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Wie lange darf jemand benötigen um eine Rechnung zu schreiben?
Beispiel: Leistung ist vor ca. 13 Monaten erbracht worden, aber bis heute noch keine Rechnung erstellt. Wieviel Zeit darf man sich da lassen?
Rechtlich IMHO fast egal (Verjährungsfrist 30 Jahre?). Warenbezug bedeutet immer Bringschuld. D.h. der Kunde schuldet dem Lieferanten Geld für Ware oder Leistung und muß ihm die freiwillig bringen/senden/überweisen. Theoretisch reicht es, wenn man erst dann eine Rechnung bzw. Kassenquittung ausstellt.
Nur wird eben keiner freiwillig Geld bringen ohne vorher eine Rechnung zu bekommen.
Naja, im eigenen Interesse und in Bezug auf die teils vage Rechtsprechung hinsichtlich Widerrufsrecht sollte man grundsätzlich mit der Lieferung die gedruckte Rechnung und Widerrufserklärung versenden.
Hattest Du denn die Widerrufserklärung in gedruckter Form vorliegen oder zumindest in druckbarer und Sie explizit als zur Kenntniss genommen gekennzeichnet ?
Ansonsten kann es schon einmal passieren das der Kunde erst nach 13 Monaten zufälligerweise von seinem Widerrufsrecht erfährt und wie es eben so ist - die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware spätestens jedoch nach Erhalt der Widerrufsbelehrung
Bitte nicht nach näheren Details bohren. Die ursprüngliche Frage ist beantwortet.
In der Ausgangsfrage ist mit keiner Silbe von Widerrufsrecht usw. die Rede :wink:
Ok danke erstmal.
Als Beispiel fiel mir ein Arzt ein, der seine Rechungen erst nach über einem Jahr schreibt und dann zustellt. Analog dazu fiel mir ein wie das beim Verkauf von Waren bzw. Servicelesitungen ist, ob man sich da auch ein Jahr Zeit lassen kann und dann die Rechnung schreibt.