Neu PayPal Button Jetzt kaufen

enterelec

Aktives Mitglied
1. April 2016
11
1
Hallo,

nachdem ich das neue PayPal Checkout installiert habe, hat sich mit der Zahlungsmethode PayPal auf der letzten Seite des Bestellvorgangs mein "Zahlungspflichtig bestellen" Button in "PayPal Jetzt kaufen" geändert.

Rechtlich gesehen ist dies eine Katastrophe.

Wie kann ich meinen ursprünglichen Button wieder darstellen lassen?

Danke.

VG
Hasan
 

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hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.154
1.073
JTL scheint viel Geld von PP für die Umsetzung dieses "tollen" checkouts bekommen zu haben....das einzige "Smarte" daran sind die Daten die PP bekommt und die XX zusätzlichen requests, die PP versursacht, auf jeder Seite.

"Jetzt kaufen" ist jedoch eine erlaubte Benennung des Kauf-Buttons.
 

enterelec

Aktives Mitglied
1. April 2016
11
1
Guten Morgen,

vielen Dank für deine Antwort.

Leider gibt es keinen Wortlaut "Jetzt kaufen" als Vorlage von Händlerbund. Und der Button muss genauso heißen wie es in unserer AGB steht.

Außerdem möchte ich ohnehin meinen alten Kauf-Button und nicht den von PayPal. Wir sind ein Online- Shop und kein Repräsentant von PayPal.

Ich bitte um eine schnelle Lösung.

Diesen Fehler haben wir auch:
https://forum.jtl-software.de/threa...te-fuellen-sie-alle-pflichtfelder-aus.181675/

Bei einer Abmahnung werden wir das Ganze sowohl an JTL als auch an PayPal weiterleiten. Ein nicht fertiges Plugin herauszubringen ist einfach unverantwortlich.

VG
Hasan
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.154
1.073
Leider gibt es keinen Wortlaut "Jetzt kaufen" als Vorlage von Händlerbund.

Hat ja nichts mit den rechtlichen Gegebenheiten oder rechtlichen Anforderungen zu tun, wenn igendeine "Interessensvertretung" irgendwelche Dinge nicht als Wortlaut hinterlegt hat.

Außerdem möchte ich ohnehin meinen alten Kauf-Button und nicht den von PayPal. Wir sind ein Online- Shop und kein Repräsentant von PayPal.
Dann wirst du - "vorerst" - vermutlich auf PP verzichten müssen, da du die widgets nicht beeinflussen kannst und direkt von PP ausgeliefert werden.

Ja, das geht voll auf die Kappe von JTL, meiner Meinung nach. Hier muss einfach ein anderer Hinweistext zum Kunden.
 

enterelec

Aktives Mitglied
1. April 2016
11
1
Wie machen es die anderen? Gib mir bitte einen Tipp.

Ich fühle mich so als wären wir die Einzigen mit diesen Problemen.

Danke.
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.154
1.073
Händlerbund schreibt den genauen Wortlaut in den AGB´s (bei dir halt zahlungspflichtig bestellen, nachdem du das so ausgesucht hast), dies ist jedoch - nach Rechtsauffassung anderer Anwälte - nicht notwendig diesen genau zu benennen, sofern sie rechtlich eindeutig und "erlaubt" sind.

"Jetzt kaufen" ist erlaubt.
Einzig ob das PP Logo davor auch ok ist, ist viell. -rechtlich- zu hinterfragen.

AGB selbst auf "Jetzt kaufen" ändern (plus sprachvariable im Shop) oder einen alternativen Text in den AGBs verwenden. Manche schreiben zb:

Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

oder PP ohne dem ganzen widget zeug betreiben (testen der letzten Version von JTL aus github).

Hinweis: dies ist alles meine pers. Meinung und keine rechtsverbindliche Auskunft.
 

holzpuppe

Sehr aktives Mitglied
14. Oktober 2011
1.683
242
Leipzig
Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
So ähnlich ist es bei uns auch. Wir sind nicht beim Händlerbund und bis jetzt hat keiner gemeckert. 😅

ABER:

Wenn man sich den alten Leitfaden der IT-Rechtskanzlei betrachtet (https://www.it-recht-kanzlei.de/PDFs/Leitfaden_Buttonloesung.pdf)
Seite 3!
a) Zulässige Beschriftungen des Buttons (ab dem 01.08.2012):  „Zahlungspflichtig bestellen“. Diese Beschriftung ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Musterbeschriftung. Wird diese verwendet, darf der „Button“ keinerlei weitere Beschriftung enthalten!
 „Kaufen“
 „Kostenpflichtig bestellen“
 „Zahlungspflichtigen Vertrag schließen“
 „Kauf abschließen“

Die Beschriftung des „Buttons“ muss gut lesbar sein und darf auch im Fall der drei letztgenannten Beschriftungen keine überflüssigen bzw. sogar ablenkenden Zusätze enthalten.
Auf die Schnelle konnte ich aber keine verändernde bzw. erweiternde Urteile dazu finden. Vielleicht ist jemand schlauer?


Das bezieht sich jetzt aber auf den vorletzten Schritt!
Ich habe den Bestellprozess noch nicht durchgezogen, theoretisch müsste ja dann noch einmal ein Button kommen und der dürfte dann nur "Zahlungspflichtig bestellen". Oder?
Den es geht ja immer um den aller letzten Button.
 
Zuletzt bearbeitet:

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.154
1.073
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/geschuetzt-mit-der-button-loesung-463988
https://www.abmahnung.org/button-loesung/

und dieser pseudo Interessensverband:
https://www.haendlerbund.de/de/leis.../hilfe-bei-abmahnung/abmahnung-button-loesung

Urteile kenn ich nur aus der Vergangenheit, vorallem bei denen mit Abos (dafür wurde das ja eigentlich eingeführt, da massenhaft abo-shops versucht haben hier Abos zu "verschleiern".

Nachtrag nach @holzpuppe Bearbeitung:
Nur der letzte Button ist relevant und der muss nicht zwingend "Zahlungspflichtig bestellen" heissen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Naturladen

Aktives Mitglied
14. Oktober 2019
4
1
Hallo,

nachdem ich das neue PayPal Checkout installiert habe, hat sich mit der Zahlungsmethode PayPal auf der letzten Seite des Bestellvorgangs mein "Zahlungspflichtig bestellen" Button in "PayPal Jetzt kaufen" geändert.

Rechtlich gesehen ist dies eine Katastrophe.

Wie kann ich meinen ursprünglichen Button wieder darstellen lassen?

Danke.

VG
Hasan
Hallo enterelec

Ich habe das selbe Problem wie du. Hast du bisher eine Lösung finden können?
LG
 

css-umsetzung

Offizieller Servicepartner
SPBanner
6. Juli 2011
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Berlin
Nicht unbedingt, Ich sage es m al so... PayPal ist nicht dumm, die werden bestimmt keine Bezeichnung verwenden die nicht zulässig ist.
Am besten mal bei dem eigenem Anwalt, dem Händlerbund oder ähnliches nachfragen.

Der Bestellbutton ist eindeutig zu beschriften und zu kennzeichnen. Das Gesetz selbst sieht als Beschriftung des Buttons die Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“ vor. Andere Formulierungen (z. B. „kaufen“) sind möglich, solange sie eindeutig auf die Kostenpflicht hinweisen oder als solche verstanden werden.
 
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