"Den GLD werden wir abschaffen und folglich nur noch Ø Einkaufspreis nennen"
Das ist etwas unklar formuliert, hier wäre der Berechungsablauf nachvollziehbar notwendig.
Letztlich ist dies auch der Nachweis, dass die Lagerbewertung korrekt erfolgt.
"da sich dieser immer aus den offenen Wareneingängen neu errechen lässt "
Auch hier. Ein Lagerwert neu berechnen mit offenen Wareneingängen ?!? Das erschließt sich mir nicht.
Wenn ein Lagerwert vermurkst wurde, die Menge wieder aus-/zurück-gebucht wird, dann muss sich auch der Lagerwert korrigieren und damit auch der aktuelle Lagerwert pro Stück wie er vor dem WE war, bevor die Menge neu eingebucht wird.
Gab es danach WE so war die Berechnung auch hier falsch, womit der aktuelle Lagerwert falsch wäre.
D.h. eine Korrektur des vor-vorigen Wareneingangs geht nur mit Neuberechnung und Bewertung des Lagers und aller nachfolgenden Lagerbewegungen, inkl. Warenverbrauch durch Verkauf, womit sich auch die Marge in einer Rechnung ändert.
Es ist also eine Aufrollung und Neubewertung.
Es wäre schön wenn es so perfekt ginge, dies muss aber "transparent" erfolgen im Idealfall auch nachweisbar / dokumentierbar.
Nicht zu vergessen - der Lagerwert ist Teil des bereits versteuerten Vermögens der Firma.
Oder anders gesagt, würde ich mein Lager zum Lagerwert verkaufen, wäre dafür 0 Gewinn zu versteuern, aber mein Bankkonto wäre voll und das Geld gehört dem Unternehmen (bzw. mir wenn ich Einzelunternehmer bin), steuerfrei.