiert und ich ihm alles aus der Nase ziehen muss...

Ja, da hast du recht. Besagter Account wurde aber lediglich für eBay Zahlungseingänge genutzt -> keinerlei Zahlungen via KK, Bankeinzug oder sonstwas meinerseits, sodass die Begründung seitens PayPal lächerlich war. Generell wurde jede Nachfrage auf Freigabe des Geldes mit der selben E-Mailvorlage beantwortet ^^

Was die Kunden betrifft, so fand eine Kommunikation statt -> die Käufer haben die eBay "Fälle" zur reinen Absicherung eröffnet und wie gesagt gab es trotz allem 24 von 25 positive Bewertungen (ohne Kommunikation wäre das wohl nicht so ausgegangen). Ich sage hier nur, dass eBay durchaus ohne "richtigen Grund" Mitglieder permanent sperrt (19 "Beschwerden" alle ohne einschreiten von eBay zur Zufriedenheit des Käufers gelöst, finde ich nicht unbedingt Grund genug für eine permanente Sperre).

@Topic:
Wie hier vom TO erklärt, konnten die damals nicht auf die WAWI zugreifen zwecks fehlender Internet Verbindung -> als Firma packt man da den Laptop ein und macht den Webshopabgleich wenn's sein muss über das Gratis W-Lan des nächsten McDonalds ;)
Technische Probleme können immer wieder Mal vorkommen, hier kommt es dann auf die Kommunikation an, wie reneromann schon richtig erwähnt hat.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Wir möchten ebay Shop kaufen (mit Gesellschaft o.ä)

@rc- hosting.net:
Der Kunde kann per Lastschrift/KK zahlen und dann das Geld zurückholen - ohne dass du als Käufer etwas davon merkst [so ist ja PayPal gedacht]. Sollte also der Kunde die PP-Zahlung an dich zurückziehen, so hat PP auf einmal ein Problem, sofern du als VK das Geld auch schon abgebucht hast. Deshalb sperrt PP das Geld auf deinem Konto (was ja bei PP ggf. noch gar nicht "richtig" angekommen ist) und wartet solange ab, bis der Kunde nicht mehr (von sich aus) zurückziehen kann.
Wie PP jedoch auf 6 Monate kommt, ist mir schleierhaft - entweder 6 Wochen ab Rechnungslegung durch die Bank, i.d.R. also 6 Wochen ab Zahlungseingang bei dir/Abbuchung beim Kunden, sofern der Betrag fehlerhaft ist -oder- sogar 1 Jahr, sofern die Abbuchung nicht autorisiert war.

zurück zum Topic:
Wenn der TO -als Internetfirma- keine Internetverbindung hat, sollte man sich schon fragen, was da schief gelaufen ist.
Gerade als Firma, die ein Internet-Business betreibt, ist die Internet-Verbindung essentiell - und da sollten auch entsprechende Rückfallebenen beim Ausfall der Hauptleitung geschaffen werden. Ich wundere mich, wie naiv einige Personen an das Thema "Internet" rangehen - eine DSL-Leitung, noch dazu zum Privatkundentarif, soll dann reichen. Aber wehe es kommt zum Ausfall, dann ist das Geschrei groß; i.d.R. wird erst dann erkannt, dass man ja vielleicht mal einen "UMTS"-Stick mit aktiver SIM-Karte als Backup haben sollte...
 

Just1978

Sehr aktives Mitglied
1. November 2007
440
25
Bremen
AW: Wir möchten ebay Shop kaufen (mit Gesellschaft o.ä)

Sorry aber ihr habt es verknackt! Ebay sperrt einen nicht nach einem Lager Umzug! Die mahnen dich an dann nochmal und dann wirst du gesperrt! Also habt ihr mehr als nur einen lagerumzug falsch gemacht!

Klar haben wir es "verknackt" (interessante Wortwahl ist das). Aber das ist 5 oder 6 Jahre her - seitdem sind wir wesentlich professioneller geworden. Es ist einfach nicht nachzuvollziehen weshalb uns ein solcher Fehler jahrelang nachhängt und wir nicht einmal die Chance bekommen uns erneut zu beweisen.

Ich will auch gar nicht schön reden was da gelaufen ist und bestimmt hätte das ganze besser organisiert werden müssen, aber Menschen machen nunmal Fehler (außer Dustin offensichtlich) und es macht eigentlich keinen Sinn das ganze hier wieder aufzurollen und darzustellen wie bescheuert die Reaktionen von ebay sind / waren. Fakt ist, dass wir wieder bei ebay verkaufen wollen und dafür einen entsprechenden Weg suchen.

