Neu Teilretoure - Rechnungskorrektur - Neue Rechnung

spanl_berufskleidung

Aktives Mitglied
14. August 2020
27
2
Hallo Freunde,

hätte eine kleine Frage zur Lösung aus diesem Thread:

https://forum.jtl-software.de/threads/rechnungskorrektur-richtig-durchfuehren.139812/


Bei mir ist es ähnlich, ein Kunde bringt ein Teil seiner Rechnung zurück und möchte ein anderes dafür. Im Thread wurde folgendes geraten:

Nun stellt sich für mich erstmal die Frage was der Kunde von Dir bekommen soll:

a. Rechnung1 (Mit falschem Artikel) + Gutschrift (Korrektur) + Rechnung 2 (Neuer Artikel) = Kunde bekommt 3 Belege von Dir....

b. Nur eine Rechnung mit allen Positionen ! = Positionen 1+2 und 4+5 + Neuer Artikel = 1 Beleg


Lösungsweg a: Rechnungskorrektur nur mit dem falschen Artikel erstellen (Pos.3 ), dann neuen Auftrag nur mit dem richtigen Artikel schreiben, zweite Rechnung erzeugen.

Lösungsweg b: Rechnungskorrektur mit allen Artikeln vornehmen ( Position 1-5), neuen Auftrag mit allen richtigen Artikeln schreiben (Positionen 1+2 und 4+5 + Neuer Artikel),
neue Komplettrechnung erzeugen !

Bei mir ist es aktuell so, dass ich Möglichkeit "a" für richtig gehalten und angewendet habe. Finde es ist so auch noch in Zukunft relativ leicht nachvollziehbar,
da ich bei einem Umtausch einfach eine RK erstelle und einen neuen Auftrag für den richtigen Artikel.

Mein Kunde jedoch sieht das anders und meint, so ist es falsch. Ich bin ihm eine Rechnung NUR mit den Positionen schuldig, welche er jetzt noch hat.
(Also nicht einfach die Ursprungsrechnung + Rechnungskorrektur)

Mir scheint als hätte er gerne Variante "b".


Welche Variante haltet ihr für die bessere?
 
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NewBuy

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29. August 2016
2.045
313
Da sich der Auftrag geändert hat (anderer Artikel) würde ich dazu tendieren, alte Rechnung eine RK, neuen Auftrag mit neuer Rechnung.
Begründung da sich die Rechnung/Auftrag nicht mehr den Ursprungsauftrag entspricht.
 
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spanl_berufskleidung

Aktives Mitglied
14. August 2020
27
2
Also bei einer Rückgabe von einem Teil sollte man immer die komplette Rechnung stornieren (also eine Rechnungskorrektur über alle Positionen) und einen neuen Auftrag + Rechnung mit den behaltenen Positionen erstellen?

Ich frage nur nochmal nach, da ich von meinen Lieferanten, wenn ich denen etwas zurückschicke, auch immer nur eine Rechnungskorrektur über die retournierten Artikel erhalte und nie eine neue Rechnung.
Die Rechnungskorrektur hefte ich dann an meine Ursprungsrechnung und der Fall ist für mich erledigt. Scheint aber nicht so verbreitet zu sein, oder?
 

NewBuy

Sehr aktives Mitglied
29. August 2016
2.045
313
Nein, bei Rückgabe, handelt es sich ja um eine Retoure, hier muss zum Auftrag/Rechnung die RK über den zurück gegebenen Artikel erstellt werden, auf keinen Fall eine neue Rechnung
 
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Rektor

Sehr aktives Mitglied
22. November 2011
647
287
Nein, bei Rückgabe, handelt es sich ja um eine Retoure, hier muss zum Auftrag/Rechnung die RK über den zurück gegebenen Artikel erstellt werden, auf keinen Fall eine neue Rechnung
Das sehe ich ganz genau so. Wer eine Rechnung komplett storniert, obwohl die Ware nicht komplett retourniert wurde, muss auch den Gesamtbetrag zurück erstatten. Dann eine Zahlung über den Rechnungsbetrag der neuen Rechnung erhalten.
Welche Variante haltet ihr für die bessere?
Es geht nicht darum, welche Variante die bessere ist, sondern welche die richtige gemäß den gesetzlichen Vorschriften ist. Offensichtlich hat dein Kunde gar keine Ahnung von Buchhaltung.
 
