AW: Wer nicht liefern kann, muss (Schadenersatz) zahlen
Das ist typ. Deutschland - aber wenn wie damals ein Otto Ware falsch auspreist und Kunden auf Lieferung pochen, da sagten Gerichte genau das gegenteil und die mussten nicht zu dem Preis liefern. ich habe aber im Kopf, das es heisst, der Verkäufer macht "nur ein Angebot" dem Kunden gegenüber, die Ware kaufen zu können. Wenn der Kunde die Ware haben will, muss der Verkäufer den Vertrag schließen, was er nicht muss. So war bis dato mein Kenntnissstand .. (daher auch bei automatischen Bestätigungen die Zeile, automatische Bestätigung über Eingang blabla, dies stellt noch kein rechtsverbindlichen Vertrag dar .. blablubb.. Die Annahme des Kaufs wird durch eine manuelle Lieferbestätigung, spätestens aber nach Erhalt der Ware).
Es weiß jetzt halt keiner, wie hat der Verkäufer aus dem Urteil seine Ware angepriesen, war seine Bestätigung schon bindend?!?