marianke
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Hallo,
laut Gesetzgeber muss bei Geschäften nach §13b oder EU-Geschäfte der Text "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" auf der Rechnugn ausgewiesen werden. Bisher habe ich das so geregelt, dass den Text beim jeweiligen Kunden im Drucktext hinterlegt habe, kann ich das auch allgemeingültig hinterlegen, wenn die Voraussetzungen eintreffen, dass der Text automatisch eingefügt wird?
laut Gesetzgeber muss bei Geschäften nach §13b oder EU-Geschäfte der Text "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" auf der Rechnugn ausgewiesen werden. Bisher habe ich das so geregelt, dass den Text beim jeweiligen Kunden im Drucktext hinterlegt habe, kann ich das auch allgemeingültig hinterlegen, wenn die Voraussetzungen eintreffen, dass der Text automatisch eingefügt wird?