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Rektor

Sehr aktives Mitglied
22. November 2011
647
287
Vielleicht als Randinfo: Die Rechnung war noch nicht bezahlt. Würdet ihr hier immer noch genau so handeln?
Ja, der Rechnungsbetrag ist abzüglich der Gutschrift/Rechnungskorrektur fällig. Selbstverständlich musst du, falls es zutrifft, dem Kreditgeber für Rechnungskauf den Minderbetrag mitteilen.
Statt Zeit zu verschwenden:
RE komplett mit GU auflösen.
Neuen Auftrag mit RE mit den tatsächlich gelieferten Artikeln erstellen.

Und alle sind zufrieden ...
Das ist allerdings nicht der richtige Weg einer gesetzkonformen Buchhaltung. Und alle sind zufrieden... außer das Finanzamt, ansonsten alles gut. Mal ganz davon abgesehen, das beim Rechnungskauf meistens Drittanbieter für den Rechnungskauf genutzt werden, wodurch eine manuelle Forderung eines Rechnungskaufs nicht möglich ist, sondern nur über eine entsprechende Shopanbindung. Der bestätigte Rechnungskauf der Drittanbieter ist überwiegend mit der Bestellnummer des Shops verknüpft, wodurch bei Neuerstellung eines Auftrags kein Bezug zur eigentlichen Bestellnummer besteht.

Oder willst du das Risiko der Nichtzahlung durch den Kunden tragen und eventuell auf deinen Kosten/Forderungen sitzenbleiben?
 
Zuletzt bearbeitet:
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MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
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1.769
Viel Annahme und Spekulation.

Der Weg ist völlig korrekt, da gibt es nichts zu reklamieren, wenn du es für nötig hältst kannst du den vorigen Auftrag im neuen Auftrag als Bemerkung erfassen oder die Shopbestellnummer, dann ist die Verbindung da und ausreichend, auch wenn es keinen Grund dafür gibt.

"beim Rechnungskauf meistens Drittanbieter"
Wir versenden 60% auf Rechnung und haben keinen Drittanbieter - soviel zu "meistens".

Und die Zahlung ist ein eigenes Thema und hat mir einer Rechnungsnummer rein gar nichts zu tun, weil es das gleiche Kundenkonto ist.
 
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Rektor

Sehr aktives Mitglied
22. November 2011
647
287
"beim Rechnungskauf meistens Drittanbieter"
Wir versenden 60% auf Rechnung und haben keinen Drittanbieter - soviel zu "meistens".
Deine Mahnabteilung muss ja bestens aufgestellt sein, ansonsten verwendet der Händler "meistens" einen Drittanbieter für den Rechnungskauf, wodurch der Händler kein Risiko der Zahlungsausfälle hat.
Offensichtlich machen wir dabei etwas falsch und zahlen an den Dienstleister unnötig Provisionen....

Bei einer Zahlung über einen Drittanbieter per Rechnungskauf hat die Bestellnummer oder auch Rechnungsnummer sehrwohl was damit zu tun. Wickel den Rechnungskauf erstmal über einen Drittanbieter ab, um überhaupt mitreden zu können.

Offensichtlich bist du eines der seltenen Anbieter für Rechnungskauf auf eigenes Risiko und mit abenteuerlichen Buchhaltungshandlungen. Die Rechnungsnummer muss immer einer entsprechenden Zahlung zugeordnet werden können, was bei einer Kundennummer schwierig ist, falls der Kunde mehrfach einkauft.