Also: Wenn jemand Interesse hat, bitte eine persönliche Nachricht an mich senden.

Danke
Just
 

Just1978

Sehr aktives Mitglied
1. November 2007
440
25
Bremen
AW: Wir möchten ebay Shop kaufen (mit Gesellschaft o.ä)

Und zum Thema:
Finde es ein hohes Risiko seinen Account/Namen herzugeben für andere. Ist ja wie ne "Bürgschaft" in meinen Augen.

Wenn eine Gesellschaft Gesellschafter und Geschäftsführer wechselt haftet doch nicht der alte Gesellschafter für Verbindlichkeiten und Verpflichtungen nach dem Gesellschafterwechsel!?
Wie sollte dann ein Unternehmensverkauf möglich sein?

Gruß
Just
 

Dustin

Sehr aktives Mitglied
14. Mai 2008
2.974
51
Enger
AW: Wir möchten ebay Shop kaufen (mit Gesellschaft o.ä)

Ich will auch gar nicht schön reden was da gelaufen ist und bestimmt hätte das ganze besser organisiert werden müssen, aber Menschen machen nunmal Fehler (außer Dustin offensichtlich) und es macht eigentlich keinen Sinn das ganze hier wieder aufzurollen und darzustellen wie bescheuert die Reaktionen von ebay sind / waren.

Oh, auch Ich mache Fehler bzw. haben wir damals Fehler gemacht. Nur wurden wir von Ebay angezählt und nicht gleich gesperrt. Das wollte ich damit sagen.

Leider hat Ebay nunmal seine eigenen Gesetze und daran halten die Sich.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Wir möchten ebay Shop kaufen (mit Gesellschaft o.ä)

Wenn eine Gesellschaft Gesellschafter und Geschäftsführer wechselt haftet doch nicht der alte Gesellschafter für Verbindlichkeiten und Verpflichtungen nach dem Gesellschafterwechsel!?
Wie sollte dann ein Unternehmensverkauf möglich sein?

Gruß
Just
Du wirfst schon die richtige Frage auf:
Wenn eBay prüft, ob einer der Gesellschafter bereits gesperrt wurde, so kommt ihr gar nicht mehr auf eBay rauf - schließlich würde (auch bei einer Account-Übernahme) spätestens bei Gesellschafter-/Geschäftsführeränderung wieder genau die Konstellation auftreten, die schon erwähnt wurde, nämlich diejenige, dass ihr als Gesellschafter (die gesperrt wurden) als Account-Eigentümer drinsteht...

Letzten Endes wird es wohl darauf hinauslaufen, dass ihr entweder NIE WIEDER auf eBay (auf legalem Wege) verkaufen könnt -oder- ihr euch mit eBay einigt (bzw. eine entsprechende Aufforderung per Gericht durchsetzt) -oder- ihr irgendwelche (halbgaren) Dinge über Drittaccounts und "ich verkaufe unter deinem Namen" o.ä. laufen lasst.

Übrigens: Ich würde solche Dinge nicht mit Callcentern versuchen zu klären - die sind dazu gar nicht befugt...
Versucht es schriftlich, euch an eBay direkt zu wenden, möglichst an den Geschäftskundenbereich, und fragt dort höflich aber bestimmt nach, warum die Sperre aufrechterhalten wird bzw. wie sie aufgehoben werden kann...
Sollte das nicht fruchten, ggfs. auch mal mit einem Anwalt reden und den mal an eBay herantreten lassen...
 

Just1978

Sehr aktives Mitglied
1. November 2007
440
25
Bremen
Nö, danke, hat sich inzwischen erledigt.
Wir haben eine UG ein paar ebay Auktionen machen lassen und dann gekauft.
99% positive Bewertungen und die Spacken haben auch gut Geld verdient.
Ist halt nur umständlich wegen der internen Weiterberechnung und einer zusätzlichen Buchhaltung.
Also:
Wer will findet einen Weg....

Danke trotzdem!
Just
 

Mvb89

Aktives Mitglied
21. Juli 2017
1
0
Mich würde interessieren ob das mit dem ug Account immer noch funktioniert.?!
Sind denn Geschäftsführer und Gesellschafter bei eBay auch geändert worden ?!

Mit freundlichen Grüßen
Verena
 
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