Widerruf bei Verkäufen ins Ausland

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
Da es ja angeblich keine dummen Fragen geben soll, bring ich meine Frage hier mal vor.

Wie sieht eigentlich das Widerrufsrecht aus, wenn ich ins Ausland verkaufe? Gilt für den ausländischen (österreichischen) Käufer auch das (auf ebay bezogenene) vierwöchige Widerrufsrecht?

Gibt es hier ganz andere Fristen? Gibt es überhaupt eine Regelung?

Vielleicht hat ja der Eine oder Andere einen Tipp für mich, ohne deshalb in den Rechtsberatung einzusteigen.

Danke schonmal.
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Zitat von Hajo11:
Aber natürlich - so wie es für grundsätzlich alles und jeden Regelungen gibt, in diesem unserem Land :roll:

Ganz allgemein gesagt:
Es gibt zum deutschen BGB ein sogenanntes Einführungsgesetz. In diesem ist unter anderem geregelt, dass Vertragspartner das anzuwendende Recht vereinbaren können. Das ist im Grunde das, was man für gewöhnlich am Ende von Verträgen oder auch in AGB liest, wenn es z. B. heißt "Es gilt das Recht der Bunderepublik Deutschland", "Es gilt deutsches Recht" oder ähnliche Formulierungen.

Wurde diese Aussage nicht getroffen, also "welches" Recht gelten soll, gilt grundsätzlich erstmal das Recht des Landes, in dem der Verbraucher üblicherweise seinen Aufenthaltsort hat. Wenn man also sehr viel mit ausländischen Kunden zu tun hat, kann es sich demzufolge für den ein oder anderen, der bislang gar keine AGB hat durchaus "lohnen", vielleicht doch mal darüber nachzudenken.

Grundsätzlich gilt aber auch:
Bei Verträgen die mit Endkunden zustande kommen, also bei Verbraucherverträgen, darf diese o. g. Rechtswahl nicht zu einer Benachteiligung des Verbrauchers führen. Oder anders gesagt, er darf nicht schlechter gestellt sein, als in seinem eigenen Land.
Hier kommen dann bspw. solche Punkte ins Spiel, "wie" das Angebot eines Shopbetreibers denn für ausländische Kunden eigentlich aussieht (z. B. Währung, Sprache usw.).

Und an diesem Punkt müssten wir jetzt vermutlich die allgemein gehaltenen Aussagen verlassen... :wink:
 

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