Erkundige dich bei einem Steuerberater, bevor du diese skurrilen Behauptungen für andere User als wegweisend zur Verfügung stellst...
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
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@Rektor

Ui ui, du bist wohl das Maß der Dinge, schön für dich.

Ich habe einen Buchhalter, ich bilanziere und hatte schon 2 Steuerprüfungen.
Ich habe auch ein Inkasso-Büro mit Anwalt und die kosten mich genau 0 Euro.

Und wenn du aus 1 Mio Euro Umsatz nur 2% an deine Zahlungsvermittler bezahlst, dann sind das 20.000 Euro pro Jahr - insofern, wenn die tatsächlich nicht einbringlichen Forderungen weniger als 20T sind, dann ist es ein Gewinn. Mein Gewinn daraus ist jedenfalls so groß, dass ich damit mehr als eine Weltreise bezahlen könnte.

Weiters sehen Kunden eine Lieferung auf Rechnung als Vertrauensvorschuss, ich würde alle gerne auf Rechnung beliefern, aber es gibt auch Kunden die wollen leider sofort bezahlen.
Kurzum, ich habe es nicht nötig meinen Rechnungskauf über einen Drittanbieter abwickeln zu müssen, ich bemitleide alle die keine andere Wahl haben.

Und wenn du deine FIBU derart kompliziert handhaben willst von wegen Rechnungsnummer und Kundennummer, dann ist das eben deine Sichtweise, aber kein Grund dies als "skurril" darzustellen.

Nachfrage:
Was machst du wenn der Kunde bei der Zahlung keine Rechnungsnummer angibt ?
Muss er dir dann bestätigen, dass er mit dem Betrag von 150,73 Euro die Rechnung mit der Nr. 4711 und dem Betrag von 150,73 bezahlen will und dir dies eidestattlich notariell beglaubigt nachreicht ?
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
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@Rektor

Sicherlich kommt es auf die Branche an, daher ist eine allgeimeine Aussage eher schwierig.
Ich verdiene damit Geld in dem ich mir Geld spare über den Rechnungskauf.
 

Rektor

Sehr aktives Mitglied
22. November 2011
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287
Fakt ist nunmal, das bei einer Teilrückgabe eine Rechnungskorrektur erstellt wird. Das die komplette Rechnung, einschließlich der behaltenen Artikel storniert wird, ist absolut unüblich und nicht leicht verbuchbar für den Steuerberater, jedoch möglich. Nur darum geht es hier.

Ob du deinen Rechnungskauf auf eigenes Risiko abwickelst oder auch nicht, ist hierbei ebenfalls ohne Bedeutung. Jeder rechnet sich selbst aus, ob Drittanbieter ohne Risiko oder in Eigenregie mit Zahlungsausfall besser passt.

"Skurril" bezog sich übrigens auf deine abenteuerliche Buchhaltung, bezüglich keiner Zuordnung der Zahlung über Bestell- oder auch Rechnungsnummer.

Sorry, aber Kritik gehört nunmal beschrieben....
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.164
1.769
"Sorry, aber Kritik gehört nunmal beschrieben...."

Lieferung und Abrechnung sind 2 Paar Schuhe und Rechnungskorrektur bleibt Rechnungskorrektur, egal ob als Teil oder komplett.
Ich kann jederzeit eine Rechnung komplett "korrigieren" und neu ausstellen.

Wir haben eine FIBU-Schnittstelle und beide Varianten gehen da problemlos automatisiert durch, weil bei uns Gott sei Dank kein "Steuerberater" eine Rechnung oder Zahlung manuell bucht und wir dafür teuer bezahlen.

Rechnungskauf mit Risiko "Bei einer Zahlung über einen Drittanbieter per Rechnungskauf hat die Bestellnummer oder auch Rechnungsnummer sehrwohl was damit zu tun." ist deiner Sichtweise geschuldet, ich habe nur die meinige geschildert, insofern stimme ich dir zu dass es sich jeder selbst ausrechnet und insofern hätte auch deine Anmerkung keine Bedeutung.

