Hallo zusammen,
wir haben momentan erhebliche Diskussionen mit unserem Steuerberater, was die Umsatzsteuer den USA angeht. Da wir aus Deutschland versenden,
müsste der Umsatz eigentlich steuerfrei sein, jedoch berechnet Amazon je nach Bundesstaat eine Mehrwertsteuer, die auf unseren Kaufpreis aufgeschlagen
wird. Warum wird diese Steuer von JTL nicht in die Rechnung übernommen?
Bei Ebay ist es genauso. Das Problem entsteht dann wenn wir die diese Steuer als Gebühren buchen, obwohl sie uns de facto nie entstanden sind,
denn dadurch ergäbe sich eine Besserstellung hinsichtlich der zu zahlenden Steuer.
Müsste JTL hier nicht bei beiden Portalen die Steuer ausweisen, um eine richtige steuerliche Behandlung zu gewährleisten?
Hier mal ein Beispielbild von Amazon.com
Jtl nimmt hier nur die 26.99 als Rechnungsbetrag und folglich übermitteln wir diesen Betrag auch als Erlös ans Finanzamt. Dagegen spricht auch de facto nichts solange der Steuerberater nicht die Steuer als Aufwand bucht.
Problematisch wird dann, dass Amazon Australien es genau umgekehrt handhabt und die Steuer von unserem Rechnungsbetrag abzieht, folglich müsste man hier auch die Steuer als Aufwand buchen, da es sonst zu
einer Schlechterstellung bei der Zahlung der Steuer käme.
Das ließ sich alles lösen, wenn JTL die Steuer mit in die Rechnung übernehmen würde. Kann mir jemand sagen wie er/sie das löst?
Beste Grüße
Lisa
wir haben momentan erhebliche Diskussionen mit unserem Steuerberater, was die Umsatzsteuer den USA angeht. Da wir aus Deutschland versenden,
müsste der Umsatz eigentlich steuerfrei sein, jedoch berechnet Amazon je nach Bundesstaat eine Mehrwertsteuer, die auf unseren Kaufpreis aufgeschlagen
wird. Warum wird diese Steuer von JTL nicht in die Rechnung übernommen?
Bei Ebay ist es genauso. Das Problem entsteht dann wenn wir die diese Steuer als Gebühren buchen, obwohl sie uns de facto nie entstanden sind,
denn dadurch ergäbe sich eine Besserstellung hinsichtlich der zu zahlenden Steuer.
Müsste JTL hier nicht bei beiden Portalen die Steuer ausweisen, um eine richtige steuerliche Behandlung zu gewährleisten?
Hier mal ein Beispielbild von Amazon.com
Jtl nimmt hier nur die 26.99 als Rechnungsbetrag und folglich übermitteln wir diesen Betrag auch als Erlös ans Finanzamt. Dagegen spricht auch de facto nichts solange der Steuerberater nicht die Steuer als Aufwand bucht.
Problematisch wird dann, dass Amazon Australien es genau umgekehrt handhabt und die Steuer von unserem Rechnungsbetrag abzieht, folglich müsste man hier auch die Steuer als Aufwand buchen, da es sonst zu
einer Schlechterstellung bei der Zahlung der Steuer käme.
Das ließ sich alles lösen, wenn JTL die Steuer mit in die Rechnung übernehmen würde. Kann mir jemand sagen wie er/sie das löst?
Beste Grüße
Lisa