Es gibt eine Kategorie Menschen, die Waren bestellen und grundsätzlich dann nicht in Empfang nehmen. Spaßbesteller? Wie wehrt man sich gegen die?
Wir haben eine Kundin, die schon 5 Bestellungen vorgenommen hat, mit Paypal zahlt, aber bisher noch kein Paket angenommen hat. Die lässt das einfach immer zurückgehen oder holts nicht ab. Das führt dann immer zu Rückerstattungen und unseren Kosten zum Versenden der Waren. Einfach sperren kann ich die nicht, weil sie immer als "Gast" (aber mit derselben email-Adresse) bestellt.
Nach den Informationen hier (https://www.it-recht-kanzlei.de/online-hausrecht-online-shop-hausverbot.html) könnte man zwar in der AGB und Bestellbestätigung den Vertragsschluss hinauszögern, aber nicht wenn sie bezahlen, beispielsweise mit Paypal. Dann sind wir verpflichtet die Waren zu versenden. Bei aktiven Rücksendungen natürlich auch noch die Rücksendung.
Wie kann man sich gegen solche Schädlinge dann wehren? Am liebsten wäre mir, es gäbe eine Funktion im Shop, die bestimmte email-Adressen abweist. Wäre das nicht ein sinnvolles Feature im Shop? Keine Bestellung möglich - es kommt auch kein Vertrag zustande.
Zweite Möglichkeit: Ich finde, wenigstens die Versandkosten müssten die bezahlen, haben ja durch das Nichtabholen ihren Teil des Kaufvertrags nicht erfüllt.
Ich suche nun nach einem Rechtstext, der es erlaubt die (selbstverschuldeten) Versandkosten auf die nächste Rechnung mit aufzuschlagen. Hat jemand eine Lösung? Oder wie wehrt Ihr Euch denn so bei diesen Fällen?
Wir haben eine Kundin, die schon 5 Bestellungen vorgenommen hat, mit Paypal zahlt, aber bisher noch kein Paket angenommen hat. Die lässt das einfach immer zurückgehen oder holts nicht ab. Das führt dann immer zu Rückerstattungen und unseren Kosten zum Versenden der Waren. Einfach sperren kann ich die nicht, weil sie immer als "Gast" (aber mit derselben email-Adresse) bestellt.
Nach den Informationen hier (https://www.it-recht-kanzlei.de/online-hausrecht-online-shop-hausverbot.html) könnte man zwar in der AGB und Bestellbestätigung den Vertragsschluss hinauszögern, aber nicht wenn sie bezahlen, beispielsweise mit Paypal. Dann sind wir verpflichtet die Waren zu versenden. Bei aktiven Rücksendungen natürlich auch noch die Rücksendung.
Wie kann man sich gegen solche Schädlinge dann wehren? Am liebsten wäre mir, es gäbe eine Funktion im Shop, die bestimmte email-Adressen abweist. Wäre das nicht ein sinnvolles Feature im Shop? Keine Bestellung möglich - es kommt auch kein Vertrag zustande.
Zweite Möglichkeit: Ich finde, wenigstens die Versandkosten müssten die bezahlen, haben ja durch das Nichtabholen ihren Teil des Kaufvertrags nicht erfüllt.
Ich suche nun nach einem Rechtstext, der es erlaubt die (selbstverschuldeten) Versandkosten auf die nächste Rechnung mit aufzuschlagen. Hat jemand eine Lösung? Oder wie wehrt Ihr Euch denn so bei diesen Fällen?