""Skurril" bezog sich übrigens auf deine abenteuerliche Buchhaltung,"
Aus "skurril" wird nun sogar "abenteuerlich" ?
Was ist deine nächste Steigerungsstufe dazu ?
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
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Meine Frage ist noch offen:

"Offensichtlich bist du eines der seltenen Anbieter für Rechnungskauf auf eigenes Risiko und mit abenteuerlichen Buchhaltungshandlungen. Die Rechnungsnummer muss immer einer entsprechenden Zahlung zugeordnet werden können, was bei einer Kundennummer schwierig ist, falls der Kunde mehrfach einkauft.
Erkundige dich bei einem Steuerberater, bevor du diese skurrilen Behauptungen für andere User als wegweisend zur Verfügung stellst..."

Nachfrage:
Was machst du wenn der Kunde bei der Zahlung keine Rechnungsnummer angibt ?
Muss er dir dann bestätigen, dass er mit dem Betrag von 150,73 Euro die Rechnung mit der Nr. 4711 und dem Betrag von 150,73 bezahlen will und dir dies eidestattlich notariell beglaubigt nachreicht ?

Also wie macht das nun dein nicht skurriler und nicht abenteuerlicher "Steuerberater", wenn der Kunde in der Zahlung weder eine Kundennummer noch eine Rechnungsnummer angibt ?
Zurücküberweisen und den Kunden bitten er soll mit Angabe der Rechnungsnummer nochmal überweisen ?
Welche "wegweisende" Information gibt er dir dazu ?


:p
 

Rektor

Sehr aktives Mitglied
22. November 2011
647
287
Also wie macht das nun dein nicht skurriler und nicht abenteuerlicher "Steuerberater", wenn der Kunde in der Zahlung weder eine Kundennummer noch eine Rechnungsnummer angibt ?
Zurücküberweisen und den Kunden bitten er soll mit Angabe der Rechnungsnummer nochmal überweisen ?
Welche "wegweisende" Information gibt er dir dazu ?
Das ist eigentlich ganz einfach, einfach einen Steuerberater fragen...

Die Zuordnung der Zahlung erfolgt durch verschiedene, eindeutige Parameter, welche auch rechtlich zu belegen sind.

Das alles weißt du bestimmt.

Deshalb sollten wir diese Diskusion einfach beenden....schließlich wurde hier eine einfache Frage gestellt, welche der Themensteller als Beantwortet erklärt hat.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
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Stimmt, die Diskussion war beendet bis du Fakten aufstellst die keine sind und meine Arbeitsweise als "abenteuerliche Buchhaltungshandlungen" bezeichnet hast gepaart mit "skurril".

"Das ist eigentlich ganz einfach, einfach einen Steuerberater fragen..."
Ich brauche keinen Steuerberater, aber du einen Buchhalter der dir das mal in der Praxis erklärt, der kostet auch weniger.

"Die Zuordnung der Zahlung erfolgt durch verschiedene, eindeutige Parameter, welche auch rechtlich zu belegen sind."
Aha, nun also doch keine Rechnungsnumer die man unbedingt braucht und mit der Zahlung übereinstimmen muss ?
.... du lernst dazu, das ist gut so und erfreulich.
 

Rektor

Sehr aktives Mitglied
22. November 2011
647
287
"Die Zuordnung der Zahlung erfolgt durch verschiedene, eindeutige Parameter, welche auch rechtlich zu belegen sind."
Aha, nun also doch keine Rechnungsnumer die man unbedingt braucht und mit der Zahlung übereinstimmen muss ?
.... du lernst dazu, das ist gut so und erfreulich.
Du lernst noch, hoffentlich das richtige. Ein eindeutiges Parameter ist auch die Rechnungsnummer, falls dir das nicht bewusst sein sollte.

Mehr gibt es dazu bestimmt nicht zu sagen...
 
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