Neu Rechungsadresse AT und Lieferland DE --> Wie 19% im Auftrag?

Sommer-International

Gut bekanntes Mitglied
14. November 2016
219
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Hallo Zusammen,

wir haben einen Kunden mit Sitz in Österreich und der möchte Ware nach Deutschland geliefert haben.

JTL berücksichtigt leider nicht, dass hier USt. fällig wird.

Wo und wie kann ich JTL dazu bringen es richtig zu machen?

Grüße

Jörg
 

hb-digital

Aktives Mitglied
4. September 2017
7
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Das gleiche Problem haben wir auch, man muss nach Lieferland den Steuersatz berechnen und nicht nach der Rechnungsadresse.
Eine Firma aus FR mit UstID kauft die Ware im Onlineshop (Sitz ist in Deutschland) Lieferadresse: Deutschland. JTL berechnet 0% Mwst.
Wie kann es sein dass die Ware von Deutschland nach Deutschland verkauft wird und 0% Mwst berechnet wird? Was sagt Finanzamt dazu ?
 
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Reaktionen: Sommer-International

hb-digital

Aktives Mitglied
4. September 2017
7
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Ein weiterer Fall: Firma mit USTID aus GB kauft im Shop die Ware, Lieferadresse ist Frankreich.
Kunde bekommt Netto Preise angezeigt und bezahlt.
Ergebnis: eine Firma aus Deutschland verkauft die Ware an eine Privatperson nach Frankreich Netto.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.718
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Ein weiterer Fall: Firma mit USTID aus GB kauft im Shop die Ware, Lieferadresse ist Frankreich.
Kunde bekommt Netto Preise angezeigt und bezahlt.
Ergebnis: eine Firma aus Deutschland verkauft die Ware an eine Privatperson nach Frankreich Netto.

Ist bei dir in den Stammdaten GB noch Teil der EU oder nicht ?
Das musste man nach dem Brexit manuell umstellen in den Steuereinstellungen ...
 

hb-digital

Aktives Mitglied
4. September 2017
7
1
eine Antwort von Taxdoo:
Ausschlaggebend für die umsatzsteuerliche Bewertung ist nicht die Rechnungsadresse oder das Vorhandensein einer ausländischen Umsatzsteueridentifikationsnummer.
Vielmehr ist zu berücksichtigen, wohin die Ware gelangt.
In Ihrem Fall ist es somit korrekt, dass die Rechnung, mit dem in Deutschland gültigen Umsatzsteuersatz für die verkauften Produkte, versehen wird.
 

DrGreen

Gut bekanntes Mitglied
24. Dezember 2017
183
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Wir, ein Österreichisches Unternehmen, kaufen regelmäßig Ware in DE und lassen die innerhalb DE liefern, da wir direkt an der Grenze sitzen. Wir sparen sehr viel an Versandkosten ein.
Nach Vorlage der sog. Gelangensbestätigung darf die Rechnungslegung ohne MwSt. erfolgen, UID Nr. ist natürlich Pflicht.
Mit der Gelangensbestätigung bestätigen wir, dass die Ware direkt nach Ö verbracht wird. Und somit ist das Thema geklärt.
 

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